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Schmuck & AccessoiresKapitel 91Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmband: 9113.90.00.19.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmband (9113.90.00.19.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Leder-Uhrenarmband unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Leder-Uhrenarmband Produktbild

Ein Leder-Uhrenarmband wird als Austausch- oder Ersatzarmband für Armbanduhren oder Fitnesstracker verwendet. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Material (Leder) und der Herstellungsweise (maschinell, nicht handgearbeitet) ab. Zu weiteren Einreihungsmöglichkeiten siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus der folgenden Hierarchie ab: Abschnitt XVIII (Kap. 90–92) → Kapitel 91 (Uhrmacherwaren) → Position 9113 (Uhrarmbänder und Teile davon) → Unterposition 9113 90 (andere) → TARIC 9113 90 00 11 (aus Leder oder rekonstituiertem Leder) → Zolltarifnummer 9113 90 00 19 0 (andere, nicht handgearbeitet).

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 91 - UHRMACHERWAREN
  • Position: 9113 - Uhrarmbänder und Teile davon
  • Unterposition: 9113 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 9113 9000 11 - aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9113 9000 19 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Prüfen Sie Ihr Leder-Uhrenarmband vor der Einfuhr mit dem digitalen Klassifizierungstool, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln. Die Angaben des Herstellers zur Herstellungsweise (maschinell oder handgearbeitet) und zum Leder sind wesentlich.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmband

Der HS-Code für Leder-Uhrenarmband lautet 9113.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9113.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9113.90.00.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9113.90.00.19.0.

Einreihung von Leder-Uhrenarmband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Leder-Uhrenarmbändern erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 9113, da die Beschreibung der Position die Ware vollständig erfasst. AV 3a ist nicht erforderlich, da keine Mischware oder Zusammenstellung vorliegt; AV 6 bestimmt die Unterpositionen und die nationale Zolltarifnummer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmband

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungUhrarmband aus Leder, handgearbeitet9113.90.00.11.0 6,0 %
Alternative EinreihungUhrarmband aus Spinnstoffen9113.90.00.09.1 6,0 %
Alternative EinreihungUhrarmband aus Kautschuk/Kunststoff/anderen Stoffen9113.90.00.09.9 6,0 %
Alternative EinreihungUhrarmband aus unedlen Metallen9113.20.00.00.0 6,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Leder-Uhrenarmband (9113) ≠ Uhrarmband aus Leder, handgearbeitet (9113)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leder-Uhrenarmband bleibt die Zolltarifnummer 9113.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leder-Uhrenarmband (9113) ≠ Uhrarmband aus Spinnstoffen (9113)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leder-Uhrenarmband bleibt die Zolltarifnummer 9113.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leder-Uhrenarmband (9113) ≠ Uhrarmband aus Kautschuk/Kunststoff/anderen Stoffen (9113)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leder-Uhrenarmband bleibt die Zolltarifnummer 9113.90.00.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungUhrarmband aus unedlen Metallen9113.20.00.00.0 6,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmband ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Leder-Uhrenarmband (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE9857/16-1Warenzusammenstellung mit schwarzem, zweiteiligem Uhrarmband aus Leder, Dornschließe, Montagewerkzeug – eingereiht als 'Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet'9113.90.00.19.0
DEBTI8466/18-1Zusammengesetzte Ware: Uhrarmband aus Leder, 21 mm breit, mit Dornschließe und Federstegen – 'anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet'9113.90.00.19.0
DEBTI8463/18-1Zusammengesetzte Ware: Uhrarmband aus Leder, 12 mm breit, mit Dornschließe und Federstegen – 'anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet'9113.90.00.19.0
DEBTI34092/21-1Uhrarmband aus Rindsleder, 16 mm breit, Dornschließe aus Edelstahl – 'anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet'9113.90.00.19.0
DEBTI35432/21-1Uhrarmband aus Kalbsleder, 20 mm breit, Dornschließe aus Edelstahl – 'anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet'9113.90.00.19.0
DEBTI35434/21-1Uhrarmband aus Rindsleder, 20 mm breit, Dornschließe aus Edelstahl – 'anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet'9113.90.00.19.0
DEBTI22784/19-1Ersatzarmband für Fitnesstracker, aus gefärbtem Leder, mit Dornschließe und Kunststoff-Befestigungsvorrichtung – 'anderes Uhrarmband, aus Leder, nicht handgearbeitet'9113.90.00.19.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China6,0 %Drittlandszoll
USA6,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,1 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,0 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle von RobbenerzeugnissenDer Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Leder-Uhrenarmbänder

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Leder-Uhrenarmband mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Besondere Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmbänder

Welche Zolltarifnummer hat Leder-Uhrenarmband?

Für maschinell gefertigte Leder-Uhrenarmbänder gilt die Zolltarifnummer 9113.90.00.19.0. Diese Nummer erfasst Armbänder aus Rinds-, Kalbs- oder anderem Leder, die nicht handgearbeitet sind und mit einer Dornschließe sowie Federstegen zur Befestigung an der Uhr geliefert werden.

Welchen HS-Code hat Leder-Uhrenarmband?

Der HS-Code (6-stellig) für Leder-Uhrenarmbänder lautet 9113.90. Er fasst die Position 9113 (Uhrarmbänder und Teile davon) mit der Unterposition 90 (andere) zusammen. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert ihn auf 9113.90.00, der TARIC-Code auf 9113.90.00.11 für Leder.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Leder-Uhrenarmband?

Der Drittlandszollsatz für Leder-Uhrenarmbänder der Zolltarifnummer 9113.90.00.19.0 beträgt 6,0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Leder-Uhrenarmband zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem nach Material und Herstellungsweise. Leder-Uhrenarmbänder (9113.90.00.19.0) unterscheiden sich von handgearbeiteten Lederarmbändern (9113.90.00.11.0), von Textilarmbändern (9113.90.00.91.0) und von Armbändern aus Kautschuk oder Kunststoff (9113.90.00.99.0). Eine Alternative zu Leder sind Armbänder aus unedlen Metallen (9113.20.00.00.0).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmband verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann der Zoll die Ware zurückhalten oder einreichen; bei CITES-relevanten Ledern kann auch die Einfuhr untersagt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Leder-Uhrenarmband?

Ja, es bestehen besondere Einfuhrkontrollen: Bei Ledern geschützter Tierarten (Krokodil, Schlange, Eidechse) ist eine CITES-Genehmigung erforderlich. Zudem sind Einfuhren von Katzen- und Hundefellen sowie von Robbenerzeugnissen in der EU streng verboten. Für die Ausfuhr gelten ebenfalls Genehmigungspflichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmband?

Die vollständige Zolltarifnummer für Leder-Uhrenarmbänder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9113.90.00.19.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (9113.90), der 8-stelligen KN-Code (9113.90.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (9113.90.00.11) und der 11-stelligen deutschen Codenummer (9113.90.00.19.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Leder-Uhrenarmband?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die aktuelle Nummer 9113.90.00.19.0 ist seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der TARIC-Datenbank geprüft werden, da Unterpositionen neu gefasst werden können.

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