Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus DärmenVIII
- KapitelLEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN42
- PositionReisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Dokumentenkoffer, Aktentaschen, Schulranzen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen4202
- UnterpositionHandtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff420221
- Unterpositionmit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen420222
- Kombinierte Nomenklaturaus Spinnstoffen42022290
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tasche
Der HS-Code für Tasche lautet 4202.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4202.22.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4202.22.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4202.22.90.90.0.
Einreihung von Tasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 3 b) zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV 3 b) bestimmt die Einreihung nach dem Stoff, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Bei Taschen ist dies regelmäßig das Material der Außenseite. Handtaschen sind als spezifische Waren der Position 4202 (vgl. AV 3 a) vorrangig gegenüber anderen Behältnissen einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tasche
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Außenseite aus Textil (Stoff, Gewebe, Nylon, Canvas) – häufigster TypHandtasche mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet | 4202.22.90.90.0 | 3,7 % |
| Außenseite aus echtem Leder oder Kunstleder (rekonstituiert)Handtasche mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet | 4202.21.00.90.0 | 3,7 % |
| Außenseite aus Kunststofffolie (PVC, Vinyl, Kunstleder auf Folienbasis)Handtasche mit Außenseite aus Kunststofffolien | 4202.22.10.00.0 | 3,7 % |
| Außenseite aus anderen Materialien, die nicht Leder, Kunststofffolie oder Spinnstoff sindHandtasche mit anderer Außenseite (z.B. Kork, Papier, Pappe) | 4202.29.00.00.0 | 3,7 % |
| Größere Tragetaschen und Einkaufstaschen aus Textil (keine Handtasche im engeren Sinne)Ähnliches Behältnis (Einkaufstasche, Reisetasche) aus Spinnstoffen, andere | 4202.92.98.90.0 | 3,7 % |
| Einfache Beutel aus Textil ohne typischen Handtaschencharakter – fällt unter Kapitel 63!Andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen (z.B. einfache Stoffbeutel ohne Handtaschencharakter) | 6307.90.10.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tasche (4202) ≠ Handtasche mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Außenseite aus echtem Leder oder Kunstleder (rekonstituiert). Für Tasche bleibt die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tasche (4202) ≠ Handtasche mit Außenseite aus Kunststofffolien (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Außenseite aus Kunststofffolie (PVC, Vinyl, Kunstleder auf Folienbasis). Für Tasche bleibt die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tasche (4202) ≠ Handtasche mit anderer Außenseite (z.B. Kork, Papier, Pappe) (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Außenseite aus anderen Materialien, die nicht Leder, Kunststofffolie oder Spinnstoff sind. Für Tasche bleibt die Zolltarifnummer 4202.22.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen, etwa bei Taschen aus Vulkanfiber oder Pappe, können auch andere Kapitel als Kapitel 42 in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Einfache Beutel aus Textil ohne typischen Handtaschencharakter – fällt unter Kapitel 63!Andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen (z.B. einfache Stoffbeutel ohne Handtaschencharakter) | 6307.90.10.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tasche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/7409/07-1 | Handtasche, Umhängetasche, Außenseite Spinnstoffen, nicht handgearbeitet | 4202.22.90.90.0 |
| DEBTI236/18-1 | Handtasche, Umhängetasche (Galadriel-Tasche), Außenseite überwiegend Spinnstoffe, nicht handgearbeitet | 4202.22.90.90.0 |
| DE18107/16-1 | Handtasche (Fransentasche), Außenseite Leder, nicht handgearbeitet | 4202.22.90.90.0 |
| DEF/4690/06-1 | Anderes Behältnis, Umhängetasche (knot bag), ohne Handtaschen-Charakter | 4202.22.90.90.0 |
| DEF/1861/09-1 | Einkaufstasche (Shopping-Tasche), ohne Handtaschen-Charakter | 4202.22.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. Bei Taschen aus Tierfell ist eine Prüfung erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle – CITES | Bei Taschen aus Materialien geschützter Tierarten (z.B. Schlangen- oder Krokodilleder) ist eine CITES-Bescheinigung erforderlich. |
Zollrechner für Taschen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Tasche mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für Taschen aus Materialien geschützter Arten möglich. |
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