Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0 leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Nachfolgend die Hierarchieebenen:
- Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
- Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
- Position: 4202 - Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Dokumentenkoffer, Aktentaschen, Schulranzen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststoffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- Unterposition: 4202 91 - andere
- Unterposition: 4202 92 - mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
Kombinierte Nomenklatur: 4202 9291 - aus Spinnstoffen
Kombinierte Nomenklatur: 4202 9298 - andere
Zolltarifnummer: 4202 9298 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Leertasche hängt von den genauen Merkmalen ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leertasche
Der HS-Code für Leertasche lautet 4202.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4202.92.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4202.92.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4202.92.98.90.0.
Einreihung von Leertasche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Leertasche in die Position 4202 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Einreihung in die Unterpositionen). Die Tasche ist ein ähnliches Behältnis der Position 4202, da sie zur Aufbewahrung und zum Transport von Gegenständen dient und aus Spinnstoffen gefertigt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leertasche
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunghandgearbeitet | 4202.92.98.91.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere, mit Außenseite aus Kunststofffolien | 4202.92.19.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus anderen Kunststoffen | 3923.29.90.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen | 6307.90.98.99.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Polyethylen oder Polypropylen | 6305.33.90.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Leertasche (4202) ≠ handgearbeitet (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leertasche bleibt die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leertasche (4202) ≠ andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien (4202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leertasche bleibt die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leertasche (4202) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leertasche bleibt die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus können folgende Codes aus anderen Kapiteln relevant sein:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere, mit Außenseite aus Kunststofffolien | 4202.92.19.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus anderen Kunststoffen | 3923.29.90.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen | 6307.90.98.99.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus Polyethylen oder Polypropylen | 6305.33.90.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leertasche ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leertasche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/5195/07-1 | Anderes Behältnis, sog. Erste-Hilfe-Tasche ohne Inhalt - mit Außenseite aus Spinnstoffen, Tragegriff, Reißverschluss, Innenfächer, nicht handgearbeitet | 4202.92.98.90.0 |
| DE4125/15-1 | Erste-Hilfe-Tasche (gewebt und PVL beschichtet) - mit Außenseite aus Spinnstoffen, Klettstreifen, Reißverschluss, ohne Inhalt, nicht handgearbeitet | 4202.92.98.90.0 |
| DEF/2343/06-1 | Kfz-Verbandtasche - Außenseite aus Spinnstoffen auf Kunststofffolien, Reißverschluss, nicht befüllt | 4202.92.98.90.0 |
| DEF/2344/06-1 | Kfz-Verbandtasche - Außenseite aus Spinnstoffen auf Kunststofffolien, Doppelreißverschluss, nicht befüllt | 4202.92.98.90.0 |
| DEBTI7905/21-1 | Erste-Hilfe-Tasche mit Molle-Befestigung, Außenseite aus Spinnstoffen | 4202.92.98.90.0 |
| DEBTI7754/21-1 | Universelle Tasche mit Molle-System, Außenseite aus Spinnstoffen | 4202.92.98.90.0 |
| DEBTI40583/19-1 | Tasche für Erste Hilfe Artikel (IFAK Pouch), Außenseite aus Spinnstoffen | 4202.92.98.90.0 |
| DEBTI37376/22-1 | Molle First Aid Pouch Medium, Außenseite aus Polyester | 4202.92.98.90.0 |
| DEBTI5004/25-1 | Erste Hilfe Etui, Außenseite aus Spinnstoffen (Polyester) | 4202.92.98.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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