Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der internationalen HS-Ebene bis zur nationalen 11-stelligen Zolltarifnummer. Jede Stufe definiert die Ware genauer.
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4821 - Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt
- Unterposition: 4821 10 - bedruckt
Zolltarifnummer: 4821 1010 00 0 - selbstklebend
Hinweis zur Einreihung
Die Angaben basieren auf dem Harmonisierten System, der Kombinierten Nomenklatur und dem TARIC der EU-Kommission. Bei Abweichungen in der Beschaffenheit (z. B. unbedruckt oder nicht selbstklebend) kann eine andere Codenummer maßgeblich sein. Verwenden Sie das Klassifizierungstool, um Ihr konkretes Produkt zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papier-Etikett
Der HS-Code für Papier-Etikett lautet 4821.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4821.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4821.10.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4821.10.10.00.0.
Einreihung von Papier-Etikett nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Papieretiketten in die Position 4821 ergibt sich aus dem Wortlaut der Codenummern des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur. Die Allgemeinen Vorschriften (AV) sind anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papier-Etikett
Alternative Einreihung
Etiketten aus Papier, nicht bedruckt, selbstklebend – für unbedruckte Etiketten (z. B. Blankoetiketten zum Selbstbeschriften). VZTA-Nachweise: DE10513/12-1, DEBTI45500/20-1, DEBTI24766/21-1, DEBTI27464/24-1, DEBTI27447/24-1 u.a.
Alternative Einreihung
Etiketten aus Papier, bedruckt, nicht selbstklebend – für bedruckte Etiketten ohne Klebeschicht (z. B. Anhängeetiketten)
Alternative Einreihung
Etiketten aus Papier, weder bedruckt noch selbstklebend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Papier-Etikett (4821) ≠ Etiketten aus Papier, nicht bedruckt, selbstklebend – für unbedruckte Etiketten (z. B. Blankoetiketten zum Selbstbeschriften). VZTA-Nachweise: DE10513/12-1, DEBTI45500/20-1, DEBTI24766/21-1, DEBTI27464/24-1, DEBTI27447/24-1 u.a. (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Etikett bleibt die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Papier-Etikett (4821) ≠ Etiketten aus Papier, bedruckt, nicht selbstklebend – für bedruckte Etiketten ohne Klebeschicht (z. B. Anhängeetiketten) (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Etikett bleibt die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Papier-Etikett (4821) ≠ Etiketten aus Papier, weder bedruckt noch selbstklebend (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Etikett bleibt die Zolltarifnummer 4821.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Produkte, die als Etikett verwendet werden, bestehen aus anderen Materialien als Papier. Für diese sind Codenummern außerhalb des Kapitels 48 maßgeblich.
Alternative Einreihung
Etiketten aus Papier, nicht bedruckt, selbstklebend – für unbedruckte Etiketten (z. B. Blankoetiketten zum Selbstbeschriften). VZTA-Nachweise: DE10513/12-1, DEBTI45500/20-1, DEBTI24766/21-1, DEBTI27464/24-1, DEBTI27447/24-1 u.a.
Alternative Einreihung
Etiketten aus Papier, bedruckt, nicht selbstklebend – für bedruckte Etiketten ohne Klebeschicht (z. B. Anhängeetiketten)
Alternative Einreihung
Etiketten aus Papier, weder bedruckt noch selbstklebend
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papier-Etikett ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Papier-Etikett (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um quadratische, mit Firmenname, Artikel und Adresse bedruckte Etiketten aus Papier (Format: 9,7 x 9,7 cm), die rückseitig mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem Trägerpapier aufgebracht sind. Sie werden entsprechend ihrem Aufdruck für die Kennzeichnung von Waren verwendet. Abbildung... Mehr anzeigenEs handelt sich um quadratische, mit Firmenname, Artikel und Adresse bedruckte Etiketten aus Papier (Format: 9,7 x 9,7 cm), die rückseitig mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem Trägerpapier aufgebracht sind. Sie werden entsprechend ihrem Aufdruck für die Kennzeichnung von Waren verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Unterposition 4821 10 10 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um annähernd rechteckige, bedruckte Etiketten aus Papier, mit abgerundeten Ecken (max. Abmessungen: 26 mm x 16 mm), die einseitig mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem Endlos-Schutzpapierstreifen aufgebracht sind. Die Etiketten werden auf Waren aufgebracht, um sie zu kennzeichnen. Die... Mehr anzeigenEs handelt sich um annähernd rechteckige, bedruckte Etiketten aus Papier, mit abgerundeten Ecken (max. Abmessungen: 26 mm x 16 mm), die einseitig mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem Endlos-Schutzpapierstreifen aufgebracht sind. Die Etiketten werden auf Waren aufgebracht, um sie zu kennzeichnen. Die Schutzpapierstreifen sind mit je 1200 Etiketten bestückt, auf einer Kunststoffrolle aufgewickelt und zu je 36 Rollen in einem Pappkarton verpackt. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Unterposition 4821 10 10 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Sogenannte Haftetiketten Es handelt sich um ein rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 120 x 84 mm), bestehend aus einem Trägermaterial und einem aufgebrachten selbstklebenden Papierbogen der mit Hundebildern, Linien und verschiedenen Hintergrundfarben bedruckt ist. Drei vorgestanzte Etiketten können aus dem... Mehr anzeigenSogenannte Haftetiketten Es handelt sich um ein rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 120 x 84 mm), bestehend aus einem Trägermaterial und einem aufgebrachten selbstklebenden Papierbogen der mit Hundebildern, Linien und verschiedenen Hintergrundfarben bedruckt ist. Drei vorgestanzte Etiketten können aus dem Papierbogen herausgelöst werden und dienen dem handschriftlichen Personalisieren von Büchern und Heften. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Unterposition 4821 10 10 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Weniger anzeigen
Bei den „bedruckten Papier-Barcode-Etiketten“ handelt es sich um etwa 6 x 47 mm große, weiße Zuschnitte aus Papier aus mechanischem Halbstoff aus Holz, auf der Vorderseite mit einem Barcode schwarz bedruckt, auf der Rückseite mit einer Klebeschicht versehen und auf ein blassgelbes Schutzpapier aufgebracht. Derartige... Mehr anzeigenBei den „bedruckten Papier-Barcode-Etiketten“ handelt es sich um etwa 6 x 47 mm große, weiße Zuschnitte aus Papier aus mechanischem Halbstoff aus Holz, auf der Vorderseite mit einem Barcode schwarz bedruckt, auf der Rückseite mit einer Klebeschicht versehen und auf ein blassgelbes Schutzpapier aufgebracht. Derartige Waren gehören als „Etiketten aller Art, aus Papier, bedruckt, selbstklebend“ zur Codenummer 4821 1010 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Selbstklebende "Etiketten aus Papier", bestehend aus unterschiedlich großen Kunststoffkassetten mit jeweils einem einfarbigen Farbband aus Kunststoff (Breite 12 bzw. 19 mm, Länge 7 bzw. 8 m). Die Farbstoffe im Farbband werden in einem Thermotransferverfahren auf ein in der Kassette befindliches Trägermaterial... Mehr anzeigenSelbstklebende "Etiketten aus Papier", bestehend aus unterschiedlich großen Kunststoffkassetten mit jeweils einem einfarbigen Farbband aus Kunststoff (Breite 12 bzw. 19 mm, Länge 7 bzw. 8 m). Die Farbstoffe im Farbband werden in einem Thermotransferverfahren auf ein in der Kassette befindliches Trägermaterial aufgebracht. Das Erzeugnis ist als "schreibmaschinenähnliches Band, für Abdrucke präpariert, Farbband aus Kunststoff, kein Farbband der Unterposition (TARIC) 9612 1010 10" einzureihen. Weniger anzeigen
Weiße, rechteckige, nicht bedruckte Etiketten aus Papier (Format: ca. 70 x 42,3 mm) mit Selbstklebeschicht auf der Rückseite. 21 Etiketten sind auf einem DIN A4-Papierträger aufgebracht, 30 Träger sind in einer bedruckten Faltschachtel verpackt. "Etiketten aller Art aus Papier, nicht bedruckt, selbstklebend" zur... Mehr anzeigenWeiße, rechteckige, nicht bedruckte Etiketten aus Papier (Format: ca. 70 x 42,3 mm) mit Selbstklebeschicht auf der Rückseite. 21 Etiketten sind auf einem DIN A4-Papierträger aufgebracht, 30 Träger sind in einer bedruckten Faltschachtel verpackt. "Etiketten aller Art aus Papier, nicht bedruckt, selbstklebend" zur Unterposition 4821 90 10 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um weiße, rechteckige, nicht bedruckte Etiketten aus Papier (Format: etwa 70 x 42,3 mm), die auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet sind. 21 dieser zum Beschriften mit einem Drucker vorgesehenen Etiketten, sind auf einem mit einem Trennmittel ausgerüsteten, rechteckigen Papierträger... Mehr anzeigenEs handelt sich um weiße, rechteckige, nicht bedruckte Etiketten aus Papier (Format: etwa 70 x 42,3 mm), die auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet sind. 21 dieser zum Beschriften mit einem Drucker vorgesehenen Etiketten, sind auf einem mit einem Trennmittel ausgerüsteten, rechteckigen Papierträger (Format DIN A4) aufgemacht, von denen 30 Stück in einer mit Produktinformationen bedruckten Faltschachtel aus Pappe verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, nicht bedruckt, selbstklebend" zur Unterposition 4821 90 10 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Ein Zuschnitt aus Papier (Größe ca. 7,6 x 9,7 cm), der auf der Vorderseite mit insgesamt zwei zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten sogenannten "Anforderungs-Marken" (Größe ca. 5,5 x 3,7 cm) bedruckt ist. Die Rückseite ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein silikonisiertes Trägerpapier... Mehr anzeigenEin Zuschnitt aus Papier (Größe ca. 7,6 x 9,7 cm), der auf der Vorderseite mit insgesamt zwei zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten sogenannten "Anforderungs-Marken" (Größe ca. 5,5 x 3,7 cm) bedruckt ist. Die Rückseite ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein silikonisiertes Trägerpapier aufgebracht. Der in einer silberfarbenen Kunststofffolie eingeschweißte Zuschnitt ist gemeinsam mit insgesamt 24 Rezeptkarten, einem Kundenanschreiben, zwei Werbedrucken, einem Anforderungs-Zertifikat und einem Briefumschlag - alle nicht Gegenstand dieser Auskunft - in einen farbig bedruckten Fensterbriefumschlag (Größe ca. 19,6 x 18 cm) eingesteckt. Derartige Waren gehören als "andere Drucke" zur Codenummer 4911 9900 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Sogenannte Haftetiketten Es handelt sich um ein rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 120 x 84 mm), bestehend aus einem Trägermaterial und einem aufgebrachten selbstklebenden Papierbogen der mit Hundebildern, Linien und verschiedenen Hintergrundfarben bedruckt ist. Drei vorgestanzte Etiketten können aus dem... Mehr anzeigenSogenannte Haftetiketten Es handelt sich um ein rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 120 x 84 mm), bestehend aus einem Trägermaterial und einem aufgebrachten selbstklebenden Papierbogen der mit Hundebildern, Linien und verschiedenen Hintergrundfarben bedruckt ist. Drei vorgestanzte Etiketten können aus dem Papierbogen herausgelöst werden und dienen dem handschriftlichen Personalisieren von Büchern und Heften. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Unterposition 4821 10 10 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Weniger anzeigen
Es handelt sich um annähernd rechteckige, bedruckte Etiketten aus Papier, mit Farbe bestrichen, mit abgerundeten Ecken (max. Abmessungen: 26 mm x 16 mm), die einseitig mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem bedruckten Endlos-Schutzpapierstreifen aufgebracht sind. Der Aufdruck auf den Etiketten besteht... Mehr anzeigenEs handelt sich um annähernd rechteckige, bedruckte Etiketten aus Papier, mit Farbe bestrichen, mit abgerundeten Ecken (max. Abmessungen: 26 mm x 16 mm), die einseitig mit einer Selbstklebeschicht ausgerüstet und auf einem bedruckten Endlos-Schutzpapierstreifen aufgebracht sind. Der Aufdruck auf den Etiketten besteht aus einem Text (Geschäftsbezeichnung) und einem Logo. Die Etiketten werden auf Waren aufgebracht, um sie zu kennzeichnen. Die Schutzpapierstreifen sind mit je 1000 Etiketten bestückt, auf einer Kunststoffrolle aufgewickelt und zu je 36 Rollen in einem Pappkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Etiketten aller Art aus Papier, bedruckt, selbstklebend" zur Unterposition 4821 10 10 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0.00
Einfuhrumsatzsteuer
19.00
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Papier-Etiketten
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Papier-Etiketten. Der Drittlandszollsatz für die Codenummer 4821.10.10.00.0 beträgt 0,0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beträgt 19,0 %. Besondere Schutzmaßnahmen liegen nicht vor.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Die nachfolgenden Produkte werden ebenfalls im Kontext Verpackungsmaterial nachgefragt und haben eine eigene Zolltarifnummer.
Schaumstoff-Muster
3921.19.00.99.0 · 6,5 %
Pappbecher
4823.69.90.00.0 · 0 %
Papiertragetasche
4819.40.00.00.0 · 0 %
Gitterbox
7326.90.40.00.0 · 2,7 %
Kunststoff Kanister
3923.30.90.00.0 · 6,5 %
Tragekoffer
4202.12.19.00.0 · 9,7 %
Pergaminpapier
4806.40.10.00.0 · 0 %
Tragetasche
4819.40.00.00.0 · 0 %
Pof Schrumpffolie
3920.10.25.90.0 · 6,5 %
