Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Hierarchie für Leinöl zeigt den Weg von der übergeordneten Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionAndere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1515
- UnterpositionLeinöl und seine Fraktionen151511
- Unterpositionrohes Öl151511
- Zolltarifnummergenießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinöl
Der HS-Code für Leinöl lautet 1515.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1515.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1515.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.11.00.00.1.
Einreihung von Leinöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Leinöl folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1515, AV 3b die Unterposition rohes Öl.
AV 6 legt die 11-stellige nationale Zolltarifnummer fest, wobei die letzte Stelle die Genießbarkeit definiert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinöl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLeinöl und seine Fraktionen - rohes Öl - anderes (nicht genießbar, z. B. zu technischen Zwecken) | 1515.11.00.00.9 | 0 % |
| Alternative EinreihungLeinöl, andere - zu technischen oder industriellen Zwecken - genießbar | 1515.19.10.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungLeinsamen, auch geschrotet - andere (Kapitel 12) | 1204.00.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen | 1517.90.91.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Leinöl (1515) ≠ Leinöl und seine Fraktionen - rohes Öl - anderes (nicht genießbar, z. B. zu technischen Zwecken) (1515) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.11.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leinöl (1515) ≠ Leinöl, andere - zu technischen oder industriellen Zwecken - genießbar (1515) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.11.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Leinöl (1515) ≠ Leinsamen, auch geschrotet - andere (Kapitel 12) (1204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.11.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben Kapitel 15 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für leinölhaltige Produkte relevant sein.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLeinsamen, auch geschrotet - andere (Kapitel 12) | 1204.00.90.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11895/09-1 | Leinöl in Kapseln (Weichkapseln mit goldgelbem Leinöl). Vom Zoll als rohes genießbares Leinöl unter 1515.11.00.00.1 eingereiht. | 1515.11.00.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Leinöl
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Leinöl aus verschiedenen Ländern kalkulieren – basierend auf Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhrbestimmungen
Besondere Ausfuhranforderungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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