Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Hierarchie für Leinöl zeigt den Weg von der übergeordneten Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1515 - Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Unterposition: 1515 11 - Leinöl und seine Fraktionen
- Unterposition: 1515 11 - rohes Öl
Zolltarifnummer: 1515 1100 00 1 - genießbar
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit des Produkts ab. Für eine verbindliche Auskunft nutzen Sie unseren kostenlosen Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinöl
Der HS-Code für Leinöl lautet 1515.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1515.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1515.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.11.00.00.1.
Einreihung von Leinöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Leinöl folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1515, AV 3b die Unterposition rohes Öl.
AV 6 legt die 11-stellige nationale Zolltarifnummer fest, wobei die letzte Stelle die Genießbarkeit definiert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinöl
Alternative Einreihung
Leinöl und seine Fraktionen - rohes Öl - anderes (nicht genießbar, z. B. zu technischen Zwecken)
Alternative Einreihung
Leinöl, andere - zu technischen oder industriellen Zwecken - genießbar
Alternative Einreihung
Leinsamen, auch geschrotet - andere (Kapitel 12)
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Leinöl (1515) ≠ Leinöl und seine Fraktionen - rohes Öl - anderes (nicht genießbar, z. B. zu technischen Zwecken) (1515)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.11.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leinöl (1515) ≠ Leinöl, andere - zu technischen oder industriellen Zwecken - genießbar (1515)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.11.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Leinöl (1515) ≠ Leinsamen, auch geschrotet - andere (Kapitel 12) (1204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.11.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben Kapitel 15 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für leinölhaltige Produkte relevant sein.
Alternative Einreihung
Leinöl, andere - zu technischen oder industriellen Zwecken - genießbar
Alternative Einreihung
Leinsamen, auch geschrotet - andere (Kapitel 12)
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leinöl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Leinöl
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Leinöl aus verschiedenen Ländern kalkulieren – basierend auf Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhrbestimmungen
Besondere Ausfuhranforderungen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nutzen Sie die folgenden Produktseiten für weitere zolltarifliche Einreihungen aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke.
