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Bau & InstallationKapitel 59Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Linoleum: 5904.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Linoleum (5904.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Linoleum unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Linoleum Produktbild

Linoleum wird als Meterware oder Platten angeboten und besteht aus einer Spinnstoffunterlage (Jutegewebe) mit einer Deckschicht aus oxidativ gehärtetem Leinöl, Kork- oder Holzmehl, Harzen und Pigmenten. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in Position 5904, die ausdrücklich Linoleum und andere Fußbodenbeläge mit Spinnstoffunterlage erfasst. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Linoleum beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Linoleum ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems und des TARIC eingestuft:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 59 - GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  • Position: 5904 - Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5904 1000 00 0 - Linoleum

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Linoleum hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware präzise zu bestimmen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Linoleum

Der HS-Code für Linoleum lautet 5904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5904.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5904.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5904.10.00.00.0.

Einreihung von Linoleum nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Linoleum wird nach AV 1 in die Position 5904 eingereiht, da der Wortlaut der Position „Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten“ die Ware eindeutig beschreibt. Die Unterposition 5904.10 erfasst spezifisch Linoleum. Die AV 3a (spezifischere Beschreibung) bestätigt diesen Code gegenüber allgemeineren Positionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Linoleum

Alternative Einreihung

5904.90.00.00.0 5,3 %

Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, andere

Alternative Einreihung

3918.10.90.90.0 5,3 %

Vinylboden, PVC-Bodenbelag

Alternative Einreihung

5704.90.00.90.0 5,3 %

Andere Teppiche und Fußbodenbeläge aus Filz

Alternative Einreihung

4016.91.00.00.0 5,3 %

Bodenbeläge und Fußmatten aus Weichkautschuk

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Linoleum (5904) ≠ Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, andere (5904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Linoleum bleibt die Zolltarifnummer 5904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Linoleum (5904) ≠ Vinylboden, PVC-Bodenbelag (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Linoleum bleibt die Zolltarifnummer 5904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Linoleum (5904) ≠ Andere Teppiche und Fußbodenbeläge aus Filz (5704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Linoleum bleibt die Zolltarifnummer 5904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihr Produkt nicht als Linoleum im Sinne der Position 5904.10 einzuordnen sein, kommen auch Codes aus anderen Kapiteln in Betracht:

Alternative Einreihung

5904.90.00.00.0 5,3 %

Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, andere

Alternative Einreihung

3918.10.90.90.0 5,3 %

Vinylboden, PVC-Bodenbelag

Alternative Einreihung

5704.90.00.90.0 5,3 %

Andere Teppiche und Fußbodenbeläge aus Filz

Alternative Einreihung

4016.91.00.00.0 5,3 %

Bodenbeläge und Fußmatten aus Weichkautschuk

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Linoleum ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Linoleum (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13815/09-15704.90.00.90.0
Fußbodenbelag, sog. Komposit, siehe Foto, - als Meterware auf Rollen (somit keine Fliese), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus bedrucktem Nadelfilz aus Chemiefasern, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Unterseite (laut Antrag mit Kautschuk) beschichtet, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - kennzeichnet... Mehr anzeigen
DEF/3880/04-15703.10.00.00.0
Fußbodenbelag (lt. Antrag: "Teppich Luna"; siehe Foto) - oval; Größe: ca. 160 x 100 cm, - getuftet (Nadelflor); in einen Grund aus einem Spinnstoffgewebe ist nachträglich ein ca. 1 cm hoher Flor aus Garnen aus Wolle eingezogen worden; die Unterseite ist mit einem Textilrücken versehen; die Ränder sind gesäumt... Mehr anzeigen
DEBTI2041/22-15702.42.00.00.0
Fußbodenbelag, sog. Teppichsortiment, Art. NAN 8695869_7797870 und 8695869_7834471, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 100 cm x 150 cm, - maschinell gewebt,  - mit einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester; Chenillegarne) und einem Grund   aus... Mehr anzeigen
DEBTI3749/25-15703.29.19.00.0
Fußbodenbelag, sog. Küchenläufer, Art. Good VA, Foto siehe Anlage,  - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert), in den Abmessungen    von laut Antrag 65 cm x 180 cm, - getuftet (Nadelflor),  - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer... Mehr anzeigen
DE19177/15-15704.90.00.90.0
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Rollen (nicht konfektioniert), - aus einem die Schauseite bildenden Nadelfilz aus Spinnstoffen, - nicht getuftet oder beflockt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - weist durch seine Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines... Mehr anzeigen
DEBTI9661/25-15704.90.00.90.0
Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen     von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte... Mehr anzeigen
DEBTI3512/22-15704.90.00.90.0
Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Art. DMN-4-44 und DMN-4-40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen von    ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch... Mehr anzeigen
DEBTI47640/20-14418.75.00.00.0
"Fertigparkett" (exemplarische Abbildung siehe Anlage) - in Form von 3-lagigen bzw. 7-lagigen, brettartigen Paneelen,   in den Abmessungen: ca. 1860 x 148 x 10 mm, 1860 x 148 x 15 mm,   1860/1900 x 189 x 15 mm, 2200 x 260 x 15 mm oder 2400 x 305 x 15 mm, - aus einer ca. 4 mm, 3 mm bzw. 2,5 mm starken Decklage... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,3 %

Drittlandszoll

USA5,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,3 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Linoleum

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Linoleum mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Linoleumböden

Welche Zolltarifnummer hat Linoleum?

Die Zolltarifnummer für Linoleum lautet 5904.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist im TARIC der EU für Linoleum als Bodenbelag aus Jutegewebe mit Linoleumbeschichtung vorgesehen.

Welchen HS-Code hat Linoleum?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Linoleum ist 590410. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird weltweit für die Klassifizierung von Linoleum verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Linoleum?

Der Drittlandszollsatz für Linoleum (5904.10.00.00.0) beträgt 5,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Linoleum zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen Bodenbelägen erfolgt über das Material und die Konstruktion. Linoleum (5904.10) hat eine Spinnstoffunterlage und eine Deckschicht aus oxidativ gehärtetem Leinöl. Eine Alternative ist Vinylboden (3918.10), der aus Kunststoff besteht und keine Spinnstoffunterlage hat.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Linoleum verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Linoleum?

Für Linoleum (5904.10.00.00.0) sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen bekannt. Es gilt der reguläre Drittlandszollsatz von 5,3 %. Eine Zollaussetzung ist für Waren möglich, die für den Schiffsbau (117) oder die Luftfahrt (119) bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Linoleum?

Die Zolltarifnummer für Linoleum ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 5904.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur und dem 10-stelligen TARIC-Code zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Linoleum?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Linoleum ist die Position 5904 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

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