Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Linoleum ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems und des TARIC eingestuft:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 59 - GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- Position: 5904 - Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten
Zolltarifnummer: 5904 1000 00 0 - Linoleum
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Linoleum hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware präzise zu bestimmen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Linoleum
Der HS-Code für Linoleum lautet 5904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5904.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5904.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5904.10.00.00.0.
Einreihung von Linoleum nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Linoleum wird nach AV 1 in die Position 5904 eingereiht, da der Wortlaut der Position „Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten“ die Ware eindeutig beschreibt. Die Unterposition 5904.10 erfasst spezifisch Linoleum. Die AV 3a (spezifischere Beschreibung) bestätigt diesen Code gegenüber allgemeineren Positionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Linoleum
Alternative Einreihung
Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, andere
Alternative Einreihung
Vinylboden, PVC-Bodenbelag
Alternative Einreihung
Andere Teppiche und Fußbodenbeläge aus Filz
Alternative Einreihung
Bodenbeläge und Fußmatten aus Weichkautschuk
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Linoleum (5904) ≠ Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, andere (5904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Linoleum bleibt die Zolltarifnummer 5904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Linoleum (5904) ≠ Vinylboden, PVC-Bodenbelag (3918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Linoleum bleibt die Zolltarifnummer 5904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Linoleum (5904) ≠ Andere Teppiche und Fußbodenbeläge aus Filz (5704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Linoleum bleibt die Zolltarifnummer 5904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihr Produkt nicht als Linoleum im Sinne der Position 5904.10 einzuordnen sein, kommen auch Codes aus anderen Kapiteln in Betracht:
Alternative Einreihung
Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, andere
Alternative Einreihung
Vinylboden, PVC-Bodenbelag
Alternative Einreihung
Andere Teppiche und Fußbodenbeläge aus Filz
Alternative Einreihung
Bodenbeläge und Fußmatten aus Weichkautschuk
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Linoleum ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Linoleum (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Fußbodenbelag, sog. Komposit, siehe Foto, - als Meterware auf Rollen (somit keine Fliese), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus bedrucktem Nadelfilz aus Chemiefasern, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Unterseite (laut Antrag mit Kautschuk) beschichtet, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - kennzeichnet... Mehr anzeigenFußbodenbelag, sog. Komposit, siehe Foto, - als Meterware auf Rollen (somit keine Fliese), - laut Untersuchungsergebnis: -- aus bedrucktem Nadelfilz aus Chemiefasern, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Unterseite (laut Antrag mit Kautschuk) beschichtet, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - kennzeichnet sich aufgrund seiner Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit als Fußbodenbelag. Weniger anzeigen
Fußbodenbelag (lt. Antrag: "Teppich Luna"; siehe Foto) - oval; Größe: ca. 160 x 100 cm, - getuftet (Nadelflor); in einen Grund aus einem Spinnstoffgewebe ist nachträglich ein ca. 1 cm hoher Flor aus Garnen aus Wolle eingezogen worden; die Unterseite ist mit einem Textilrücken versehen; die Ränder sind gesäumt... Mehr anzeigenFußbodenbelag (lt. Antrag: "Teppich Luna"; siehe Foto) - oval; Größe: ca. 160 x 100 cm, - getuftet (Nadelflor); in einen Grund aus einem Spinnstoffgewebe ist nachträglich ein ca. 1 cm hoher Flor aus Garnen aus Wolle eingezogen worden; die Unterseite ist mit einem Textilrücken versehen; die Ränder sind gesäumt (= konfektioniert), - kennzeichnet sich durch seine Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag Weniger anzeigen
Fußbodenbelag, sog. Teppichsortiment, Art. NAN 8695869_7797870 und 8695869_7834471, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 100 cm x 150 cm, - maschinell gewebt, - mit einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester; Chenillegarne) und einem Grund aus... Mehr anzeigenFußbodenbelag, sog. Teppichsortiment, Art. NAN 8695869_7797870 und 8695869_7834471, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 100 cm x 150 cm, - maschinell gewebt, - mit einem Flor aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester; Chenillegarne) und einem Grund aus laut Antrag Baumwolle, - auf der Rückseite mit laut Antrag Latex ausgerüstet, - kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher Teppich, - weder getuftet noch beflockt, - an den Rändern gesäumt (somit konfektioniert), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, kein Kelim, Sumak, Karamanie oder ähnlicher handgewebter Teppich, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Flor" Weniger anzeigen
Fußbodenbelag, sog. Küchenläufer, Art. Good VA, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag 65 cm x 180 cm, - getuftet (Nadelflor), - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer... Mehr anzeigenFußbodenbelag, sog. Küchenläufer, Art. Good VA, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert), in den Abmessungen von laut Antrag 65 cm x 180 cm, - getuftet (Nadelflor), - mit einem Grund aus einem Streifengewebe aus synthetischer Spinnmasse und einem Flor aus synthetischem Spinnstoff (laut Antrag Polyamid), - mit einer Rückenbeschichtung aus laut Antrag Latex versehen, - an den Rändern gesäumt (u. a. somit keine Fliese), - kein Kunstrasen, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), konfektioniert, aus Polyamid, kein Kunstrasen, bedruckt, keine Fliese" Weniger anzeigen
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Rollen (nicht konfektioniert), - aus einem die Schauseite bildenden Nadelfilz aus Spinnstoffen, - nicht getuftet oder beflockt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - weist durch seine Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines... Mehr anzeigenFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Rollen (nicht konfektioniert), - aus einem die Schauseite bildenden Nadelfilz aus Spinnstoffen, - nicht getuftet oder beflockt, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - weist durch seine Festigkeit, Dicke und Widerstandsfähigkeit die charakteristischen Merkmale eines Fußbodenbelags auf. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, keine Fliese, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte... Mehr anzeigenFußbodenbelag, sog. Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte aus augenscheinlich Kautschuk (Gummi), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Fliese (laut Antrag eigenständiges Einzelstück), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Fußbodenbelag, sog. Fußmatte, Art. DMN-4-44 und DMN-4-40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch... Mehr anzeigenFußbodenbelag, sog. Fußmatte, Art. DMN-4-44 und DMN-4-40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert); mit den Abmessungen von ca. 40 cm x 60 cm bzw. 44 cm x 67 cm, -- aus Nadelfilz, -- nicht getuftet oder beflockt, -- auf der Rückseite mit einer durch Kleben angebrachten Platte aus augenscheinlich Kautschuk (Gummi), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Fliese (laut Antrag eigenständiges Einzelstück), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
"Fertigparkett" (exemplarische Abbildung siehe Anlage) - in Form von 3-lagigen bzw. 7-lagigen, brettartigen Paneelen, in den Abmessungen: ca. 1860 x 148 x 10 mm, 1860 x 148 x 15 mm, 1860/1900 x 189 x 15 mm, 2200 x 260 x 15 mm oder 2400 x 305 x 15 mm, - aus einer ca. 4 mm, 3 mm bzw. 2,5 mm starken Decklage... Mehr anzeigen"Fertigparkett" (exemplarische Abbildung siehe Anlage) - in Form von 3-lagigen bzw. 7-lagigen, brettartigen Paneelen, in den Abmessungen: ca. 1860 x 148 x 10 mm, 1860 x 148 x 15 mm, 1860/1900 x 189 x 15 mm, 2200 x 260 x 15 mm oder 2400 x 305 x 15 mm, - aus einer ca. 4 mm, 3 mm bzw. 2,5 mm starken Decklage (Lauffläche) in 1-Stab-Landhausdielenmuster aus gesägten Lamellen aus Eiche, Ahorn, Lärche, Kirsche bzw. Walnuss, einer Mittellage (ca. 8,5 mm bzw. 9 mm) aus quergelegten Laubholzstäben bzw. aus Sperrholz (5,5 mm Pappel bzw. Fichte) sowie einer unteren Lage (Gegenzug, ca. 2 mm) aus längslaufendem Laubholzfurnier (Pappel bzw. Fichte), - die Faserrichtung der 3 Lagen ist jeweils um 90 Grad gegeneinander versetzt, - auf der Oberfläche geschliffen und lackiert oder geölt, - allseitig profiliert (genutet und gefedert), - zur Verwendung als Fußbodenbelag. "Zusammengesetzte Fußbodenplatte, aus Holz, nicht aus Bambus oder mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus, nicht für Mosaikfußböden, mehrlagig; sog. Fertigparkett (Landhausdiele)" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Linoleum
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Linoleum mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Bau & Installation mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
