Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 für Magnesiumbarren ist in folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS81
- PositionMagnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott8104
- UnterpositionMagnesium in Rohform810411
- Zolltarifnummermit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesium-barren
Der HS-Code für Magnesium-barren lautet 8104.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8104.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8104.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8104.11.00.00.0.
Einreihung von Magnesium-barren nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Magnesiumbarren folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist die AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Magnesiumbarren als Rohform werden der Position 8104 (Magnesium und Waren daraus) zugewiesen. Die Unterposition 8104.11 spezifiziert die Reinheit (≥99,8 GHT). Die AV 3a findet Anwendung, wenn mehrere Unterpositionen in Betracht kommen – die speziellere Beschreibung (hier: die Reinheitsangabe) geht der allgemeinen vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesium-barren
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderes Magnesium in Rohform (Legierungen/Reinheit <99,8%) | 8104.19.00.00.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungAbfälle und Schrott von Magnesium | 8104.20.00.00.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungDrehspäne, Körner; Pulver | 8104.30.00.00.0 | 5,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Reinheit | ≥99,8 GHT → 8104.11.00.00.0 | <99,8 GHT oder Legierung → 8104.19.00.00.0 |
| Form | Barren/Block/Massel (Rohform) → 8104.11/8104.19 | Abfall/Schrott → 8104.20 | Pulver/Granulat → 8104.30 |
| Verwendung | Primärware → 8104.11/8104.19 | Dual-Use-Export (z.B. militärische Verwendung) erfordert Ausfuhrgenehmigung nach Maßnahme 478 |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesium-barren (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/869/08-1 | Magnesiumlegierung (Ingots) – bestätigt Abgrenzung: Legierungen <99,8% → 8104.19 | 8104.11.00.00.0 |
| DEK/685/04-1 | Magnesium-Schnittenden/Reststücke – bestätigt Abfall-Einreihung | 8104.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Magnesiumbarren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumbarren mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den konkreten Zahlbetrag für Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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