Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 für Magnesiumbarren ist in folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 81 - ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
- Position: 8104 - Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
- Unterposition: 8104 11 - Magnesium in Rohform
Zolltarifnummer: 8104 1100 00 0 - mit einem Magnesiumgehalt von 99,8|GHT oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Magnesiumbarren hängt maßgeblich vom genauen Magnesiumgehalt ab. Bei einem Gehalt unter 99,8 GHT oder bei Legierungen kommt die Codenummer 8104.19.00.00.0 zur Anwendung. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die genaue Zusammensetzung und Form Ihres Produkts zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesium-barren
Der HS-Code für Magnesium-barren lautet 8104.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8104.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8104.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8104.11.00.00.0.
Einreihung von Magnesium-barren nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Magnesiumbarren folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist die AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Magnesiumbarren als Rohform werden der Position 8104 (Magnesium und Waren daraus) zugewiesen. Die Unterposition 8104.11 spezifiziert die Reinheit (≥99,8 GHT). Die AV 3a findet Anwendung, wenn mehrere Unterpositionen in Betracht kommen – die speziellere Beschreibung (hier: die Reinheitsangabe) geht der allgemeinen vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesium-barren
Alternative Einreihung
anderes Magnesium in Rohform (Legierungen/Reinheit <99,8%)
Alternative Einreihung
Abfälle und Schrott von Magnesium
Alternative Einreihung
Drehspäne, Körner; Pulver
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Reinheit
≥99,8 GHT → 8104.11.00.00.0 | <99,8 GHT oder Legierung → 8104.19.00.00.0
Form
Barren/Block/Massel (Rohform) → 8104.11/8104.19 | Abfall/Schrott → 8104.20 | Pulver/Granulat → 8104.30
Verwendung
Primärware → 8104.11/8104.19 | Dual-Use-Export (z.B. militärische Verwendung) erfordert Ausfuhrgenehmigung nach Maßnahme 478
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Unterpositionen derselben Position können Magnesiumbarren in bestimmten Fällen auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn sie weiterverarbeitet sind:
Alternative Einreihung
anderes Magnesium in Rohform (Legierungen/Reinheit <99,8%)
Alternative Einreihung
Abfälle und Schrott von Magnesium
Alternative Einreihung
Drehspäne, Körner; Pulver
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Magnesium-barren ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesium-barren (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Magnesiumbarren
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumbarren mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den konkreten Zahlbetrag für Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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