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IndustriechemieKapitel 81Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Magnesium-barren: 8104.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Magnesium-barren (8104.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Magnesium-barren Produktbild

Für Magnesium-barren sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Magnesium-barren beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8104.11.00.00.0 für Magnesiumbarren ist in folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 81 - ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  • Position: 8104 - Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
  • Unterposition: 8104 11 - Magnesium in Rohform
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8104 1100 00 0 - mit einem Magnesiumgehalt von 99,8|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Magnesiumbarren hängt maßgeblich vom genauen Magnesiumgehalt ab. Bei einem Gehalt unter 99,8 GHT oder bei Legierungen kommt die Codenummer 8104.19.00.00.0 zur Anwendung. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die genaue Zusammensetzung und Form Ihres Produkts zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnesium-barren

Der HS-Code für Magnesium-barren lautet 8104.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8104.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8104.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8104.11.00.00.0.

Einreihung von Magnesium-barren nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Magnesiumbarren folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist die AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Magnesiumbarren als Rohform werden der Position 8104 (Magnesium und Waren daraus) zugewiesen. Die Unterposition 8104.11 spezifiziert die Reinheit (≥99,8 GHT). Die AV 3a findet Anwendung, wenn mehrere Unterpositionen in Betracht kommen – die speziellere Beschreibung (hier: die Reinheitsangabe) geht der allgemeinen vor.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnesium-barren

Alternative Einreihung

8104.19.00.00.0 5,3 %

anderes Magnesium in Rohform (Legierungen/Reinheit <99,8%)

Alternative Einreihung

8104.20.00.00.0 5,3 %

Abfälle und Schrott von Magnesium

Alternative Einreihung

8104.30.00.00.0 5,3 %

Drehspäne, Körner; Pulver

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Reinheit

≥99,8 GHT → 8104.11.00.00.0 | <99,8 GHT oder Legierung → 8104.19.00.00.0

Form

Barren/Block/Massel (Rohform) → 8104.11/8104.19 | Abfall/Schrott → 8104.20 | Pulver/Granulat → 8104.30

Verwendung

Primärware → 8104.11/8104.19 | Dual-Use-Export (z.B. militärische Verwendung) erfordert Ausfuhrgenehmigung nach Maßnahme 478

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Unterpositionen derselben Position können Magnesiumbarren in bestimmten Fällen auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn sie weiterverarbeitet sind:

Alternative Einreihung

8104.19.00.00.0 5,3 %

anderes Magnesium in Rohform (Legierungen/Reinheit <99,8%)

Alternative Einreihung

8104.20.00.00.0 5,3 %

Abfälle und Schrott von Magnesium

Alternative Einreihung

8104.30.00.00.0 5,3 %

Drehspäne, Körner; Pulver

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Magnesium-barren ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnesium-barren (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/869/08-18104.11.00.00.0
Magnesiumlegierung (Ingots) – bestätigt Abgrenzung: Legierungen <99,8% → 8104.19
DEK/685/04-18104.11.00.00.0
Magnesium-Schnittenden/Reststücke – bestätigt Abfall-Einreihung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,3 %

Drittlandszoll

USA5,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Magnesiumbarren

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Magnesiumbarren mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den konkreten Zahlbetrag für Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Magnesiumbarren

Welche Zolltarifnummer hat Magnesiumbarren?

Die Zolltarifnummer für einen Magnesiumbarren mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr lautet 8104.11.00.00.0 (11-stellig). Bei einem geringeren Gehalt oder als Legierung wird die Codenummer 8104.19.00.00.0 verwendet. Die Einreihung richtet sich nach Position 8104 (Magnesium und Waren daraus) in Kapitel 81 des Zolltarifs.

Welchen HS-Code hat Magnesiumbarren?

Der HS-Code für Magnesiumbarren ist 810411 (6-stellig). Dieser Code umfasst Magnesium in Rohform mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert auf 81041100 (8-stellig), der TARIC-Code auf 8104110000 (10-stellig). Die vollständige deutsche Zolltarifnummer ist 8104.11.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Magnesiumbarren?

Der Drittlandszollsatz für Magnesiumbarren der Codenummer 8104.11.00.00.0 beträgt 5,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Aus bestimmten Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Vietnam, Schweiz, Großbritannien) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern ein Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich Magnesiumbarren zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt in zwei Richtungen: Erstens die Abgrenzung zu Legierungen (Alternative 8104.19.00.00.0) – hier ist der Magnesiumgehalt das Kriterium (<99,8 GHT). Zweitens die Abgrenzung zu Magnesiumabfällen (8104.20.00.00.0) – hier unterscheidet die Form und Zweckbestimmung (Primärware vs. Schrott). Beide Abgrenzungen sind durch vZTA belegt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Magnesiumbarren verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder auslösen. Im Export kann eine falsche Nummer zu Problemen bei der Ausfuhrkontrolle führen, insbesondere bei Dual-Use-Waren. Zudem droht eine Betriebsprüfung durch den Zoll.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Magnesiumbarren?

Ja, für die Einfuhr von Magnesiumbarren der Codenummer 8104.11.00.00.0 besteht eine allgemeine Überwachungspflicht (Einfuhrkontrolle, Maßnahme 714). Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine zollfreie Einfuhr im Rahmen eines nichtpräferenziellen Zollkontingents (Maßnahme 122) oder für den Bau von Wasserfahrzeugen (Maßnahme 117) beantragt werden. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich (Maßnahme 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Magnesiumbarren?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Magnesiumbarren lautet 8104.11.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (810411), der 8-stelligen KN (81041100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8104110000). Die elfte Stelle ist die nationale Codenummer für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Magnesiumbarren?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC angepasst. Für die Position 8104 (Magnesium) gab es in den letzten Jahren keine strukturellen Änderungen. Dennoch sollten die aktuellen Codes vor jeder Zollanmeldung geprüft werden, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen oder Embargos.

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