Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer ist aus mehreren Hierarchiestufen aufgebaut. Sie reicht vom Abschnitt VI über das Kapitel 28 bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionAndere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle2811
- Unterpositionandere anorganische Säuren281111
- Unterpositionandere281119
- Kombinierte Nomenklaturandere28111980
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Perchlorsäure
Der HS-Code für Perchlorsäure lautet 2811.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2811.19.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2811.19.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2811.19.80.90.0.
Einreihung von Perchlorsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Perchlorsäure folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit als anorganische Säure (AV 1), die in der Position 2811 genannt ist. Die Unterpositionen 2811 11 (andere anorganische Säuren) und 2811 19 (andere) werden nicht näher unterteilt, sodass der Auffangcode 2811 19 80 für andere anorganische Säuren greift.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Perchlorsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Wenn es sich um Perchloratsalze wie Ammoniumperchlorat oder Natriumperchlorat handelt, nicht um die freie Säure.Perchlorate (Salze der Perchlorsäure) | 2829.90.10.00.0 | 5,3 % |
| Nur zutreffend, wenn die Ware tatsächlich Salzsäure ist – nicht Perchlorsäure.Salzsäure (HCl) | 2806.10.00.00.0 | 5,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Perchlorsäure (2811) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2829) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Perchlorsäure bleibt die Zolltarifnummer 2811.19.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Perchlorsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE17021/15-1 | Phosphorige Säure – bestätigt den Auffangcode für andere anorganische Säuren | 2811.19.80.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Perchlorsäure
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Perchlorsäure (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer).
Ausfuhr
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Weitere Produkte aus dem Bereich Industriechemie mit ihren Zolltarifnummern.