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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mandelbutter: 2008.19.99.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mandelbutter (2008.19.99.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mandelbutter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mandelbutter Produktbild

Mandelbutter wird durch Vermahlen von blanchierten Mandeln hergestellt – ohne Kochen oder Fermentation. Diese Verarbeitung führt über den Zustand roher Mandeln (Kapitel 8) hinaus. Maßgeblich für die Einreihung sind die Aufmachung in verbrauchsüblichen Gebinden bis 1 kg und der fehlende Zusatz von Zucker oder anderen Süßstoffen. Lesen Sie weiter für die vollständige Hierarchie, Zollsätze nach Herkunftsland und Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Mandelbutter beschreiben: Mandelsorte, Röstung, Zusätze, Gebindegröße

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer von Mandelbutter:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2008 - Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2008 11 - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
  • Unterposition: 2008 19 - andere, einschließlich Mischungen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1992 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1993 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1999 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2008 1999 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Prüfen Sie Ihre Einreihung vor der Anmeldung mit dem interaktiven Klassifizierungstool. Für verbindliche Auskünfte nutzen Sie die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der Zollverwaltung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mandelbutter

Der HS-Code für Mandelbutter lautet 2008.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.19.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.19.99.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.19.99.80.0.

Einreihung von Mandelbutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Mandelbutter gelten folgende Aus- und Einfuhrbestimmungen:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mandelbutter

Alternative Einreihung

2008.19.93.80.0 12,8 %

geröstete Mandeln und Pistazien - andere

Alternative Einreihung

2008.19.19.80.0 12,8 %

andere (>1kg, andere)

Alternative Einreihung

2007.10.10.80.0 12,8 %

homogenisierte Zubereitungen - Erdnusspaste

Alternative Einreihung

0802.12.90.00.0 12,8 %

Mandeln ohne Schale, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Mandelbutter (2008) ≠ geröstete Mandeln und Pistazien - andere (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mandelbutter bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mandelbutter (2008) ≠ andere (>1kg, andere) (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mandelbutter bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mandelbutter (2008) ≠ homogenisierte Zubereitungen - Erdnusspaste (2007)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mandelbutter bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einordnung in andere Kapitel – fachlich ausgeschlossen:

Alternative Einreihung

2008.19.93.80.0 12,8 %

geröstete Mandeln und Pistazien - andere

Alternative Einreihung

2008.19.19.80.0 12,8 %

andere (>1kg, andere)

Alternative Einreihung

2007.10.10.80.0 12,8 %

homogenisierte Zubereitungen - Erdnusspaste

Alternative Einreihung

0802.12.90.00.0 12,8 %

Mandeln ohne Schale, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mandelbutter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mandelbutter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52280/20-12008.19.99.80.0
Pistaziencreme (streichfähige, ölige Paste) – direkte Analogie zu Mandelbutter
DEBTI28553/17-12008.19.99.80.0
Paste aus Leinsamen u. a. – streichfähige Paste
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,8 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,4 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Mandelbutter

Berechnen Sie schnell und unverbindlich die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Mandelbutter: Mit dem integrierten Zollrechner ermitteln Sie den fälligen Drittlandszollsatz zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer auf Basis des Zollwerts Ihrer Sendung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mandelbutter

Welche Zolltarifnummer hat Mandelbutter?

Mandelbutter wird unter der Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst Zubereitungen von Schalenfrüchten in Gebinden bis 1 kg, die nicht zu den tropischen Nüssen, Haselnüssen, Sesamsamen oder Erdnüssen gehören. Die Einreihung basiert auf dem Wortlaut der Kombinierten Nomenklatur sowie der verbindlichen Zolltarifauskunft DEBTI52280/20-1 für eine vergleichbare Nusspaste.

Welchen HS-Code hat Mandelbutter?

Der HS-Code für Mandelbutter lautet 200819. Er umfasst auf der 6-stelligen Ebene die erste internationale Untergliederung der Position 2008 (Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht) für andere Schalenfrüchte, einschließlich Mischungen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Mandelbutter?

Der Drittlandszollsatz für Mandelbutter beträgt 12,8 % des Zollwerts (Wertzoll). Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen wie der Türkei, Japan oder Südkorea kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Mandelbutter zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu Alternativen ergibt sich aus dem Verarbeitungsgrad: Mandelbutter ist eine gemahlene Paste, keine ganze Nuss (Kapitel 8) und kein durch Kochen hergestelltes Mus (Position 2007). Die Alternative für geröstete Nüsse (20081993) ist auf ganze/stückige Ware beschränkt. Diese systematische Prüfung führt zur Einreihung unter 2008199980.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Mandelbutter verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachforderung von Zöllen, Verzögerungen in der Abfertigung oder Bußgeldern führen. Im Rahmen einer Zollprüfung droht die Nacherhebung von Abgaben für bis zu drei Jahre. Verwenden Sie daher stets die geprüfte Nummer 2008.19.99.80.0 oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mandelbutter?

Ja, für Bio-Mandelbutter ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Maßnahmencode 750) erforderlich. Zudem fallen für diese Ware Zusatzzölle (Code 695) an. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 %. Die Maßnahmen gelten unabhängig vom Ursprungsland.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Mandelbutter?

Die Zolltarifnummer für Mandelbutter hat elf Stellen. Die ersten sechs Ziffern bilden den internationalen HS-Code (200819), die achte Ziffer die Kombinierte Nomenklatur (20081999), die zehnte Ziffer den TARIC-Code (2008199980) und die elfte Ziffer die nationale deutsche Zolltarifnummer (2008.19.99.80.0) bzw. lesbar 2008.19.99.80.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mandelbutter?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur der EU und des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Die Position 2008 und die relevanten Unterpositionen sind jedoch seit Jahren stabil. Dennoch empfehlen wir, die Aktualität der Nummer jährlich zu prüfen.

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