Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer von Mandelbutter:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- UnterpositionSchalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt200811
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen200819
- Kombinierte Nomenklaturin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20081992
- Kombinierte Nomenklaturandere20081993
- Kombinierte Nomenklaturandere20081999
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mandelbutter
Der HS-Code für Mandelbutter lautet 2008.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.19.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.19.99.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.19.99.80.0.
Einreihung von Mandelbutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Mandelbutter gelten folgende Aus- und Einfuhrbestimmungen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mandelbutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunggeröstete Mandeln und Pistazien - andere | 2008.19.93.80.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere (>1kg, andere) | 2008.19.19.80.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihunghomogenisierte Zubereitungen - Erdnusspaste | 2007.10.10.80.0 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungMandeln ohne Schale, andere | 0802.12.90.00.0 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Mandelbutter (2008) ≠ geröstete Mandeln und Pistazien - andere (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mandelbutter bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Mandelbutter (2008) ≠ andere (>1kg, andere) (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mandelbutter bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Mandelbutter (2008) ≠ homogenisierte Zubereitungen - Erdnusspaste (2007) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mandelbutter bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einordnung in andere Kapitel – fachlich ausgeschlossen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMandeln ohne Schale, andere | 0802.12.90.00.0 | 12,8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mandelbutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI52280/20-1 | Pistaziencreme (streichfähige, ölige Paste) – direkte Analogie zu Mandelbutter | 2008.19.99.80.0 |
| DEBTI28553/17-1 | Paste aus Leinsamen u. a. – streichfähige Paste | 2008.19.99.80.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Mandelbutter
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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