Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Margarine:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1517 - Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
- Unterposition: 1517 10 - Margarine, ausgenommen flüssige Margarine
Kombinierte Nomenklatur: 1517 1090 - andere
Zolltarifnummer: 1517 1090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt vom genauen Milchfettgehalt ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Margarine
Der HS-Code für Margarine lautet 1517.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1517.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1517.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1517.10.90.90.0.
Einreihung von Margarine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Margarine folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) sowie AV 6 (Vergleich der Unterpositionen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Margarine
Alternative Einreihung
Margarine, ausgenommen flüssige Margarine – andere – mit einem Milchfettgehalt von höchstens 10 GHT
Alternative Einreihung
Margarine, ausgenommen flüssige Margarine – mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
Alternative Einreihung
Andere – genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Margarine (1517) ≠ Margarine, ausgenommen flüssige Margarine – andere – mit einem Milchfettgehalt von höchstens 10 GHT (1517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Margarine bleibt die Zolltarifnummer 1517.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Margarine (1517) ≠ Margarine, ausgenommen flüssige Margarine – mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT (1517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Margarine bleibt die Zolltarifnummer 1517.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Margarine (1517) ≠ Andere – genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art (1517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Margarine bleibt die Zolltarifnummer 1517.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Alternative Einreihung
Margarine, ausgenommen flüssige Margarine – mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
Alternative Einreihung
Andere – genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Margarine ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Margarine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
16,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Margarine
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Margarine mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
