Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Zucker ist in die folgende hierarchische Struktur des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1701 - Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
- Unterposition: 1701 91 - andere
- Unterposition: 1701 99 - andere
Zolltarifnummer: 1701 9910 00 0 - Weißzucker
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Zucker erfordert genaue Kenntnis der Produktbeschaffenheit. Bei Unsicherheit nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder konsultieren Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zucker
Der HS-Code für Zucker lautet 1701.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1701.99.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1701.99.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1701.99.10.00.0.
Einreihung von Zucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zucker erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Zucker ist Kapitel 17 (Zucker und Zuckerwaren) einschlägig. Die Position 1701 erfasst Rohr- und Rübenzucker sowie chemisch reine Saccharose, fest. Die Unterposition 1701.99.10 (Weißzucker) ist nach der Beschaffenheit (raffiniert, Polarisation ≥ 99,5°) und dem Fehlen von Zusätzen zu bestimmen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zucker
Alternative Einreihung
Puderzucker, Gelierzucker und andere Zucker (ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht als Weißzucker klassifiziert)
Alternative Einreihung
Zucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
Alternative Einreihung
Rübenrohzucker zur Raffination bestimmt
Alternative Einreihung
anderer Rohrzucker
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zucker (1701) ≠ Puderzucker, Gelierzucker und andere Zucker (ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht als Weißzucker klassifiziert) (1701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zucker (1701) ≠ Zucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (1701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zucker (1701) ≠ Rübenrohzucker zur Raffination bestimmt (1701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel oder Positionen können für Zuckerprodukte relevant sein, z. B. wenn es sich um andere Zuckerarten oder Zuckerwaren handelt.
Alternative Einreihung
Puderzucker, Gelierzucker und andere Zucker (ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht als Weißzucker klassifiziert)
Alternative Einreihung
Zucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
Alternative Einreihung
Rübenrohzucker zur Raffination bestimmt
Alternative Einreihung
anderer Rohrzucker
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zucker ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zucker (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
41,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Zucker
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Zucker
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zucker mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Zucker
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Zucker angefragt:
