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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zucker: 1701.99.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zucker (1701.99.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zucker unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zucker Produktbild

Zucker (Speisezucker, Haushaltszucker) wird aus Rohr- oder Rübenzucker gewonnen und liegt als weißer Kristallzucker vor. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Reinheitsgrad, eventuellen Zusätzen und der Verwendung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zucker beschreiben: Kristallform, Reinheit, Zusätze, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Zucker ist in die folgende hierarchische Struktur des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1701 - Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
  • Unterposition: 1701 91 - andere
  • Unterposition: 1701 99 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1701 9910 00 0 - Weißzucker

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Zucker erfordert genaue Kenntnis der Produktbeschaffenheit. Bei Unsicherheit nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder konsultieren Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zucker

Der HS-Code für Zucker lautet 1701.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1701.99.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1701.99.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1701.99.10.00.0.

Einreihung von Zucker nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zucker erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Zucker ist Kapitel 17 (Zucker und Zuckerwaren) einschlägig. Die Position 1701 erfasst Rohr- und Rübenzucker sowie chemisch reine Saccharose, fest. Die Unterposition 1701.99.10 (Weißzucker) ist nach der Beschaffenheit (raffiniert, Polarisation ≥ 99,5°) und dem Fehlen von Zusätzen zu bestimmen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zucker

Alternative Einreihung

1701.99.90.00.0 41,9 %

Puderzucker, Gelierzucker und andere Zucker (ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht als Weißzucker klassifiziert)

Alternative Einreihung

1701.91.00.00.0 41,9 %

Zucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen

Alternative Einreihung

1701.12.00.00.0 41,9 %

Rübenrohzucker zur Raffination bestimmt

Alternative Einreihung

1701.14.00.00.0 41,9 %

anderer Rohrzucker

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zucker (1701) ≠ Puderzucker, Gelierzucker und andere Zucker (ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht als Weißzucker klassifiziert) (1701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zucker (1701) ≠ Zucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen (1701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zucker (1701) ≠ Rübenrohzucker zur Raffination bestimmt (1701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zucker bleibt die Zolltarifnummer 1701.99.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel oder Positionen können für Zuckerprodukte relevant sein, z. B. wenn es sich um andere Zuckerarten oder Zuckerwaren handelt.

Alternative Einreihung

1701.99.90.00.0 41,9 %

Puderzucker, Gelierzucker und andere Zucker (ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, nicht als Weißzucker klassifiziert)

Alternative Einreihung

1701.91.00.00.0 41,9 %

Zucker mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen

Alternative Einreihung

1701.12.00.00.0 41,9 %

Rübenrohzucker zur Raffination bestimmt

Alternative Einreihung

1701.14.00.00.0 41,9 %

anderer Rohrzucker

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zucker ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zucker (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5782/17-11701.99.10.00.0
Weißzucker (Saccharose ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), verpackt in Zuckertütchen
DEK/994/08-11701.99.10.00.0
Würfelzucker aus Weißzucker
DEK/998/08-11701.99.10.00.0
Weißer Kandiszucker
DEK/995/08-11701.99.10.00.0
Puderzucker aus Weißzucker
DEK/324/07-11701.99.10.00.0
Zuckerglobuli aus Weißzucker
DEBTI48391/23-11701.99.10.00.0
Rohrzucker, Polarisation 99,5° oder mehr, als Weißzucker eingereiht
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

41,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China41,9 %

Drittlandszoll

USA41,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz41,9 %

EFTA Freihandel

Türkei41,9 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien41,9 %

Drittlandszoll

Vietnam41,9 %

EVFTA

Thailand41,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Zucker

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Besondere Maßeinheit Einfuhr

Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Zucker

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Zucker mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Zucker

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zucker

Welche Zolltarifnummer hat Zucker?

Die Zolltarifnummer für Zucker (Speisezucker, Haushaltszucker) lautet 1701.99.10.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Weißzucker in fester kristalliner Form ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Sie umfasst sowohl Rohr- als auch Rübenzucker, sofern er raffiniert ist und eine Polarisation von mindestens 99,5° aufweist.

Welchen HS-Code hat Zucker?

Der HS-Code (6-stellig) für Zucker lautet 170199. Er umfasst Rohr- und Rübenzucker sowie chemisch reine Saccharose, fest, ausgenommen solche mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Die ersten vier Stellen (1701) stehen für die Position „Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest“.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zucker?

Der Drittlandszollsatz für Zucker (TARIC-Code 1701991000) beträgt 41,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken, sofern die Präferenzregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich Zucker zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Zucker erfolgt nach Reinheitsgrad, Zusätzen und Verwendungszweck. Weißzucker (1701.99.10.00.0) ist raffinierter Zucker ohne Zusätze. Alternativen sind Rohzucker (1701.12–1701.14) mit einer Polarisation unter 99,5°, Zucker mit Aroma- oder Farbstoffen (1701.91) sowie Puderzucker oder Gelierzucker (1701.99.90). Jede Variante hat einen eigenen Code und ggf. abweichende Zollsätze.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zucker verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine sorgfältige Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zucker?

Ja, für Zucker gelten besondere Maßnahmen: Es besteht eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Zusatzzölle (Code 695) sowie nichtpräferenzielle Zollkontingente (Code 122) und Präferenzzollkontingente (Code 143). Außerdem ist bei der Einfuhr eine besondere Maßeinheit (Code 110) anzugeben. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zucker?

Die vollständige Zolltarifnummer für Zucker ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1701.99.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (170199), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (17019910) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1701991000) sowie einer elften Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zucker?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Zucker ist die Position 1701 seit Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern. Es empfiehlt sich, die aktuellen TARIC-Daten regelmäßig zu prüfen.

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