Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Marmor-Platte ist im Abschnitt XIII des Harmonisierten Systems verortet. Die Hierarchie zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- Position: 6802 - Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position|6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
- Unterposition: 6802 21 - andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche
Zolltarifnummer: 6802 2100 00 0 - Marmor, Travertin und Alabaster
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Marmor-Platten hängt entscheidend vom Bearbeitungsgrad ab. Eine rohe, lediglich gesägte Platte (Kapitel 25) und eine geschliffene/polierte Platte (Kapitel 68) unterliegen unterschiedlichen Zollsätzen. Mit dem interaktiven Klassifizierungstool können Sie Ihre Marmor-Platte selbst bewerten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Marmor-Platte
Der HS-Code für Marmor-Platte lautet 6802.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.21.00.00.0.
Einreihung von Marmor-Platte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen maßgeblich. Die Marmor-Platte ist ein bearbeiteter Werkstein, da sie geschliffen/poliert wurde und eine ebene/glatte Oberfläche aufweist. Damit ist Position 6802 einschlägig, nicht Kapitel 25. Die Unterposition 6802.21 erfasst Marmor, Travertin und Alabaster mit glatter Oberfläche.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Marmor-Platte
Alternative Einreihung
Marmor lediglich zerteilt (roh): Abgrenzung: Kapitel 25 umfasst nur rohe/lediglich zerteile Ware ohne Glättung/Politur. Sobald die Platte geschliffen oder poliert ist oder eine ebene Oberfläche aufweist, gehört sie zu Kapitel 68.
Alternative Einreihung
Pflasterplatten aus Naturstein: Abgrenzung: Position 6801 umfasst spezifisch Pflastersteine und Pflasterplatten (rau, spaltrau, für Terrassen/Außenbereiche). Marmor-Platten mit glatter/ebener Oberfläche für Innenbereiche gehören zu 6802.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Marmor-Platte (6802) ≠ Marmor lediglich zerteilt (roh): Abgrenzung: Kapitel 25 umfasst nur rohe/lediglich zerteile Ware ohne Glättung/Politur. Sobald die Platte geschliffen oder poliert ist oder eine ebene Oberfläche aufweist, gehört sie zu Kapitel 68. (2515)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Marmor-Platte bleibt die Zolltarifnummer 6802.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Marmor-Platte (6802) ≠ Pflasterplatten aus Naturstein: Abgrenzung: Position 6801 umfasst spezifisch Pflastersteine und Pflasterplatten (rau, spaltrau, für Terrassen/Außenbereiche). Marmor-Platten mit glatter/ebener Oberfläche für Innenbereiche gehören zu 6802. (6801)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Marmor-Platte bleibt die Zolltarifnummer 6802.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein alternativer Code, der nicht der Unterposition 68022100 (8-stellig) entstammt, aber für bestimmte Marmor-Platten relevant sein kann:
Alternative Einreihung
Marmor lediglich zerteilt (roh): Abgrenzung: Kapitel 25 umfasst nur rohe/lediglich zerteile Ware ohne Glättung/Politur. Sobald die Platte geschliffen oder poliert ist oder eine ebene Oberfläche aufweist, gehört sie zu Kapitel 68.
Alternative Einreihung
Pflasterplatten aus Naturstein: Abgrenzung: Position 6801 umfasst spezifisch Pflastersteine und Pflasterplatten (rau, spaltrau, für Terrassen/Außenbereiche). Marmor-Platten mit glatter/ebener Oberfläche für Innenbereiche gehören zu 6802.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Marmor-Platte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Marmor-Platte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die genauen Einfuhrabgaben für Marmor-Platten aus einem bestimmten Ursprungsland zu ermitteln. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrabgaben und -beschränkungen
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Hier finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Bau & Installation mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
