Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Türspion ist in Abschnitt XVIII, Kapitel 90 eingeordnet. Der folgende Pfad zeigt die vollständige Hierarchie vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionFlüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte9013
- Unterpositionandere optische Instrumente, Apparate und Geräte901380
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Türspion
Der HS-Code für Türspion lautet 9013.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9013.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9013.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9013.80.80.00.0.
Einreihung von Türspion nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Türspions erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen auf gleicher Ebene).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Türspion
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungObjektive für Kameras, Projektoren oder fotografische/kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate | 9002.11.00.18.0 | 4,7 % |
| Alternative Einreihungandere gefasste optische Elemente, Objektive | 9002.11.00.90.0 | 4,7 % |
| Alternative Einreihungpassive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation | 9013.80.40.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Türspion (9013) ≠ Objektive für Kameras, Projektoren oder fotografische/kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate (9002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Türspion bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Türspion (9013) ≠ andere gefasste optische Elemente, Objektive (9002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Türspion bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Türspion (9013) ≠ passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation (9013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Türspion bleibt die Zolltarifnummer 9013.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Türspion (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI19996/24-1 | Sog. Türspion, in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus zwei ineinander verschraubbaren, zylinderförmigen Hülsen aus unedlem Metall (Einbaudurchmesser: Ø 14,0 mm, variable Länge: 35,0 - 40,0 mm) mit einer Linsenbaugruppe mit 180° Weitwinkelobjektiv. Die Ware dient nach der Montage in einem Türblatt... Mehr anzeigenSog. Türspion, in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus zwei ineinander verschraubbaren, zylinderförmigen Hülsen aus unedlem Metall (Einbaudurchmesser: Ø 14,0 mm, variable Länge: 35,0 - 40,0 mm) mit einer Linsenbaugruppe mit 180° Weitwinkelobjektiv. Die Ware dient nach der Montage in einem Türblatt als Türgucker. Weniger anzeigen | 9013.80.80.00.0 |
| DEBTI31760/22-1 | Sog. Verlängerung für Türspion, im Wesentlichen bestehend aus einem hohlzylindrischen Kunststoffröhrchen mit M12-Gewinde und durchsichtiger Kunststoffscheibe. | 9013.80.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Türspion
[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Türspion. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein."}]
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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