Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 16 - ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
- Position: 1605 - Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
- Unterposition: 1605 51 - Weichtiere
- Unterposition: 1605 59 - andere
Zolltarifnummer: 1605 5900 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Meeresfrüchten ist komplex. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihr konkretes Produkt zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Meeresfrucht
Der HS-Code für Meeresfrucht lautet 1605.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1605.59.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1605.59.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1605.59.00.90.0.
Einreihung von Meeresfrucht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Meeresfrüchtemischungen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b oder AV 3c (Mischungen). Nach AV 3b wird diejenige Komponente als charakterbestimmend angesehen, die der Ware ihr wesentliches Gepräge gibt. Lässt sich keine charakterbestimmende Komponente ermitteln, greift AV 3c: die letzte im Zolltarif genannte Position unter den gleichermaßen zu berücksichtigenden Bestandteilen.
Beispiel: Eine Mischung mit 35 % Oktopus, 30 % Venusmuscheln, 25 % Tintenfisch und 10 % Garnelen wird nach AV 3b als Oktopus (1605.55) eingereiht. Enthält die Mischung gleiche Anteile (je 25 %), greift AV 3c und die letztgenannte Position (z. B. Kraken 1605.55) ist maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Meeresfrucht
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMiesmuscheln (Mytilus edulis), zubereitet, gefroren, gekocht | 1605.53.10.10.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTintenfische und Kalmare, zubereitet - andere | 1605.54.00.90.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitVenusmuscheln/Herzmuscheln/Archenmuscheln, zubereitet | 1605.56.00.00.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitKraken, zubereitet | 1605.55.00.00.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitWeichtiere, roh/frisch/gefroren/getrocknet (unzubereitet, Kapitel 03) | 0307.00.00.00.0 | 20,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Meeresfrucht (1605) ≠ Miesmuscheln (Mytilus edulis), zubereitet, gefroren, gekocht (1605) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Meeresfrucht bleibt die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Meeresfrucht (1605) ≠ Tintenfische und Kalmare, zubereitet - andere (1605) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Meeresfrucht bleibt die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Meeresfrucht (1605) ≠ Venusmuscheln/Herzmuscheln/Archenmuscheln, zubereitet (1605) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Meeresfrucht bleibt die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 1605 kommen auch andere Kapitel in Betracht, wenn die Ware anders beschaffen ist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMiesmuscheln (Mytilus edulis), zubereitet, gefroren, gekocht | 1605.53.10.10.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTintenfische und Kalmare, zubereitet - andere | 1605.54.00.90.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitVenusmuscheln/Herzmuscheln/Archenmuscheln, zubereitet | 1605.56.00.00.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitKraken, zubereitet | 1605.55.00.00.0 | 20,0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitWeichtiere, roh/frisch/gefroren/getrocknet (unzubereitet, Kapitel 03) | 0307.00.00.00.0 | 20,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Meeresfrucht ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Meeresfrucht (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE17292/15-1 | Gefrorene Meeresfrüchte-Mischung: 35% Oktopus (1605 55), 30% Venusmuscheln (1605 56), 25% Tintenfisch (1605 59), 10% Garnelen (1605 29). Charakterbestimmend: Oktopus. | 1605.59.00.90.0 |
| DE3417/15-1 | Gefrorene Meeresfrüchte-Mischung: 20% Garnelen, 10% Venusmuscheln, 23% Miesmuscheln, 18% Surimi, 29% Tintenfisch/Kalmar. Charakterbestimmend: Miesmuscheln (1605 5310). | 1605.59.00.90.0 |
| DE11896/13-1 | Gefrorene Meeresfrüchte-Mischung: 25% Garnelen, 16% Venusmuscheln, 17% Miesmuscheln, 14% Surimi, 28% Kalmar. Charakterbestimmend: Miesmuscheln (1605 53). | 1605.59.00.90.0 |
| DEBTI33730/22-1 | Tiefgefrorene Meeresfrüchtemischung: 40% Venusmuscheln, 30% Tintenfisch, 20% Oktopus, 10% Garnelen. Charakterbestimmend: Venusmuscheln. | 1605.59.00.90.0 |
| DEBTI10214/24-1 | Premium Seafood Mix: Kalmarringe, Venusmuscheln, Kraken, Garnelen. Charakterbestimmend: Kalmar (1605 54). | 1605.59.00.90.0 |
| DE2715/16-1 | Gefrorene Seefrüchtemischung: je 25% Garnelen, Miesmuscheln, Kalmar, Oktopus. AV 3c → letztgenannte Position (Kraken). | 1605.59.00.90.0 |
| DEBTI15785/21-1 | Gefrorene Meeresfrüchtemischung: Garnelen, Tintenfischtentakel, Kalmarringe, Miesmuscheln. Charakterbestimmend: Tintenfisch/Kalmar (1605 54). | 1605.59.00.90.0 |
| DEBTI51028/18-1 | Frutti di mare / Seafood cocktail: je 25% Venusmuscheln, Kalmarringe, Oktopus, Garnelen. AV 3c → Venusmuscheln (1605 56). | 1605.59.00.90.0 |
| DE3416/15-1 | Gefrorener Seafoodmix: Garnelen, Venusmuscheln, Miesmuscheln, Surimi, Tintenfisch/Kalmar (1605 59). Charakterbestimmend: Tintenfisch/Kalmar (1605 59). | 1605.59.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
20,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 % (Einfuhrumsatzsteuer, typisch für Lebensmittel)
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 20,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 20,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 20,0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 20,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
Zollrechner für Meeresfrucht
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Meeresfrucht. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Meeresfrucht gesucht:
