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Lebensmittel & GetränkeKapitel 16Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Meeresfrucht: 1605.59.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Meeresfrucht (1605.59.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Meeresfrucht unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Meeresfrucht Produktbild

Meeresfrucht ist ein Sammelbegriff für genießbare Meerestiere. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend vom Zubereitungsgrad und der dominanten Komponente ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Meeresfrucht beschreiben: Art, Zubereitungsgrad, Hauptbestandteil

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 16 - ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  • Position: 1605 - Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
  • Unterposition: 1605 51 - Weichtiere
  • Unterposition: 1605 59 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1605 5900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Meeresfrüchten ist komplex. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihr konkretes Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Meeresfrucht

Der HS-Code für Meeresfrucht lautet 1605.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1605.59.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1605.59.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1605.59.00.90.0.

Einreihung von Meeresfrucht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Meeresfrüchtemischungen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b oder AV 3c (Mischungen). Nach AV 3b wird diejenige Komponente als charakterbestimmend angesehen, die der Ware ihr wesentliches Gepräge gibt. Lässt sich keine charakterbestimmende Komponente ermitteln, greift AV 3c: die letzte im Zolltarif genannte Position unter den gleichermaßen zu berücksichtigenden Bestandteilen.

Beispiel: Eine Mischung mit 35 % Oktopus, 30 % Venusmuscheln, 25 % Tintenfisch und 10 % Garnelen wird nach AV 3b als Oktopus (1605.55) eingereiht. Enthält die Mischung gleiche Anteile (je 25 %), greift AV 3c und die letztgenannte Position (z. B. Kraken 1605.55) ist maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Meeresfrucht

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.53.10.10.0 20,0 %

Miesmuscheln (Mytilus edulis), zubereitet, gefroren, gekocht

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.54.00.90.0 20,0 %

Tintenfische und Kalmare, zubereitet - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.56.00.00.0 20,0 %

Venusmuscheln/Herzmuscheln/Archenmuscheln, zubereitet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.55.00.00.0 20,0 %

Kraken, zubereitet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0307.00.00.00.0 20,0 %

Weichtiere, roh/frisch/gefroren/getrocknet (unzubereitet, Kapitel 03)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Meeresfrucht (1605) ≠ Miesmuscheln (Mytilus edulis), zubereitet, gefroren, gekocht (1605)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Meeresfrucht bleibt die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Meeresfrucht (1605) ≠ Tintenfische und Kalmare, zubereitet - andere (1605)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Meeresfrucht bleibt die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Meeresfrucht (1605) ≠ Venusmuscheln/Herzmuscheln/Archenmuscheln, zubereitet (1605)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Meeresfrucht bleibt die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 1605 kommen auch andere Kapitel in Betracht, wenn die Ware anders beschaffen ist:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.53.10.10.0 20,0 %

Miesmuscheln (Mytilus edulis), zubereitet, gefroren, gekocht

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.54.00.90.0 20,0 %

Tintenfische und Kalmare, zubereitet - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.56.00.00.0 20,0 %

Venusmuscheln/Herzmuscheln/Archenmuscheln, zubereitet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1605.55.00.00.0 20,0 %

Kraken, zubereitet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0307.00.00.00.0 20,0 %

Weichtiere, roh/frisch/gefroren/getrocknet (unzubereitet, Kapitel 03)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Meeresfrucht ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Meeresfrucht (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE17292/15-11605.59.00.90.0
Gefrorene Meeresfrüchte-Mischung: 35% Oktopus (1605 55), 30% Venusmuscheln (1605 56), 25% Tintenfisch (1605 59), 10% Garnelen (1605 29). Charakterbestimmend: Oktopus.
DE3417/15-11605.59.00.90.0
Gefrorene Meeresfrüchte-Mischung: 20% Garnelen, 10% Venusmuscheln, 23% Miesmuscheln, 18% Surimi, 29% Tintenfisch/Kalmar. Charakterbestimmend: Miesmuscheln (1605 5310).
DE11896/13-11605.59.00.90.0
Gefrorene Meeresfrüchte-Mischung: 25% Garnelen, 16% Venusmuscheln, 17% Miesmuscheln, 14% Surimi, 28% Kalmar. Charakterbestimmend: Miesmuscheln (1605 53).
DEBTI33730/22-11605.59.00.90.0
Tiefgefrorene Meeresfrüchtemischung: 40% Venusmuscheln, 30% Tintenfisch, 20% Oktopus, 10% Garnelen. Charakterbestimmend: Venusmuscheln.
DEBTI10214/24-11605.59.00.90.0
Premium Seafood Mix: Kalmarringe, Venusmuscheln, Kraken, Garnelen. Charakterbestimmend: Kalmar (1605 54).
DE2715/16-11605.59.00.90.0
Gefrorene Seefrüchtemischung: je 25% Garnelen, Miesmuscheln, Kalmar, Oktopus. AV 3c → letztgenannte Position (Kraken).
DEBTI15785/21-11605.59.00.90.0
Gefrorene Meeresfrüchtemischung: Garnelen, Tintenfischtentakel, Kalmarringe, Miesmuscheln. Charakterbestimmend: Tintenfisch/Kalmar (1605 54).
DEBTI51028/18-11605.59.00.90.0
Frutti di mare / Seafood cocktail: je 25% Venusmuscheln, Kalmarringe, Oktopus, Garnelen. AV 3c → Venusmuscheln (1605 56).
DE3416/15-11605.59.00.90.0
Gefrorener Seafoodmix: Garnelen, Venusmuscheln, Miesmuscheln, Surimi, Tintenfisch/Kalmar (1605 59). Charakterbestimmend: Tintenfisch/Kalmar (1605 59).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

20,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 % (Einfuhrumsatzsteuer, typisch für Lebensmittel)

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China20,0 %

Drittlandszoll

USA20,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz20,0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand20,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zollrechner für Meeresfrucht

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Meeresfrucht. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Meeresfrüchte

Welche Zolltarifnummer hat Meeresfrucht?

Die Zolltarifnummer für zubereitete Meeresfrüchte (z. B. Meeresfrüchtemischung) lautet 1605.59.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst andere Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, die keiner spezifischeren Unterposition zugeordnet werden können. Die Einreihung kann je nach dominanter Komponente abweichen.

Welchen HS-Code hat Meeresfrucht?

Der HS-Code (6-stellig) für zubereitete Meeresfrüchte lautet 1605.59. Er umfasst Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, die nicht unter eine spezifischere Unterposition fallen. Die ersten vier Stellen 1605 stehen für Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Meeresfrucht?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 1605.59.00.90.0 beträgt 20 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China oder USA. Mit Freihandelspartnern wie Großbritannien (TCA) oder Südkorea (EU-KR) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Meeresfrucht zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Meeresfrucht hängt vom Zubereitungsgrad ab. Rohe, frische oder gefrorene Weichtiere ohne Kochvorgang fallen in Kapitel 03 (z. B. 0307). Sobald die Ware gekocht oder blanchiert wurde, ist sie in Kapitel 16, Position 1605 einzureihen. Eine Alternative ist die spezifische Unterposition für die dominante Komponente, z. B. Miesmuscheln (1605.53.10.10.0) oder Tintenfische (1605.54.00.90.0).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Meeresfrucht verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Meeresfrucht?

Ja, für Meeresfrüchte unter 1605.59.00.90.0 gelten besondere Maßnahmen: Veterinärkontrollen (Maßnahme 410) bei Einfuhr, CITES-Kontrollen (Maßnahme 710) für geschützte Arten und bei Bio-Ware eine Kontrollbescheinigung (Maßnahme 750). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Anmeldung beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Meeresfrucht?

Die vollständige Zolltarifnummer für Meeresfrucht ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1605.59.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (1605.59), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1605.59.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1605.59.00.90) sowie der 11. Stelle als nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Meeresfrucht?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Meeresfrüchte der Position 1605 gab es in den letzten Jahren keine grundlegenden Änderungen, aber es ist ratsam, die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen oder Maßnahmen.

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