Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Gelee im Zolltarif erfolgt über den folgenden Hierarchiepfad:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9098 - andere
TARIC: 2106 9098 42 - andere
TARIC: 2106 9098 42 - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70|GHT
Zolltarifnummer: 2106 9098 49 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die verbindliche Zolltarifnummer für Gelee ist 2106.90.98.49.0. Abweichungen in Zusammensetzung oder Aufmachung (z. B. Bio-Zertifizierung, Fruchtanteil > 50 %) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gelee
Der HS-Code für Gelee lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.98.49. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.98.49.0.
Einreihung von Gelee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach Beschaffenheit und Verwendungszweck kommen andere Zolltarifnummern in Betracht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gelee
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren – ausgeschlossen, da es sich bei Speisegelee/Götterspeise um ein Dessert und nicht um eine Zuckerware/Süßigkeit handelt. Der vZTA DEBTI4977/21-1 klassifiziert Gelee-Erzeugnisse in Form von Zuckerwaren unter diesem Code (z. B. geleeartiger Sirup in Infusionsbeutel-Aufmachung). | 1704.90.65.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungPfirsiche oder Birnen und Mischungen daraus, in Gelee dieser Früchte – ausgeschlossen, da es sich um eine Fruchtzubereitung der Position 2008 (Fruchtstücke in Gelee) handelt und nicht um ein reines Speisegelee/Dessert. | 2007.99.73.00 | 9,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gelee (2106) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren – ausgeschlossen, da es sich bei Speisegelee/Götterspeise um ein Dessert und nicht um eine Zuckerware/Süßigkeit handelt. Der vZTA DEBTI4977/21-1 klassifiziert Gelee-Erzeugnisse in Form von Zuckerwaren unter diesem Code (z. B. geleeartiger Sirup in Infusionsbeutel-Aufmachung). (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelee bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.49.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gelee (2106) ≠ Pfirsiche oder Birnen und Mischungen daraus, in Gelee dieser Früchte – ausgeschlossen, da es sich um eine Fruchtzubereitung der Position 2008 (Fruchtstücke in Gelee) handelt und nicht um ein reines Speisegelee/Dessert. (2007) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelee bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.49.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware, die nicht als Dessert, sondern als andere Lebensmittelzubereitung eingestuft wird, kann in eine andere Unterposition fallen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren – ausgeschlossen, da es sich bei Speisegelee/Götterspeise um ein Dessert und nicht um eine Zuckerware/Süßigkeit handelt. Der vZTA DEBTI4977/21-1 klassifiziert Gelee-Erzeugnisse in Form von Zuckerwaren unter diesem Code (z. B. geleeartiger Sirup in Infusionsbeutel-Aufmachung). | 1704.90.65.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungPfirsiche oder Birnen und Mischungen daraus, in Gelee dieser Früchte – ausgeschlossen, da es sich um eine Fruchtzubereitung der Position 2008 (Fruchtstücke in Gelee) handelt und nicht um ein reines Speisegelee/Dessert. | 2007.99.73.00 | 9,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gelee ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gelee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/1280/04-1 | Lebensmittelzubereitung zum Herstellen von Fruchtgummi – Pulvermischung – eingereiht in 2106.90.98.49.0 | 2106.90.98.49.0 |
| DEM/1282/04-1 | Lebensmittelzubereitung zum Herstellen von Fruchtgummi – Pulvermischung – eingereiht in 2106.90.98.49.0 | 2106.90.98.49.0 |
| DEBTI4977/21-1 | Andere Zuckerware; Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten – Sirup in Beutelaufmachung – eingereiht in 1704.90.65.00.0 (als Zuckerware) | 1704.90.65.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollbelastung bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 4,5 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen und -kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Gelee
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit dem Zollrechner.
Ausfuhrbeschränkungen
Ausfuhrmaßnahmen und -kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Nachfolgend finden Sie die Zolltarifnummern für weitere Lebensmittelzubereitungen und verwandte Waren.
