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WerkzeugeKapitel 82Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Multifunktionswerkzeug: 8203.20.00.00.0

Ein Multifunktionswerkzeug (Multitool) ist ein handgeführtes, klappbares Kombinationswerkzeug. Charakterbestimmend ist in der Regel die integrierte Zange. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in die 8203.20.00.00.0

Dieser Code gilt, wenn die Zange den charakterbestimmenden Bestandteil darstellt. Liegt der Schwerpunkt auf der Messerklinge, kann die Einreihung abweichen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Multifunktionswerkzeug Produktbild

Für Multifunktionswerkzeuge sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Multifunktionswerkzeug beschreiben, z. B. Multitool: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie der Zolltarifnummer zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 82 - WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  • Position: 8203 - Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8203 2000 00 0 - Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, und ähnliche Werkzeuge

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 8203.20.00.00.0 gilt nur, wenn die Zange den charakterbestimmenden Bestandteil bildet. Bei abweichender Ausführung nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten →

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Multifunktionswerkzeug

Der HS-Code für Multifunktionswerkzeug lautet 8203.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8203.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8203.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8203.20.00.00.0.

Einreihung von Multifunktionswerkzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Multifunktionswerkzeugs erfolgt nach AV 3b: Maßgebend ist der Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Bei Multitools ist dies regelmäßig die Zange, sofern sie das bestimmende Merkmal darstellt. Sind Zange und andere Funktionen gleichrangig, greift AV 3c (letzte Position im Warenverzeichnis).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Multifunktionswerkzeug

Alternative Einreihung

8211.93.00.00.0 1,7 %

Klappmesser (Taschenmesser) mit schneidender Klinge aus Stahl - wenn das Messer den Charakter bestimmt (vgl. vZTA DE4086/11-1)

Alternative Einreihung

9017.80.10.00.0 1,7 %

Längenmessinstrumente für den Handgebrauch (Lineal mit Maßeinteilung)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Charakterbestimmender Bestandteil

Wenn die Zange den Charakter bestimmt → 8203 2000 00. Wenn das Messer den Charakter bestimmt (Klappmesser mit wenigen Zusatzfunktionen) → 8211 93 00 00. Bei gleichrangiger Verwendung aller Funktionen → AV 3c, zuletzt genannte Position.

Position 8206 (Zusammenstellungen)

8206 erfasst nur Zusammenstellungen von Werkzeugen der Pos. 8202–8205, die als separate, nicht festverbundene Einzelwerkzeuge in einer Aufmachung präsentiert werden. Ein Multitool mit unlösbar in die Griffschalen eingesetzten Werkzeugen fällt nicht unter 8206.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können folgende Codes relevant sein, wenn das Multifunktionswerkzeug eine völlig andere Hauptfunktion aufweist:

Alternative Einreihung

8211.93.00.00.0 1,7 %

Klappmesser (Taschenmesser) mit schneidender Klinge aus Stahl - wenn das Messer den Charakter bestimmt (vgl. vZTA DE4086/11-1)

Alternative Einreihung

9017.80.10.00.0 1,7 %

Längenmessinstrumente für den Handgebrauch (Lineal mit Maßeinteilung)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Multifunktionswerkzeug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Multifunktionswerkzeug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI46613/23-18203.20.00.00.0
Multifunktionswerkzeug Edelstahl mit Tasche – Zange charakterbestimmend
DE22373/10-18203.20.00.00.0
Multifunktionswerkzeug-Set – Multifunktionszange charakterbestimmend
DE3988/16-18203.20.00.00.0
Multifunktionswerkzeug – Zange charakterbestimmend
DEBTI14464/25-18203.20.00.00.0
Multitool mit 24 Funktionen – Spitzzange charakterbestimmend
DE21388/12-18203.20.00.00.0
Multitool – Zange charakterbestimmend
DEBTI9112/24-18203.20.00.00.0
Klappbares 13-in-1-Tool – Spitz-/Kombizange charakterbestimmend
DEBTI25064/18-28203.20.00.00.0
Multi-Plier 600 – Zange + Längenmessinstrument gleichrangig, daher AV 3c → 9017.80
DE4086/11-18203.20.00.00.0
Multifunktionsmesser – Klappmesser charakterbestimmend → 8211.93
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Multifunktionswerkzeug

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Multifunktionswerkzeug. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Multifunktionswerkzeuge

Welche Zolltarifnummer hat ein Multifunktionswerkzeug?

Ein Multifunktionswerkzeug (Multitool) wird in der Regel der Zolltarifnummer 8203.20.00.00.0 zugeordnet, sofern die integrierte Zange den charakterbestimmenden Bestandteil darstellt. Diese Nummer gilt für Kneifzangen, Beißzangen und andere Zangen, auch für Schneidzangen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat ein Multifunktionswerkzeug?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für ein Multifunktionswerkzeug mit charakterbestimmender Zange lautet 820320. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer bestimmen die Position auf internationaler Ebene. Sie decken Zangen und ähnliche Handwerkzeuge ab, die in Kapitel 82 des Harmonisierten Systems eingereiht sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Multifunktionswerkzeug?

Der Drittlandszollsatz für ein Multifunktionswerkzeug unter der Zolltarifnummer 8203.20.00.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit gültigem Freihandelsabkommen, etwa Großbritannien, Schweiz oder Japan, kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällt in jedem Fall an.

Wie unterscheidet sich ein Multifunktionswerkzeug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative eines Multifunktionswerkzeugs hängt vom charakterbestimmenden Bestandteil ab. Liegt der Schwerpunkt auf der Messerklinge, ist die Ware als Klappmesser (8211.93.00.00.0) einzureihen. Bei gleichrangiger Zangen- und Messfunktion kann AV 3c zur Anwendung kommen, was zur Einreihung als Längenmessinstrument (9017.80.10.00.0) führen kann.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Multifunktionswerkzeug verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollabfertigung führen. Mögliche Folgen sind Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Einfuhr sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Nutzung des Klassifizierungsassistenten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Multifunktionswerkzeuge?

Für Multifunktionswerkzeuge der Zolltarifnummer 8203.20.00.00.0 bestehen grundsätzlich keine allgemeinen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) für Teile, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Diese erlaubt eine Zollbefreiung bei Vorlage einer Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Multifunktionswerkzeug?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Multifunktionswerkzeug hat elf Stellen und lautet 8203.20.00.00.0. Die 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code (820320), der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur (82032000) und dem zehnstelligen TARIC-Code (8203200000). Die elfte Stelle ist die deutsche Unterteilung der TARIC.

Ändern sich Zolltarifnummern für Multifunktionswerkzeuge?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch Anpassungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur. Die Nummer 8203.20.00.00.0 ist jedoch über mehrere Jahre stabil geblieben. Dennoch sollten Importeure vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können.

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