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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Polybeutel: 3923.21.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung eines Polybeutels richtet sich nach Material und Verwendungszweck. Typische Polybeutel aus Polyethylen (PE) ohne dauerhafte Gebrauchseigenschaft fallen unter die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0.

Die nachfolgende Seite dokumentiert die maßgebliche Einreihung, gibt Abgrenzungshinweise zu Alternativcodes und führt die geltenden Zollsätze sowie verbindlichen vZTA-Entscheidungen auf.

Polybeutel Produktbild

Ein Polybeutel aus Kunststofffolie ist ein Transport- oder Verpackungsmittel. Maßgeblich für die Einreihung in Kapitel 39 sind das Material – überwiegend Polyethylen (PE) – und der einmalige oder kurzzeitige Verwendungszweck.

Neben dem Hauptcode 3923.21.00.00.0 existieren Alternativpositionen für abweichende Kunststoffarten und textile Beutel. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Polybeutel beschreiben, z. B. Plastikbeutel: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 ist in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission unter folgender Hierarchie hinterlegt:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3923 21 - Säcke und Beutel (einschließlich Tüten)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 2100 00 0 - aus Polymeren des Ethylens

Hinweis zur Einreihung

Ein Polybeutel aus PE-Folie wird unter 3923.21.00.00.0 eingereiht. Besteht der Beutel dagegen aus Polypropylen (PP), PVC oder anderen Kunststoffen, weicht die Einreihung ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polybeutel

Der HS-Code für Polybeutel lautet 3923.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.21.00.00.0.

Einreihung von Polybeutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Polybeutels folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polybeutel

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel - aus anderen Kunststoffen - andere (z. B. Polypropylen)

Alternative Einreihung

3923.29.10.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel - aus Poly(vinylchlorid) (PVC)

Alternative Einreihung

6305.33.90.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus synthetischen Spinnstoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Polybeutel (3923) ≠ Säcke und Beutel - aus anderen Kunststoffen - andere (z. B. Polypropylen) (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polybeutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polybeutel (3923) ≠ Säcke und Beutel - aus Poly(vinylchlorid) (PVC) (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polybeutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polybeutel (3923) ≠ Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus synthetischen Spinnstoffen (6305)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polybeutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt ein Beutel vor, der nicht als typischer Kunststoff-Folienbeutel einzureihen ist, kommen andere Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel - aus anderen Kunststoffen - andere (z. B. Polypropylen)

Alternative Einreihung

3923.29.10.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel - aus Poly(vinylchlorid) (PVC)

Alternative Einreihung

6305.33.90.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken aus synthetischen Spinnstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polybeutel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Polybeutel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE1584/13-13923.21.00.00.0
Beutel in unterschiedlichen Abmessungen aus klarsichtiger Folie aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). An den Außenseiten der Oberseite ist die Ware mit zwei aus der Folie ausgestanzten Trageschlaufen versehen. Das Erzeugnis ist aufgrund des verwendeten dünnen Folienmaterials und der... Mehr anzeigen
DE1585/13-13923.21.00.00.0
Beutel in unterschiedlichen Abmessungen aus klarsichtigen Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die nach oben hin offenen Verpackungsbeutel können einzeln bzw. im Block zusammengefügt mit einer gelochten Abreißkante oder mit Abreisskanten versehen auf Papphülsen aufgerollt... Mehr anzeigen
DE12462/11-13923.21.00.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 50 Mikrometern. Der im flachliegenden Zustand ca. 22,3 x 15 cm große Beutel ist am oberen Rand mit einem Spinnstoffband versehen. Die... Mehr anzeigen
DE12463/11-13923.21.00.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 70 Mikrometern. Der im flachliegenden Zustand ca. 38,5 x 22 cm große Beutel ist am oberen Rand mit einem Selbstklebestreifen versehen.... Mehr anzeigen
DE12461/11-13923.21.00.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von höchstens 90 Mikrometern. Der im flachliegenden Zustand ca. 34 x 22 cm große Beutel ist an der oberen Schmalseite mit einer... Mehr anzeigen
DE12464/11-13923.21.00.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 30 bis 60 Mikrometern. Der im flachliegenden Zustand ca. 30 x 20,5 cm große Beutel dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist... Mehr anzeigen
DEHH/1355/05-13923.21.00.00.0
Verpackungsbeutel aus schwach transparenter, grauer Folie (keine Streifen). Das Erzeugnis besteht gemäß Packungsaufschrift (PE-PET) aus Polymeren des Ethylens, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der etwa 270 x 305 mm große Beutel ist an drei Seiten verschweißt.
DE21209/11-13923.29.90.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben des Antragstellers - Polypropylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, ohne Polyethylengehalt, mit einer Dicke von etwa 40 Mikrometern. Die Beutel mit den Abmessungen von etwa 11 cm x 18 cm sind an der Oberseite mit... Mehr anzeigen
DE12462/11-13923.21.00.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 50 Mikrometern. Der im flachliegenden Zustand ca. 22,3 x 15 cm große Beutel ist am oberen Rand mit einem Spinnstoffband versehen. Die... Mehr anzeigen
DE12461/11-13923.21.00.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von höchstens 90 Mikrometern. Der im flachliegenden Zustand ca. 34 x 22 cm große Beutel ist an der oberen Schmalseite mit einer... Mehr anzeigen
DE12464/11-13923.21.00.00.0
Beutel aus miteinander verschweißten, klarsichtigen Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Dicke von 30 bis 60 Mikrometern. Der im flachliegenden Zustand ca. 30 x 20,5 cm große Beutel dient zu Transport- oder Verpackungszwecken und ist... Mehr anzeigen
DE1585/13-13923.21.00.00.0
Beutel in unterschiedlichen Abmessungen aus klarsichtigen Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die nach oben hin offenen Verpackungsbeutel können einzeln bzw. im Block zusammengefügt mit einer gelochten Abreißkante oder mit Abreisskanten versehen auf Papphülsen aufgerollt... Mehr anzeigen
DE18889/15-13923.21.00.00.0
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten und als "Hygiene Beutel" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich um Beutel aus miteinander verschweißten Folien aus -lt. Antragsangaben- Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im flachliegenden Zustand etwa 127 x 87 x 19 mm großen... Mehr anzeigen
DE1584/13-13923.21.00.00.0
Beutel in unterschiedlichen Abmessungen aus klarsichtiger Folie aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). An den Außenseiten der Oberseite ist die Ware mit zwei aus der Folie ausgestanzten Trageschlaufen versehen. Das Erzeugnis ist aufgrund des verwendeten dünnen Folienmaterials und der... Mehr anzeigen
DEHH/2141/06-13923.21.00.00.0
Tüte (ca. 28 cm x 8 cm groß) aus - gemäß den Angaben der Antragstellerin Polyethylen (PE) - einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der so genannte "Hygiene-Beutel" ist zu 30 Stück in einem Pappkarton verpackt.
DEHH/1355/05-13923.21.00.00.0
Verpackungsbeutel aus schwach transparenter, grauer Folie (keine Streifen). Das Erzeugnis besteht gemäß Packungsaufschrift (PE-PET) aus Polymeren des Ethylens, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der etwa 270 x 305 mm große Beutel ist an drei Seiten verschweißt.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan1,8 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Polybeutel-Sendung: Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Abhängig vom Ursprungsland kann ein Präferenzzollsatz von 0 % oder ein reduzierter Satz gelten.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Polybeutel

Welche Zolltarifnummer hat ein Polybeutel?

Ein typischer Polybeutel aus Polyethylen (PE) wird unter der Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens. Die Einreihung gilt für Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststofffolie, die üblicherweise nicht für eine dauerhafte Nutzung bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat ein Polybeutel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Polybeutel aus Polyethylen lautet 392321. Diese sechsstellige Codierung ist international einheitlich und bildet die Basis für die weitere nationale und europäische Untergliederung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Polybeutel?

Der reguläre Drittlandszollsatz (Meistbegünstigungszoll) für Polybeutel der Position 3923.21.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit gültigem Freihandelsabkommen kann ein Präferenzzollsatz von 0 % oder ein reduzierter Satz zur Anwendung kommen.

Wie unterscheidet sich ein Polybeutel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Polybeutels hängt vom verarbeiteten Kunststoff ab. Besteht der Beutel aus Polyethylen (PE), fällt er unter 3923.21.00.00.0. Ein Polybeutel aus Polypropylen (PP) ist hingegen unter 3923.29.90.00.0 einzureihen. Eine weitere Alternative ist die Einreihung unter 6305.33.90.00.0 für Beutel aus Spinnstoffgewebe.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Polybeutel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer unzutreffenden Festsetzung von Zöllen und Abgaben führen. Dies kann Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen im Importprozess zur Folge haben. Zudem kann eine falsche Deklaration als Zollvergehen gewertet werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Polybeutel?

Für die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 sind derzeit keine produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen im TARIC notiert. Es gilt die allgemeine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % und der Drittlandszollsatz von 6,5 %. Für bestimmte Verwendungen – etwa in der Luftfahrt – kann eine Zollaussetzung beantragt werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Polybeutel?

Für die Einfuhrabwicklung in Deutschland wird die 11-stellige Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 verwendet. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code 392321, der achtstelligen KN-Code 39232100 und dem zehnstelligen TARIC-Code 3923210000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Polybeutel?

Zolltarifnummern können sich im Rahmen von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des Harmonisierten Systems (HS) ändern. Solche Anpassungen erfolgen in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Es ist ratsam, die aktuellen TARIC-Daten der Europäischen Kommission zu konsultieren, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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