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LandwirtschaftstechnikKapitel 14Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe: 1401.90.00.00.0

Palmblatt-rippen werden aus den Blattstielen der Ölpalme gewonnen und traditionell zur Herstellung von Flechtwaren verwendet. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in Position 1401 als pflanzlicher Flechtstoff, sofern die Ware nicht weitergehend bearbeitet wurde.

Palmblatt-rippe Produktbild

Für Palmblatt-rippen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Palmblatt-rippe, lidi-sawit, palmblatt-stiel eingeben

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Palmblatt-rippe erfolgt im Harmonisierten System auf Abschnitts-, Kapitel-, Positions- und Zolltarifnummernebene wie folgt:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 14 - FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  • Position: 1401 - Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z.B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1401 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 gilt für getrocknete, gereinigte Palmblatt-rippen, die zur Flechtwarenherstellung bestimmt sind. Bei abweichender Zweckbestimmung oder weitergehender Bearbeitung können andere Positionen einschlägig sein. Eine verbindliche Klärung erhalten Sie mit unserem Klassifizierungstool →.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe

Der HS-Code für Palmblatt-rippe lautet 1401.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1401.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1401.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1401.90.00.00.0.

Einreihung von Palmblatt-rippe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Palmblatt-rippe in Position 1401 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). AV 3a gilt nicht, da die Ware eindeutig als Flechtstoff beschrieben ist. Eine Behandlung nach AV 3b scheidet aus, da keine Mischung oder Zusammenstellung vorliegt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe

Alternative Einreihung

0604.90.91.00.0 0 %

Blattwerk, andere Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet

Alternative Einreihung

1404.90.00.90.0 0 %

Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere

Alternative Einreihung

2308.00.90.00 0 %

Pflanzliche Stoffe der zur Fütterung verwendeten Art - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Palmblatt-rippe (1401) ≠ Blattwerk, andere Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet (0604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmblatt-rippe bleibt die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmblatt-rippe (1401) ≠ Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (1404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmblatt-rippe bleibt die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmblatt-rippe (1401) ≠ Pflanzliche Stoffe der zur Fütterung verwendeten Art - andere (2308)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmblatt-rippe bleibt die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Daneben kommen auch Positionen in anderen Kapiteln in Betracht, wenn der Verwendungszweck nicht eindeutig ist:

Alternative Einreihung

0604.90.91.00.0 0 %

Blattwerk, andere Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet

Alternative Einreihung

1404.90.00.90.0 0 %

Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere

Alternative Einreihung

2308.00.90.00 0 %

Pflanzliche Stoffe der zur Fütterung verwendeten Art - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmblatt-rippe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4425/12-10604.90.91.00.0
Palm Blute Stick - ca. 42 cm lange, lediglich getrocknete verholzte Rispe der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer) mit schalenförmigen leeren Fruchtständen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und... Mehr anzeigen
DE4424/12-10604.90.91.00.0
Palmenblatt - ca. 110 cm langes, lediglich getrocknetes Blatt der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer lt. Antragsteller), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur... Mehr anzeigen
DEBTI11088/22-10604.90.99.00.0
Palmblatt, Art.-Nr.: 66504/444 (Abbildungen siehe Anlage) - ca. 60 - 70 cm langes, getrocknetes und auf der Vorderseite grün gefärbtes   Palmenblatt der Kalifornischen Washington Palme, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- und Zierzwecken geliefert. "Blätter ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder... Mehr anzeigen
DE4446/12-10604.90.91.00.0
"Palm Bakla" - lediglich getrocknete, braune, grob faserige, unterschiedlich große, plattenförmige, natürliche Pflanzenteile (Palmenrinde, Palmenbast) von Palmen der Gattung Phoenix sylvestris (lt. Antragsteller), - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im Blumenhandel... Mehr anzeigen
DE4418/12-10604.90.91.00.0
Areca Catechu - ca. 50 cm längliches, lediglich getrocknetes Blatt mit einer Breite von ca. 7 cm, der Betelnusspalme (Areca Catechu, lt. Antrag), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Anderes Pflanzenteil, ohne Blüten und Blütenknospen, keine... Mehr anzeigen
DE4447/12-10604.90.99.00.0
"Palm Male" - durch Schneiden halbierte, getrocknete, ca. 18 cm lange und ca. 14 cm breite Fruchtstandsreste der Palmyra-Palme (Borassus Falbellifer), - rollen sich beim Trocknungsprozess zweiseitig nach außen schneckenförmig ein, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im... Mehr anzeigen
DE12263/11-12306.60.00.00.0
Rückstand der Palmölherstellung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken, einem Pressrückstand der... Mehr anzeigen
DE4415/12-10604.90.91.00.0
Borassus Flabellifer - ausgebildeter, lediglich getrockneter, leerer Fruchtstand der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer, lt. Antrag) mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - ohne Blüten und Blütenknospen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DE4424/12-10604.90.91.00.0
Palmenblatt - ca. 110 cm langes, lediglich getrocknetes Blatt der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer lt. Antragsteller), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur... Mehr anzeigen
DE4425/12-10604.90.91.00.0
Palm Blute Stick - ca. 42 cm lange, lediglich getrocknete verholzte Rispe der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer) mit schalenförmigen leeren Fruchtständen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und... Mehr anzeigen
DE12263/11-12306.60.00.00.0
Rückstand der Palmölherstellung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken, einem Pressrückstand der... Mehr anzeigen
DE4447/12-10604.90.99.00.0
"Palm Male" - durch Schneiden halbierte, getrocknete, ca. 18 cm lange und ca. 14 cm breite Fruchtstandsreste der Palmyra-Palme (Borassus Falbellifer), - rollen sich beim Trocknungsprozess zweiseitig nach außen schneckenförmig ein, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im... Mehr anzeigen
DE4415/12-10604.90.91.00.0
Borassus Flabellifer - ausgebildeter, lediglich getrockneter, leerer Fruchtstand der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer, lt. Antrag) mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - ohne Blüten und Blütenknospen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DE15454/15-11209.99.10.00.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um Samen von Palmen der Art Elaeis oleifera, die zur Aussaat bestimmt sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei Samen von Palmen der Art Elaeis oleifera um Forstsamen.
DE15444/15-11209.99.10.00.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um Samen von Palmen der Art Borassus flabellifer (Palmyra-Palme), die zur Aussaat bestimmt sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei Samen von Palmen der Art Borassus flabellifer um Forstsamen.
DEHH/669/06-11511.90.99.00.9
Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: andere als rohes Öl: andere als feste Fraktionen: andere als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln:... Mehr anzeigen
DE11450/11-11401.90.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknete, etwa 1,5 m lange, unterschiedlich breite und teilweise aufgefaserte Streifen vom Bast der Raffiapalme, sog. Raffiabast, als Kiloware gebündelt. Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin ist der Bast nicht weiter... Mehr anzeigen
DE20967/13-11401.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene Bastfasern, die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im... Mehr anzeigen
DEBTI42390/22-11401.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als Natur-Bindebast bezeichneten Ware um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern... Mehr anzeigen
DEBTI40840/19-11401.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als Natur-Bindebast bezeichneten Ware um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern... Mehr anzeigen
DEBTI13601/23-11401.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um unterschiedlich lange und breite, pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die farbig eingefärbt (in unterschiedlichen Farben erhältlich) und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden... Mehr anzeigen
DEBTI22047/18-11401.90.00.00.0
Bei der vorliegenden, als sog. "Bindematerial" bezeichneten Warenprobe handelt es sich um ca. 150 cm lange naturfarbene Bastfasern (ca. 0,5 bis 0,7 cm breit), die zu einem Bündel zusammengelegt und aus Verpackungsgründen gebunden sind. Die hauptsächlich zum Flechten oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendeten... Mehr anzeigen
DE28250/16-11401.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem als "Salimstrang natur" (Art. 70315) bezeichneten Erzeugnis um getrocknete, dünne Zweige von Pflanzen der Art Muehlenbeckia (sog. Drahtwein), die in wirrer Lage zu einen ca. 5 m langen und 3 cm dicken Strang geformt sind, welcher zu... Mehr anzeigen
DE11517/11-11401.90.00.00.0
Dünne, getrocknete, rotbraune Weinrebenzweige, m. E. von Pflanzen der Art Muehlenbeckia complexa (sog. Drahtwein). Die Zweige sind zu Transportzwecken in wirrer Lage zu einem etwa 100 cm langen Bündel geformt und zusätzlich mit einem Band umwickelt. Derartige Rebenzweige werden üblicherweise hauptsächlich zum... Mehr anzeigen
DEBTI33083/20-11404.90.00.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um frische, tiefgefrorene Bananenblätter (sog. TCT Bananenblätter "La Chuoi"), die zu 454 Gramm in einem Polybeutel verpackt sind. Derartige Bananenblätter werden als Hülle oder Unterlage beim Zubereiten von Speisen (beim Dämpfen, Dünsten, Grillen usw.) verwendet,... Mehr anzeigen
DE17218/17-11404.90.00.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um frische, tiefgefrorene Bananenblätter, die zu 454 Gramm in einem Polybeutel verpackt sind. Derartige Bananenblätter werden als Hülle oder Unterlage beim Zubereiten von Speisen (beim Dämpfen, Dünsten, Grillen usw.) verwendet, ohne selbst verzehrt zu... Mehr anzeigen
DEBTI56882/18-11404.90.00.90.0
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Kokos-Anzuchterde" um ein zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis ist zu rechteckigen Blöcken... Mehr anzeigen
DEBTI14502/23-11404.90.00.90.0
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. „Kokos-Quelltab“ um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem und gepresstem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle. Die mit kurzen, haarähnlichen Fasern (keine textilen Fasern) durchzogene Ware weist eine zylindrische Form... Mehr anzeigen
DE4966/16-11404.90.00.90.0
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Schalen von Aprikosensteinen mit einem sehr geringen Anteil an weichen Kernen. Die Aprikosensteine werden gebrochen, um die in den Aprikosensteinen enthaltenen Kerne von den Schalen zu... Mehr anzeigen
DE7550/14-11404.90.00.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen lediglich getrockneten Fruchtstand der Kardendistel (Weberkarde, Dipsacus sativus) mit festen, starren und an der Spitze rückwärts gekrümmten Spreublättern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "pflanzliches Erzeugnis, anderweit weder genannt noch... Mehr anzeigen
DEBTI41596/18-11404.90.00.90.0
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Blumenerde Kokos, Art.-Nr. 12976607" um ein zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis wird zu... Mehr anzeigen
DE6721/16-11404.90.00.90.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um runde Kokosquelltabletten (Durchmesser 3,5 cm / Dicke ca. 1,5 cm), die aus verpressten, zerkleinerten Material aus der äußeren Kokosnussfruchthülle bestehen. Die nicht aufgedüngten Quelltabletten sind umhüllt mit einem einfachen... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Die Einfuhrabgaben für Palmblatt-rippe hängen vom Zollwert und dem Drittlandszollsatz ab. Für die meisten Länder liegen keine autoritativen Zollsätze vor – nutzen Sie unseren Zollrechner für eine aktuelle Berechnung auf Basis der Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0.

Zolldaten werden geladen…

Export-Zollsätze (nicht EU-intern)

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Palmblatt-rippen

Welche Zolltarifnummer hat Palmblatt-rippe?

Palmblatt-rippe wird unter der Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 eingereiht. Die Nummer umfasst den HS-Code 140190, den KN-Code 14019000, den TARIC-Code 1401900000 und die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer. Die Ware wird als pflanzlicher Flechtstoff in Position 1401 klassifiziert.

Welchen HS-Code hat Palmblatt-rippe?

Der HS-Code für Palmblatt-rippe lautet 140190. Er bezeichnet pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art – andere. Der Code ist sechsstellig und bildet die Grundlage für die weiteren Ebenen der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Palmblatt-rippe?

Für Palmblatt-rippe unter der Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 ist der Drittlandszollsatz für die meisten Länder nicht ermittelt. Ein autoritativer Wert liegt derzeit nur für die Schweiz mit 0 % (EFTA Freihandel) vor. Bei Einfuhren aus anderen Ländern wie China, USA oder Indien ist eine individuelle Berechnung erforderlich.

Wie unterscheidet sich Palmblatt-rippe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Palmblättern für Zierzwecke (Position 0604), zu Palmnüssen (1207) sowie zu Pressrückständen der Palmölgewinnung (2306) und Brennholz (4401). Als Alternative bei fehlender Flechtnutzung kommt die Auffangposition 1404.90.00.90.0 in Betracht. Die Hauptunterscheidung liegt im Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder ein Klassifizierungstool genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Palmblatt-rippe?

Für die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 sind in der EU-TARIC-Datenbank derzeit keine aktiven Einfuhrbeschränkungen vermerkt. Allerdings besteht ein möglicher Zusatzzoll gemäß Maßnahmencode 695, der bei bestimmten Ursprungsländern anfallen kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe?

Die vollständige Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer (1401.90.00.00.0). Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, dem 8-stelligen KN-Code und dem 10-stelligen TARIC-Code zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Palmblatt-rippe?

Zolltarifnummern werden jährlich durch die Europäische Kommission im TARIC aktualisiert. Änderungen betreffen meist die Unterpositionen oder Maßnahmen. Der grundlegende HS-Code 140190 bleibt langfristig stabil. Es empfiehlt sich, die aktuellen Daten jedes Jahr zu prüfen.

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