Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Palmblatt-rippe erfolgt im Harmonisierten System auf Abschnitts-, Kapitel-, Positions- und Zolltarifnummernebene wie folgt:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 14 - FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- Position: 1401 - Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z.B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
Zolltarifnummer: 1401 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 gilt für getrocknete, gereinigte Palmblatt-rippen, die zur Flechtwarenherstellung bestimmt sind. Bei abweichender Zweckbestimmung oder weitergehender Bearbeitung können andere Positionen einschlägig sein. Eine verbindliche Klärung erhalten Sie mit unserem Klassifizierungstool →.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe
Der HS-Code für Palmblatt-rippe lautet 1401.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1401.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1401.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1401.90.00.00.0.
Einreihung von Palmblatt-rippe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Palmblatt-rippe in Position 1401 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). AV 3a gilt nicht, da die Ware eindeutig als Flechtstoff beschrieben ist. Eine Behandlung nach AV 3b scheidet aus, da keine Mischung oder Zusammenstellung vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe
Alternative Einreihung
Blattwerk, andere Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet
Alternative Einreihung
Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere
Alternative Einreihung
Pflanzliche Stoffe der zur Fütterung verwendeten Art - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Palmblatt-rippe (1401) ≠ Blattwerk, andere Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet (0604)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmblatt-rippe bleibt die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Palmblatt-rippe (1401) ≠ Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (1404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmblatt-rippe bleibt die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Palmblatt-rippe (1401) ≠ Pflanzliche Stoffe der zur Fütterung verwendeten Art - andere (2308)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmblatt-rippe bleibt die Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Daneben kommen auch Positionen in anderen Kapiteln in Betracht, wenn der Verwendungszweck nicht eindeutig ist:
Alternative Einreihung
Blattwerk, andere Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet
Alternative Einreihung
Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere
Alternative Einreihung
Pflanzliche Stoffe der zur Fütterung verwendeten Art - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmblatt-rippe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmblatt-rippe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Palm Blute Stick - ca. 42 cm lange, lediglich getrocknete verholzte Rispe der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer) mit schalenförmigen leeren Fruchtständen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und... Mehr anzeigenPalm Blute Stick - ca. 42 cm lange, lediglich getrocknete verholzte Rispe der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer) mit schalenförmigen leeren Fruchtständen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur getrocknet; Palm Blute Stick" Weniger anzeigen
Palmenblatt - ca. 110 cm langes, lediglich getrocknetes Blatt der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer lt. Antragsteller), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur... Mehr anzeigenPalmenblatt - ca. 110 cm langes, lediglich getrocknetes Blatt der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer lt. Antragsteller), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur getrocknet; sog. Sun Palm (Borassus Flabellifer)" Weniger anzeigen
Palmblatt, Art.-Nr.: 66504/444 (Abbildungen siehe Anlage) - ca. 60 - 70 cm langes, getrocknetes und auf der Vorderseite grün gefärbtes Palmenblatt der Kalifornischen Washington Palme, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- und Zierzwecken geliefert. "Blätter ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder... Mehr anzeigenPalmblatt, Art.-Nr.: 66504/444 (Abbildungen siehe Anlage) - ca. 60 - 70 cm langes, getrocknetes und auf der Vorderseite grün gefärbtes Palmenblatt der Kalifornischen Washington Palme, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- und Zierzwecken geliefert. "Blätter ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, andere als Moose und Flechten, nicht nur getrocknet" Weniger anzeigen
"Palm Bakla" - lediglich getrocknete, braune, grob faserige, unterschiedlich große, plattenförmige, natürliche Pflanzenteile (Palmenrinde, Palmenbast) von Palmen der Gattung Phoenix sylvestris (lt. Antragsteller), - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im Blumenhandel... Mehr anzeigen"Palm Bakla" - lediglich getrocknete, braune, grob faserige, unterschiedlich große, plattenförmige, natürliche Pflanzenteile (Palmenrinde, Palmenbast) von Palmen der Gattung Phoenix sylvestris (lt. Antragsteller), - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet, sog. Palm Bakla" Weniger anzeigen
Areca Catechu - ca. 50 cm längliches, lediglich getrocknetes Blatt mit einer Breite von ca. 7 cm, der Betelnusspalme (Areca Catechu, lt. Antrag), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Anderes Pflanzenteil, ohne Blüten und Blütenknospen, keine... Mehr anzeigenAreca Catechu - ca. 50 cm längliches, lediglich getrocknetes Blatt mit einer Breite von ca. 7 cm, der Betelnusspalme (Areca Catechu, lt. Antrag), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Anderes Pflanzenteil, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet, sog. Beetal Cover" Weniger anzeigen
"Palm Male" - durch Schneiden halbierte, getrocknete, ca. 18 cm lange und ca. 14 cm breite Fruchtstandsreste der Palmyra-Palme (Borassus Falbellifer), - rollen sich beim Trocknungsprozess zweiseitig nach außen schneckenförmig ein, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im... Mehr anzeigen"Palm Male" - durch Schneiden halbierte, getrocknete, ca. 18 cm lange und ca. 14 cm breite Fruchtstandsreste der Palmyra-Palme (Borassus Falbellifer), - rollen sich beim Trocknungsprozess zweiseitig nach außen schneckenförmig ein, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet, sog. Palm Male" Weniger anzeigen
Rückstand der Palmölherstellung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken, einem Pressrückstand der... Mehr anzeigenRückstand der Palmölherstellung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken, einem Pressrückstand der Palmölherstellung entsprechend. Feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen. Weniger anzeigen
Borassus Flabellifer - ausgebildeter, lediglich getrockneter, leerer Fruchtstand der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer, lt. Antrag) mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - ohne Blüten und Blütenknospen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe... Mehr anzeigenBorassus Flabellifer - ausgebildeter, lediglich getrockneter, leerer Fruchtstand der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer, lt. Antrag) mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - ohne Blüten und Blütenknospen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet; sog. Talami Kopf (Borassus Flabellifer)" Weniger anzeigen
Palmenblatt - ca. 110 cm langes, lediglich getrocknetes Blatt der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer lt. Antragsteller), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur... Mehr anzeigenPalmenblatt - ca. 110 cm langes, lediglich getrocknetes Blatt der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer lt. Antragsteller), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur getrocknet; sog. Sun Palm (Borassus Flabellifer)" Weniger anzeigen
Palm Blute Stick - ca. 42 cm lange, lediglich getrocknete verholzte Rispe der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer) mit schalenförmigen leeren Fruchtständen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und... Mehr anzeigenPalm Blute Stick - ca. 42 cm lange, lediglich getrocknete verholzte Rispe der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer) mit schalenförmigen leeren Fruchtständen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur getrocknet; Palm Blute Stick" Weniger anzeigen
Rückstand der Palmölherstellung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken, einem Pressrückstand der... Mehr anzeigenRückstand der Palmölherstellung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pressrückstand aus der Palmölgewinnung, zur thermischen Verwertung und weiteren Verarbeitung. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Mischung aus getrockneten, braunen Pflanzenfasern und Schalenbruchstücken, einem Pressrückstand der Palmölherstellung entsprechend. Feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen. Weniger anzeigen
"Palm Male" - durch Schneiden halbierte, getrocknete, ca. 18 cm lange und ca. 14 cm breite Fruchtstandsreste der Palmyra-Palme (Borassus Falbellifer), - rollen sich beim Trocknungsprozess zweiseitig nach außen schneckenförmig ein, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im... Mehr anzeigen"Palm Male" - durch Schneiden halbierte, getrocknete, ca. 18 cm lange und ca. 14 cm breite Fruchtstandsreste der Palmyra-Palme (Borassus Falbellifer), - rollen sich beim Trocknungsprozess zweiseitig nach außen schneckenförmig ein, - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet und bestimmt, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet, sog. Palm Male" Weniger anzeigen
Borassus Flabellifer - ausgebildeter, lediglich getrockneter, leerer Fruchtstand der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer, lt. Antrag) mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - ohne Blüten und Blütenknospen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe... Mehr anzeigenBorassus Flabellifer - ausgebildeter, lediglich getrockneter, leerer Fruchtstand der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer, lt. Antrag) mit einem Durchmesser von ca. 9 cm, - ohne Blüten und Blütenknospen, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise vom Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, nur getrocknet; sog. Talami Kopf (Borassus Flabellifer)" Weniger anzeigen
Es liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: andere als rohes Öl: andere als feste Fraktionen: andere als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln:... Mehr anzeigenEs liegen vertrauliche Angaben und ein vertraulich zu behandelndes Warenmuster vor. Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert: andere als rohes Öl: andere als feste Fraktionen: andere als zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln: anderes als genießbar. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknete, etwa 1,5 m lange, unterschiedlich breite und teilweise aufgefaserte Streifen vom Bast der Raffiapalme, sog. Raffiabast, als Kiloware gebündelt. Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin ist der Bast nicht weiter... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrocknete, etwa 1,5 m lange, unterschiedlich breite und teilweise aufgefaserte Streifen vom Bast der Raffiapalme, sog. Raffiabast, als Kiloware gebündelt. Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin ist der Bast nicht weiter bearbeitet und nur für Transportzwecke zu einem Zopf zusammengedreht und gebunden. Die nicht für die Spinnerei vorbereiteten Pflanzenfasern werden hauptsächlich zum Herstellen von Korb- und Flechtwaren oder als Bindematerial, z.B. für Floristen, verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Peddig oder Stuhlrohr. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene Bastfasern, die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene Bastfasern, die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Der Naturbast ist mit einer bedruckten Papierbanderole gebündelt für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Pedding und Stuhlrohr". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als Natur-Bindebast bezeichneten Ware um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als Natur-Bindebast bezeichneten Ware um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Der Natur-Bindebast ist einzeln oder im 2er Set im Polybeutel, Schrumpffolie oder mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Pedding und Stuhlrohr". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als Natur-Bindebast bezeichneten Ware um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als Natur-Bindebast bezeichneten Ware um unterschiedlich lange und breite, naturfarbene pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die zu einem Bündel zusammengelegt und nicht für die Spinnerei vorbereitet sind. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Der Natur-Bindebast ist einzeln oder im 2er Set im Polybeutel, Schrumpffolie oder mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Pedding und Stuhlrohr". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben handelt es sich um unterschiedlich lange und breite, pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die farbig eingefärbt (in unterschiedlichen Farben erhältlich) und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben handelt es sich um unterschiedlich lange und breite, pflanzliche Streifen aus Raffia (Raffiabast), die farbig eingefärbt (in unterschiedlichen Farben erhältlich) und zu einem Bündel zusammengelegt sind. Die Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Derartige Bastfasern werden hauptsächlich zum Flechten verschiedener Waren, zum Basteln oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendet. Das Erzeugnis ist als 50g/Bund oder 10g/Bund mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Pedding und Stuhlrohr". Weniger anzeigen
Bei der vorliegenden, als sog. "Bindematerial" bezeichneten Warenprobe handelt es sich um ca. 150 cm lange naturfarbene Bastfasern (ca. 0,5 bis 0,7 cm breit), die zu einem Bündel zusammengelegt und aus Verpackungsgründen gebunden sind. Die hauptsächlich zum Flechten oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendeten... Mehr anzeigenBei der vorliegenden, als sog. "Bindematerial" bezeichneten Warenprobe handelt es sich um ca. 150 cm lange naturfarbene Bastfasern (ca. 0,5 bis 0,7 cm breit), die zu einem Bündel zusammengelegt und aus Verpackungsgründen gebunden sind. Die hauptsächlich zum Flechten oder als Bindemittel (z.B. im Gartenbau) verwendeten Bastfasern sind nicht für die Spinnerei vorbereitet. Jeweils zwei Bündel sind gemeinsam in einem Polybeutel (Inhalt 2 x à 100 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich pflanzliche Rohstoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem als "Salimstrang natur" (Art. 70315) bezeichneten Erzeugnis um getrocknete, dünne Zweige von Pflanzen der Art Muehlenbeckia (sog. Drahtwein), die in wirrer Lage zu einen ca. 5 m langen und 3 cm dicken Strang geformt sind, welcher zu... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem als "Salimstrang natur" (Art. 70315) bezeichneten Erzeugnis um getrocknete, dünne Zweige von Pflanzen der Art Muehlenbeckia (sog. Drahtwein), die in wirrer Lage zu einen ca. 5 m langen und 3 cm dicken Strang geformt sind, welcher zu Transportzwecken aufgerollt ist. Derartige pflanzliche Stoffe werden üblicherweise zum Herstellen von Flechtwaren verwendet. Eine anderweitige Verwendung (z.B. für Floristik-Dekorationen) steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- und Flechtwaren verwendeten Art, kein Bambus, Peddig oder Stuhlrohr. Weniger anzeigen
Dünne, getrocknete, rotbraune Weinrebenzweige, m. E. von Pflanzen der Art Muehlenbeckia complexa (sog. Drahtwein). Die Zweige sind zu Transportzwecken in wirrer Lage zu einem etwa 100 cm langen Bündel geformt und zusätzlich mit einem Band umwickelt. Derartige Rebenzweige werden üblicherweise hauptsächlich zum... Mehr anzeigenDünne, getrocknete, rotbraune Weinrebenzweige, m. E. von Pflanzen der Art Muehlenbeckia complexa (sog. Drahtwein). Die Zweige sind zu Transportzwecken in wirrer Lage zu einem etwa 100 cm langen Bündel geformt und zusätzlich mit einem Band umwickelt. Derartige Rebenzweige werden üblicherweise hauptsächlich zum Herstellen von Flechtwaren verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Stoffe von der zum Herstellen von Flechtwaren verwendeten Art, andere als Bambus, Peddig oder Stuhlrohr". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um frische, tiefgefrorene Bananenblätter (sog. TCT Bananenblätter "La Chuoi"), die zu 454 Gramm in einem Polybeutel verpackt sind. Derartige Bananenblätter werden als Hülle oder Unterlage beim Zubereiten von Speisen (beim Dämpfen, Dünsten, Grillen usw.) verwendet,... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um frische, tiefgefrorene Bananenblätter (sog. TCT Bananenblätter "La Chuoi"), die zu 454 Gramm in einem Polybeutel verpackt sind. Derartige Bananenblätter werden als Hülle oder Unterlage beim Zubereiten von Speisen (beim Dämpfen, Dünsten, Grillen usw.) verwendet, ohne selbst verzehrt zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um frische, tiefgefrorene Bananenblätter, die zu 454 Gramm in einem Polybeutel verpackt sind. Derartige Bananenblätter werden als Hülle oder Unterlage beim Zubereiten von Speisen (beim Dämpfen, Dünsten, Grillen usw.) verwendet, ohne selbst verzehrt zu... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um frische, tiefgefrorene Bananenblätter, die zu 454 Gramm in einem Polybeutel verpackt sind. Derartige Bananenblätter werden als Hülle oder Unterlage beim Zubereiten von Speisen (beim Dämpfen, Dünsten, Grillen usw.) verwendet, ohne selbst verzehrt zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Kokos-Anzuchterde" um ein zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis ist zu rechteckigen Blöcken... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Kokos-Anzuchterde" um ein zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis ist zu rechteckigen Blöcken (Ziegel) in den Abmessungen von ca. 9,5 x 8,5 x 1,5 cm gepresst. Die Ware ist in wasserdichte Kunststofffolie eingeschlagen und in einem Pappkarton für den im Einzelverkauf aufgemacht (Inhalt: 5 einzeln verpackte Blöcke pro Karton). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters oder Betelblätter (Piper betle L.)". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. „Kokos-Quelltab“ um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem und gepresstem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle. Die mit kurzen, haarähnlichen Fasern (keine textilen Fasern) durchzogene Ware weist eine zylindrische Form... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. „Kokos-Quelltab“ um ein pflanzliches Erzeugnis aus getrocknetem und gepresstem, bräunlichem Material aus der Kokosnusshülle. Die mit kurzen, haarähnlichen Fasern (keine textilen Fasern) durchzogene Ware weist eine zylindrische Form mit einem Durchmesser von ca. 3,5 cm auf. Derartige Erzeugnisse sollen mit Wasser übergossen aufquellen und dienen als Anzuchterde für Saatgut und Stecklinge. Je 16 bzw. 40 Kokos-Quelltabs sind in einem Kunststoffblister mit bedruckter Papiermanschette verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter (Piper betle L.)“. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Schalen von Aprikosensteinen mit einem sehr geringen Anteil an weichen Kernen. Die Aprikosensteine werden gebrochen, um die in den Aprikosensteinen enthaltenen Kerne von den Schalen zu... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben, der vorliegenden Abbildung und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, zerkleinerte Schalen von Aprikosensteinen mit einem sehr geringen Anteil an weichen Kernen. Die Aprikosensteine werden gebrochen, um die in den Aprikosensteinen enthaltenen Kerne von den Schalen zu trennen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters oder Betelblätter (Piper betle L.)". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen lediglich getrockneten Fruchtstand der Kardendistel (Weberkarde, Dipsacus sativus) mit festen, starren und an der Spitze rückwärts gekrümmten Spreublättern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "pflanzliches Erzeugnis, anderweit weder genannt noch... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen lediglich getrockneten Fruchtstand der Kardendistel (Weberkarde, Dipsacus sativus) mit festen, starren und an der Spitze rückwärts gekrümmten Spreublättern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "pflanzliches Erzeugnis, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Baumwoll-Linters und Betelblätter". Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Blumenerde Kokos, Art.-Nr. 12976607" um ein zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis wird zu... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der sog. "Blumenerde Kokos, Art.-Nr. 12976607" um ein zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis wird zu einem rechteckigen Block (Ziegel) in den Abmessungen von ca. 20 x 20 x 2,5 cm gepresst. Die in Folie mit Pappeinleger eingeschweiße Ware soll als Kultursubstrat für Pflanzen verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als Baumwoll-Linters oder Betelblätter (Piper betle L.)". Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um runde Kokosquelltabletten (Durchmesser 3,5 cm / Dicke ca. 1,5 cm), die aus verpressten, zerkleinerten Material aus der äußeren Kokosnussfruchthülle bestehen. Die nicht aufgedüngten Quelltabletten sind umhüllt mit einem einfachen... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um runde Kokosquelltabletten (Durchmesser 3,5 cm / Dicke ca. 1,5 cm), die aus verpressten, zerkleinerten Material aus der äußeren Kokosnussfruchthülle bestehen. Die nicht aufgedüngten Quelltabletten sind umhüllt mit einem einfachen Zuschnitt aus Vliesstoff. Derartige Erzeugnisse dienen als Nährboden zum Anziehen von Pflanzen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 1404 2000 00 0 bis 1404 9000 10 0 genannt. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner
Die Einfuhrabgaben für Palmblatt-rippe hängen vom Zollwert und dem Drittlandszollsatz ab. Für die meisten Länder liegen keine autoritativen Zollsätze vor – nutzen Sie unseren Zollrechner für eine aktuelle Berechnung auf Basis der Zolltarifnummer 1401.90.00.00.0.
Export-Zollsätze (nicht EU-intern)
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Hier finden Sie verwandte Waren aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, die zolltariflich in benachbarte Positionen fallen.
Walnuss-Schale
1404.90.00.90.0 · nicht ermittelt
Vinasse
2308.00.90.00.0 · 0 %
Kultivator
8432.29.10.00.0 · nicht ermittelt
Npk-Dünger
3105.20.10.90.0 · 0 %
Landmaschinen-Teil
8432.90.00.00.0 · 0 %
Tabak
2403.19.90.00.0 · 74,9 %
Hundefutter
2309.10.11.00.0 · 0 %
Flüssigdünger
3105.90.20.90.0 · 0 %
Futterkalk
2517.49.00.00.0 · 0 %
