Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze8432
- ZolltarifnummerTeile
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Landmaschinen-teil
Der HS-Code für Landmaschinen-teil lautet 8432.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8432.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8432.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8432.90.00.00.0.
Einreihung von Landmaschinen-teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Landmaschinen-Teils erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Landmaschinen-teil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile für Bodenbearbeitungsmaschinen | 8432.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTeile für Erntemaschinen und Rasenmäher | 8433.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Teile für sonstige landwirtschaftliche Maschinen | 8436.99.00.09.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTeile für Getreidereinigungs- und Sortiermaschinen | 8437.91.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Landmaschinen-teil (8432) ≠ Teile für Erntemaschinen und Rasenmäher (8433) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Landmaschinen-teil bleibt die Zolltarifnummer 8432.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Landmaschinen-teil (8432) ≠ andere Teile für sonstige landwirtschaftliche Maschinen (8436) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Landmaschinen-teil bleibt die Zolltarifnummer 8432.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Landmaschinen-teil (8432) ≠ Teile für Getreidereinigungs- und Sortiermaschinen (8437) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Landmaschinen-teil bleibt die Zolltarifnummer 8432.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Landmaschinen-teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI28335/23-1 | Anhängevorrichtung für Landmaschinen | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI28346/23-1 | Stahlfelgen für Landmaschinen | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI42041/21-1 | Wechselschlegel | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI41800/22-1 | Felge | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI47321/24-1 | Wechselschlegel | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI4711/24-1 | Druckrolle | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI26520/19-1 | Trapezpacker Ringsegment | 8432.90.00.00.0 |
| DE8295/15-1 | Flügelschar (Grubberspitze) | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI48183/23-1 | Quick Change Halter | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI26521/19-1 | Trapezpacker | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI15980/24-1 | Flügelschar für Grubber | 8432.90.00.00.0 |
| DEBTI22448/21-1 | Flügelschar | 8432.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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