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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunststoff-Verschluss: 3923.50.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunststoff-Verschluss (3923.50.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Kunststoff-Verschluss Produktbild

Für Kunststoff-Verschluss sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunststoff-Verschluss beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3923 50 - Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 5090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen im Zollverfahren führen. Nutzen Sie daher den interaktiven Klassifizierer, um die passende Zolltarifnummer für Ihren Kunststoffverschluss zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Verschluss

Der HS-Code für Kunststoff-Verschluss lautet 3923.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.50.90.00.0.

Einreihung von Kunststoff-Verschluss nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Kunststoffverschlüsse im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Dazu gehören Schraubverschlüsse, Verschlusskappen, Drehverschlüsse, Deckel mit Innengewinde, Klappdeckel und Schutzkappen aus Kunststoff. Die Ware besteht vollständig oder überwiegend aus Kunststoff (Polypropylen, Polyethylen etc.) und dient dem Verschließen von Behältern, Flaschen, Tuben, Dosen und Getränkeverpackungen.

Die Einreihung in die Unterposition 3923.50 als Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse ist durch die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Position und durch AV 6 für die Unterposition bestimmt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Verschluss

Alternative Einreihung

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunststoff-Verschluss (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Verschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoff-Verschluss (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kunststoff-Verschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Kunststoffverschluss kann ausnahmsweise auch in ein anderes Kapitel fallen, wenn er aus einem anderen Material (z. B. Metall) besteht oder als Teil einer anderen Ware (z. B. als Teil eines Behälters) gilt.

Alternative Einreihung

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Verschluss ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Verschluss (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/384/06-13923.50.90.00.0
Bei der als "Elo-Cap Pure Cap" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und Innenrohr, einem integriertem sog. Garantiering, der sich beim ersten Öffnen löst sowie einem Einsatz... Mehr anzeigen
DE987/16-13923.50.90.00.0
Verschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder... Mehr anzeigen
DEBTI51045/20-13923.50.90.00.0
Runde Schraubverschlüsse mit Innengewinde (Ø ca. 38 mm bzw. 53 mm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Datenblatt: aus Polypropylen). Die Schraubdeckel dienen dem Verschließen von Kunststoffdosen (nicht Gegenstand der vZTA). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel,... Mehr anzeigen
DEHH/383/06-13923.50.90.00.0
Bei der als "Elo-Cap Pegax" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und einem Einsatz (sog. Ausgießer) mit Außengewinde und integrierter Membran mit Aufziehlasche. Das Erzeugnis... Mehr anzeigen
DE10179/15-13923.50.90.00.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 2,1 x 2,5 x 2 cm große, annähernd quaderförmige Erzeugnis zeichnet sich durch einen transparenten, facettiert gearbeiteten Grundkörper aus, in den ein... Mehr anzeigen
DE9270/09-13923.50.90.00.0
Zylinderförmige Verschlusskappe (ø ca. 18 mm, Höhe ca. 20 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
DEBTI37978/19-13923.50.90.00.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch... Mehr anzeigen
DE9275/09-13923.50.90.00.0
Ovale Verschlusskappe mit Innengewinde (Abmessungen ca. 35 mm x 25 mm x 30 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
DEBTI6046/22-13923.50.90.00.0
Bei dem als „Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-500“ bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten,... Mehr anzeigen
DEBTI14920/22-13923.50.90.00.0
Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-400, eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben berechnen

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie schnell die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Kunststoffverschluss aus einem bestimmten Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunststoffverschlüsse

Welche Zolltarifnummer hat ein Kunststoffverschluss?

Kunststoffverschlüsse wie Schraubverschlüsse, Verschlusskappen oder Drehverschlüsse werden in der Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst alle Verschlüsse aus Kunststoff, die nicht als spezifische Flaschenkapseln (z. B. Kronkorken) unter 3923.50.10.00.0 fallen. Grundlage ist die Position 3923 des Harmonisierten Systems.

Welchen HS-Code hat ein Kunststoffverschluss?

Der sechsstellige HS-Code für Kunststoffverschlüsse lautet 392350. Er bezeichnet „Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse“ aus Kunststoff im Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Dieser Code ist international gültig und Grundlage für die weitere EU-spezifische Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunststoffverschlüsse?

Der Drittlandszollsatz für Kunststoffverschlüsse der Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 beträgt 6,5 %. Dieser Zollsatz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit der EU, wie z. B. China, USA oder Indien. Bei Einfuhren aus Freihandelspartnern (z. B. Schweiz, Japan, Großbritannien) kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich ein Kunststoffverschluss zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt gegenüber der Codenummer 3923.50.10.00.0 – Verschlusskapseln für Flaschen. Kunststoffverschlüsse wie Schraubverschlüsse sind unter 3923.50.90.00.0 eingereiht. Eine Alternative der gleichen Position ist die Unterposition für Flaschenkapseln. Entscheidend sind die genaue Bauform und der Verwendungszweck.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Kunststoffverschluss verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Säumniszuschlägen führen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware von der Zollverwaltung zurückgehalten werden, was zu Lieferverzögerungen und Kosten führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunststoffverschlüsse?

Für Kunststoffverschlüsse der Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahmenart 119). Das bedeutet, dass Teile, die speziell für Luftfahrzeuge bestimmt sind, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden können. Außerdem gilt die generelle Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Kunststoffverschluss?

Die Zolltarifnummer für Kunststoffverschlüsse ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie lautet 3923.50.90.00.0 und wird lesbar als 3923.50.90.00.0 dargestellt. Die 11 Stellen setzen sich aus dem 4-stelligen HS-Code (3923), der 6-stelligen HS-Unterposition (392350), der 8-stelligen KN (39235090) und den TARIC-Zusatzcodes (00.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunststoffverschlüsse?

Der HS-Code 392350 ist seit Jahren stabil. Die 11-stellige Zolltarifnummer kann sich jedoch im Rahmen der jährlichen TARIC-Änderungen (z. B. zum 1. Januar) verschieben, insbesondere die letzten beiden Ziffern. Es ist ratsam, die aktuelle Fassung im TARIC der Europäischen Kommission zu prüfen.

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