Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTransport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen3923
- UnterpositionStöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse392350
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Verschluss
Der HS-Code für Kunststoff-Verschluss lautet 3923.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.50.90.00.0.
Einreihung von Kunststoff-Verschluss nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kunststoffverschlüsse im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Dazu gehören Schraubverschlüsse, Verschlusskappen, Drehverschlüsse, Deckel mit Innengewinde, Klappdeckel und Schutzkappen aus Kunststoff. Die Ware besteht vollständig oder überwiegend aus Kunststoff (Polypropylen, Polyethylen etc.) und dient dem Verschließen von Behältern, Flaschen, Tuben, Dosen und Getränkeverpackungen.
Die Einreihung in die Unterposition 3923.50 als Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse ist durch die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Position und durch AV 6 für die Unterposition bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Verschluss
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVerschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln | 3923.50.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitVerschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln | 3923.50.10.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoff-Verschluss (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Verschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Verschluss (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kunststoff-Verschluss bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Verschluss (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/384/06-1 | Bei der als "Elo-Cap Pure Cap" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und Innenrohr, einem integriertem sog. Garantiering, der sich beim ersten Öffnen löst sowie einem Einsatz... Mehr anzeigenBei der als "Elo-Cap Pure Cap" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und Innenrohr, einem integriertem sog. Garantiering, der sich beim ersten Öffnen löst sowie einem Einsatz (sog. Ausgießer) mit eingesetztem Verschlusskolben und Außengewinde. Beim Öffnen wird der entsprechend geformte Verschlusskolben durch das Innenrohr der Kappe mit entfernt. Das Erzeugnis wird als Verschluss für Getränkeverpackungen verwendet. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DE987/16-1 | Verschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder... Mehr anzeigenVerschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DEBTI51045/20-1 | Runde Schraubverschlüsse mit Innengewinde (Ø ca. 38 mm bzw. 53 mm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Datenblatt: aus Polypropylen). Die Schraubdeckel dienen dem Verschließen von Kunststoffdosen (nicht Gegenstand der vZTA). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel,... Mehr anzeigenRunde Schraubverschlüsse mit Innengewinde (Ø ca. 38 mm bzw. 53 mm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Datenblatt: aus Polypropylen). Die Schraubdeckel dienen dem Verschließen von Kunststoffdosen (nicht Gegenstand der vZTA). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DEHH/383/06-1 | Bei der als "Elo-Cap Pegax" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und einem Einsatz (sog. Ausgießer) mit Außengewinde und integrierter Membran mit Aufziehlasche. Das Erzeugnis... Mehr anzeigenBei der als "Elo-Cap Pegax" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und einem Einsatz (sog. Ausgießer) mit Außengewinde und integrierter Membran mit Aufziehlasche. Das Erzeugnis wird als Verschluss für Getränkeverpackungen verwendet. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DE10179/15-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 2,1 x 2,5 x 2 cm große, annähernd quaderförmige Erzeugnis zeichnet sich durch einen transparenten, facettiert gearbeiteten Grundkörper aus, in den ein... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 2,1 x 2,5 x 2 cm große, annähernd quaderförmige Erzeugnis zeichnet sich durch einen transparenten, facettiert gearbeiteten Grundkörper aus, in den ein Zylinder mit einem einfachen Innengewinde eingepresst ist. Die Ware dient als Schraubverschluss für Kosmetikartikel und wird zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DE9270/09-1 | Zylinderförmige Verschlusskappe (ø ca. 18 mm, Höhe ca. 20 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. | 3923.50.90.00.0 |
| DEBTI37978/19-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den Trinkhalm (Länge ca. 19,5 cm, Ø ca. 1,2 cm) versehen. Das auf einer bedruckten Pappkarte aufgemachte Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DE9275/09-1 | Ovale Verschlusskappe mit Innengewinde (Abmessungen ca. 35 mm x 25 mm x 30 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. | 3923.50.90.00.0 |
| DEBTI6046/22-1 | Bei dem als „Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-500“ bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten,... Mehr anzeigenBei dem als „Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-500“ bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den Trinkhalm (Länge ca. 165 mm, Ø ca. 5 mm) versehen. Das Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltarifrechtlich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DEBTI14920/22-1 | Schraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-400, eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen... Mehr anzeigenSchraubverschluss für Edelstahl-Trinkflasche WBOSP-LID-400, eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 5 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den Trinkhalm versehen. Das Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltarifrechtlich als „Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln“ eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Einfuhrabgaben berechnen
Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie schnell die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Kunststoffverschluss aus einem bestimmten Ursprungsland.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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