Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3301.24.10.00.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingebunden:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL33
- PositionÄtherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich "konkrete" oder "absolute" Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle3301
- Unterpositionandere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten330124
- UnterpositionPfefferminzöl (Mentha piperita)330124
- Zolltarifnummernicht entterpenisiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfefferminzöl
Der HS-Code für Pfefferminzöl lautet 3301.24 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3301.24.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3301.24.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3301.24.10.00.0.
Einreihung von Pfefferminzöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Pfefferminzöl in die Position 3301 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Danach sind die Titel der Abschnitte und Kapitel sowie die Positionsüberschriften maßgeblich. Da Pfefferminzöl in der Positionsüberschrift 3301 ausdrücklich genannt ist, ist AV 3 (Mischungen) nicht anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfefferminzöl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPfefferminzöl (Mentha piperita) - entterpenisiert | 3301.24.90.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Minzenöle - entterpenisiert | 3301.25.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pfefferminzöl (3301) ≠ Pfefferminzöl (Mentha piperita) - entterpenisiert (3301) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfefferminzöl bleibt die Zolltarifnummer 3301.24.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pfefferminzöl (3301) ≠ andere Minzenöle - entterpenisiert (3301) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfefferminzöl bleibt die Zolltarifnummer 3301.24.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfefferminzöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9003/13-1 | Ätherisches Öl; Pfefferminzöl. Bei der Ware handelt es sich um echtes Pfefferminzöl aus Mentha piperita. Klare, farblose, nach Pfefferminze riechende Flüssigkeit. Hinweise auf Entterpenisierung nicht ergeben. | 3301.24.10.00.0 |
| DE23160/13-1 | Ätherisches Öl; Pfefferminzöl. Farblose bis leicht gelbliche Flüssigkeit mit intensivem Pfefferminzgeruch. Pfefferminzöl (Mentha piperita), nicht entterminisiert. | 3301.24.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Pfefferminzöl
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