Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3301.24.10.00.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingebunden:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- Position: 3301 - Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich "konkrete" oder "absolute" Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle
- Unterposition: 3301 24 - andere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten
- Unterposition: 3301 24 - Pfefferminzöl (Mentha piperita)
Zolltarifnummer: 3301 2410 00 0 - nicht entterpenisiert
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für handelsübliches Pfefferminzöl, das durch Wasserdampfdestillation gewonnen und nicht entterpenisiert wurde. Abweichende Beschaffenheit – etwa Entterpenisierung oder Aufmachung als Arzneiware – kann zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfefferminzöl
Der HS-Code für Pfefferminzöl lautet 3301.24 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3301.24.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3301.24.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3301.24.10.00.0.
Einreihung von Pfefferminzöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Pfefferminzöl in die Position 3301 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Danach sind die Titel der Abschnitte und Kapitel sowie die Positionsüberschriften maßgeblich. Da Pfefferminzöl in der Positionsüberschrift 3301 ausdrücklich genannt ist, ist AV 3 (Mischungen) nicht anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfefferminzöl
Alternative Einreihung
Pfefferminzöl (Mentha piperita) - entterpenisiert
Alternative Einreihung
andere Minzenöle - entterpenisiert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pfefferminzöl (3301) ≠ Pfefferminzöl (Mentha piperita) - entterpenisiert (3301)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfefferminzöl bleibt die Zolltarifnummer 3301.24.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pfefferminzöl (3301) ≠ andere Minzenöle - entterpenisiert (3301)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfefferminzöl bleibt die Zolltarifnummer 3301.24.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Pfefferminzöl (Mentha piperita) - entterpenisiert
Alternative Einreihung
andere Minzenöle - entterpenisiert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfefferminzöl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfefferminzöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Pfefferminzöl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Pfefferminzöl mit unserem Zollrechner.
Export
Exportmaßnahmen
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Calciumhydroxid
2825.90.19.00.0 · 4,6 %
Zellulose
4704.29.00.00.0 · 0 %
Zinn
8001.10.00.00.0 · 0 %
Raffiniertes Glycerin
2905.45.00.00.0 · 3.8 %
Kohlendioxid
2811.21.00.00.0 · 5,5 %
Eisen-Pulver
7205.29.00.00.0 · 0 %
Rutil-Sand
2614.00.00.00.0 · 0 %
Schwefelsäure
2807.00.00.00.0 · 3 %
Stickstoff
2804.30.00.00.0 · 5,5 %
