Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2811.21.00.00.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionAndere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle2811
- Unterpositionandere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle281121
- ZolltarifnummerKohlenstoffdioxid
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kohlendioxid
Der HS-Code für Kohlendioxid lautet 2811.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2811.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2811.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2811.21.00.00.0.
Einreihung von Kohlendioxid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kohlendioxid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSiliciumdioxid (Kieselsäure) – andere anorganische Sauerstoffverbindung der Nichtmetalle | 2811.22.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ohne Kohlenstoffdioxid und Siliciumdioxid) | 2811.29.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse und Zubereitungen – Gasgemische | 3824.99.96.99.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kohlendioxid (2811) ≠ Siliciumdioxid (Kieselsäure) – andere anorganische Sauerstoffverbindung der Nichtmetalle (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlendioxid bleibt die Zolltarifnummer 2811.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kohlendioxid (2811) ≠ andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ohne Kohlenstoffdioxid und Siliciumdioxid) (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlendioxid bleibt die Zolltarifnummer 2811.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kohlendioxid (2811) ≠ Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen – Gasgemische (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kohlendioxid bleibt die Zolltarifnummer 2811.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse und Zubereitungen – Gasgemische | 3824.99.96.99.0 | 5,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kohlendioxid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46864/22-1 | Kohlenstoffdioxid 99,9% in Stahlflasche, 2.000 g, als Quellkohlendioxid | 2811.21.00.00.0 |
| DEBTI46861/22-1 | Kohlenstoffdioxid 99,9% in Aluminiumflasche, 425 g, als Quellkohlendioxid | 2811.21.00.00.0 |
| DEBTI7966/21-1 | Kohlendioxid in Druckluftkartuschen, 16 g, für Druckluftpumpe | 2811.21.00.00.0 |
| DE18259/15-1 | Kohlendioxid in Stahlflaschen zur Kalibrierung von Gasmessgeräten | 2811.21.00.00.0 |
| DEBTI10059/19-1 | Kohlenstoffdioxid in Metallzylinder, 16/24 g, für Fahrradreifenpumpe | 2811.21.00.00.0 |
| DE9485/17-1 | Kohlendioxid in Aluminiumflaschen, 8 g | 2811.21.00.00.0 |
| DEK/670/04-1 | CO2-Kapsel, 12 g, als Treibgas für Softair-/Luftdruckwaffen | 2811.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kohlendioxid mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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