Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
- Unterposition: 1302 19 - andere
Zolltarifnummer: 1302 1970 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mariendistel-Extrakt
Der HS-Code für Mariendistel-Extrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.
Einreihung von Mariendistel-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mariendistel-Extrakt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungArzneiwaren, dosiert, für den Einzelverkauf | 3004.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzenteile, hauptsächlich zu Medizinzwecken | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Mariendistel-Extrakt (1302) ≠ Arzneiwaren, dosiert, für den Einzelverkauf (3004) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mariendistel-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Mariendistel-Extrakt (1302) ≠ Pflanzenteile, hauptsächlich zu Medizinzwecken (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mariendistel-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungArzneiwaren, dosiert, für den Einzelverkauf | 3004.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzenteile, hauptsächlich zu Medizinzwecken | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mariendistel-Extrakt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mariendistel-Extrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI30839/22-1 | Extrakt aus Samen von Mariendisteln mit Silymarin-Gehalt ≥80%, Aceton-Extraktion, gelblichbraunes Pulver | 1302.19.70.00.0 |
| DE21455/14-1 | Mariendistelextrakt, Pflanzenauszug | 1302.19.70.00.0 |
| DE13331/14-1 | Mariendistelextrakt, Pflanzenauszug | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI23747/18-1 | Ethanolischer Pflanzenauszug aus Mariendistel | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI14565/25-1 | Silymarin-Kapseln in Arzneimittelaufmachung | 3004.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Mariendistel-Extrakt
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Mariendistel-Extrakt mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
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