Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 für Platin-Ring ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
- Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- Position: 7113 - Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
- Unterposition: 7113 11 - aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Zolltarifnummer: 7113 1900 00 0 - aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 ist eine unverbindliche Einreihungsempfehlung. Für eine rechtsverbindliche Auskunft beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zoll. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine erste Einschätzung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Platin-Ring
Der HS-Code für Platin-Ring lautet 7113.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7113.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7113.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7113.19.00.00.0.
Einreihung von Platin-Ring nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Platin-Rings erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 7113 (Schmuckwaren aus Edelmetallen). AV 3a) führt zur Unterposition 7113 19 (andere Edelmetalle), da Platin weder Silber (7113 11) noch Edelmetallplattierung (7113 20) ist. Die Anmerkung 4 zu Kapitel 71 definiert Platin als Edelmetall der Platingruppe.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Platin-Ring
Alternative Einreihung
aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
Alternative Einreihung
aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Platin-Ring (7113) ≠ aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert (7113)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Platin-Ring bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Platin-Ring (7113) ≠ aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen (7113)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Platin-Ring bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Platin-Ring (7113) ≠ Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver (7110)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Platin-Ring bleibt die Zolltarifnummer 7113.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls der Platin-Ring nicht als Schmuckware aus Edelmetall eingestuft werden kann, kommen auch Einreihungen in andere Kapitel in Betracht. Diese Optionen sind jedoch nur in Ausnahmefällen relevant.
Alternative Einreihung
aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
Alternative Einreihung
aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
Alternative Einreihung
Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Platin-Ring ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Platin-Ring (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene aus Titan, auf deren Außenseite mittig umlaufend eine Goldlegierung (750er Rotgold) durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren (Edelmetallplattierung) aufgebracht ist. -Angaben laut Antragsteller- Eine Einreihung... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene aus Titan, auf deren Außenseite mittig umlaufend eine Goldlegierung (750er Rotgold) durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren (Edelmetallplattierung) aufgebracht ist. -Angaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da der Ring u. a. aus einer Edelmetallplattierung (Gold) gefertigt ist, die mehr als nur eine geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat darstellt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen" zur Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene aus Titan, auf deren Außenseite mittig umlaufend eine Goldlegierung (750er Rotgold) durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren (Edelmetallplattierung) aufgebracht ist. In das Erzeugnis ist ein Loch gefräst, in das... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene aus Titan, auf deren Außenseite mittig umlaufend eine Goldlegierung (750er Rotgold) durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ein ähnliches mechanisches Verfahren (Edelmetallplattierung) aufgebracht ist. In das Erzeugnis ist ein Loch gefräst, in das ein kleiner Schmuckstein (Diamant) eingesetzt ist. -Angaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da der Ring u. a. aus einer Edelmetallplattierung (Gold) gefertigt ist, die mehr als nur eine geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat darstellt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen" zur Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Lotringe aus Palladiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um flache Ringe aus einer Palladium-Silber-Kupfer-Legierung (65 % Silber, 20 % Kupfer, 15 % Palladium) in verschiedenen Größen. Die Ware wird im Elektronikbereich im Lotprozess verwendet. Die Ware wird als Halbzeug aus Platin, in Rohform oder als Halbzeug... Mehr anzeigenLotringe aus Palladiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um flache Ringe aus einer Palladium-Silber-Kupfer-Legierung (65 % Silber, 20 % Kupfer, 15 % Palladium) in verschiedenen Größen. Die Ware wird im Elektronikbereich im Lotprozess verwendet. Die Ware wird als Halbzeug aus Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver, Palladium, anderes, in die Codenummer 7110 2900 00 0 des Zolltarifs eingereiht. Weniger anzeigen
Lotringe aus Palladiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um flache Ringe aus einer Palladium-Silber-Kupfer-Legierung (68,5% Silber, 26,5 % Kupfer, 5 % Palladium) in verschiedenen Größen. Die Ware wird im Elektronikbereich im Lotprozess verwendet. Die Ware wird als Halbzeug aus Platin, in Rohform oder als Halbzeug... Mehr anzeigenLotringe aus Palladiumlegierung Bei der Ware handelt es sich um flache Ringe aus einer Palladium-Silber-Kupfer-Legierung (68,5% Silber, 26,5 % Kupfer, 5 % Palladium) in verschiedenen Größen. Die Ware wird im Elektronikbereich im Lotprozess verwendet. Die Ware wird als Halbzeug aus Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver, Palladium, anderes, in die Codenummer 7110 2900 00 0 des Zolltarifs eingereiht. Weniger anzeigen
Ring: Es handelt sich um einen geschlossenen Fingerring (Ring), bestehend aus vergoldetem Edelstahl (316L Edelstahl) 18k (Feingoldgehalt von 75%), mit eingesetzten/aufgesetzten Schmucksteinen (sog. Zikonia). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Keine Einreihung in Position 7113, da aus vergoldetem unedlem... Mehr anzeigenRing: Es handelt sich um einen geschlossenen Fingerring (Ring), bestehend aus vergoldetem Edelstahl (316L Edelstahl) 18k (Feingoldgehalt von 75%), mit eingesetzten/aufgesetzten Schmucksteinen (sog. Zikonia). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Keine Einreihung in Position 7113, da aus vergoldetem unedlem Metall bestehend und somit nicht Edelmetall i.S.d. Anmerkung 4 zu Kapitel 71. Keine Ware aus einer Edelmetallplattierung i.S.d. Anmerkung 7 zu Kapitel 71. Bei der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware sind die synthetischen Schmucksteine im Hinblick auf die Zierwirkung und den Gesamteindruck charakterbestimmend. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in der Unterposition 7116 2011 erfasste) Waren aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (synthetischen)", zur Codenummer 7116 2080 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um aus einer Silberlegierung (925er Sterlingsilber) gefertigte und vergoldete Fingerringe, bestehend aus einer dünnen Ringschiene und einem schleifenförmigen Ringkopf, der auf der Schauseite mit kleinen Edelsteinen (Diamanten) besetzt ist. Die Erzeugnisse sind in einer Kunststofftüte verpackt.... Mehr anzeigenEs handelt sich um aus einer Silberlegierung (925er Sterlingsilber) gefertigte und vergoldete Fingerringe, bestehend aus einer dünnen Ringschiene und einem schleifenförmigen Ringkopf, der auf der Schauseite mit kleinen Edelsteinen (Diamanten) besetzt ist. Die Erzeugnisse sind in einer Kunststofftüte verpackt. -Materialangaben laut Antragsteller- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen (Gold) überzogen" zur Unterposition 7113 1100 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Fingerringe, bestehend aus einer Ringschiene aus einer Silberlegierung (925er Sterlingsilber, lt. Antragstellerangabe), auf der Schauseite besetzt mit einem großen rubinroten und vielen kleinen weißen geschliffenen Zirkoniasteinen (Schmucksteine). Die Ware ist in einem Polybeutel verpackt. Abbildung siehe... Mehr anzeigenFingerringe, bestehend aus einer Ringschiene aus einer Silberlegierung (925er Sterlingsilber, lt. Antragstellerangabe), auf der Schauseite besetzt mit einem großen rubinroten und vielen kleinen weißen geschliffenen Zirkoniasteinen (Schmucksteine). Die Ware ist in einem Polybeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Silber)" zur Unterposition 7113 1100 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen
Fingerringe aus einer Silberlegierung (925er Sterlingsilber, lt. Antragstellerangabe), auf der Schauseite verziert mit einer annähernd ovalen, erhabenen Verzierung mit einer leicht geschwungenen Rille in der Mitte. Die Ware ist in einem Polybeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als... Mehr anzeigenFingerringe aus einer Silberlegierung (925er Sterlingsilber, lt. Antragstellerangabe), auf der Schauseite verziert mit einer annähernd ovalen, erhabenen Verzierung mit einer leicht geschwungenen Rille in der Mitte. Die Ware ist in einem Polybeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Silber)" zur Unterposition 7113 1100 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus unedlem Metall, die auf der Außenseite teilweise mit Carbon versehen ist und an einem Rand umlaufend ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Roségold) aufweist. Der Ring ist mit drei... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus unedlem Metall, die auf der Außenseite teilweise mit Carbon versehen ist und an einem Rand umlaufend ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Roségold) aufweist. Der Ring ist mit drei eingesetzten Diamanten ausgestattet. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 7116 kommt nicht in Betracht, da der Ring teilweise aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist und es sich hierbei nicht nur um eine geringfügige Verzierung oder Zutat handelt. Eine Einreihung in die Unterposition 7113 2000 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen, da das Gold durch Verpressen auf die Ringschiene aus Stahl aufgebracht wurde und es sich hierbei nicht um ein den in Anmerkung 7 zu Kapitel 71 genanntes ähnliches Verfahren handelt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene, die in der Breite zu ca. zwei Dritteln aus aus einer Goldlegierung (750er Gelbgold) und zu ca. einem Drittel aus unedlem Metall gefertigt ist. Die beiden Elemente werden gepresst, sodass die Materialen verbunden sind und zusammenhalten. -Angaben... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene, die in der Breite zu ca. zwei Dritteln aus aus einer Goldlegierung (750er Gelbgold) und zu ca. einem Drittel aus unedlem Metall gefertigt ist. Die beiden Elemente werden gepresst, sodass die Materialen verbunden sind und zusammenhalten. -Angaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, da der Ring aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist, das nicht nur als geringf?gige Verzierung oder unwesentliche Zutat in dem Ring enthalten ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse geh?ren als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)," zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene, die in der Breite zu ca. zwei Dritteln aus aus einer Goldlegierung (750er Gelbgold) und zu ca. einem Drittel aus unedlem Metall gefertigt ist. Die beiden Elemente werden gepresst, sodass die Materialen verbunden sind und zusammenhalten. In die... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) mit einer Ringschiene, die in der Breite zu ca. zwei Dritteln aus aus einer Goldlegierung (750er Gelbgold) und zu ca. einem Drittel aus unedlem Metall gefertigt ist. Die beiden Elemente werden gepresst, sodass die Materialen verbunden sind und zusammenhalten. In die Erzeugnisse ist ein Loch gefr?st, in das ein kleiner Schmuckstein (Diamant) eingesetzt ist. -Materialangaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt u. a. deshalb nicht in Betracht, da der Ring aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist, das nicht nur als geringf?gige Verzierung oder unwesentliche Zutat in dem Ring enthalten ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse geh?ren als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)," zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um geschlossene Ringe aus Tantal (Fingerringe). Die Oberflächen können gelaserte Gravuren aufweisen. Die Ringe weisen Goldlegierungen in den Feinheiten 585, 750 bzw. 900 in Gestalt einer sogenannten Goldschiene auf. Die Farben können variieren. Ferner sind die Ringe mit einem echten Diamanten... Mehr anzeigenEs handelt sich um geschlossene Ringe aus Tantal (Fingerringe). Die Oberflächen können gelaserte Gravuren aufweisen. Die Ringe weisen Goldlegierungen in den Feinheiten 585, 750 bzw. 900 in Gestalt einer sogenannten Goldschiene auf. Die Farben können variieren. Ferner sind die Ringe mit einem echten Diamanten verziert. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 7116 ist ausgeschlossen, weil die Edelmetalle (Goldlegierung) nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat vorhanden sind (Anmerkung 2 B zu Kapitel 71). Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt nicht in Betracht, weil die Ringe mit Edelsteinen (Diamanten) besetzt/verziert sind (Anmerkung 11 zu Kapitel 71). Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckware aus Edelmetallen (andere als in Unterposition 7113 1100 genannte) aus anderen Edelmetallen" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer Ringschiene, die über die gesamte Höhe aus unedlem Metall (Edelstahl) besteht. Die Außenseite weist teilweise ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Gelbgold) auf. In die Erzeugnisse ist ein Loch gefräst, in das ein... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer Ringschiene, die über die gesamte Höhe aus unedlem Metall (Edelstahl) besteht. Die Außenseite weist teilweise ein durch Verpressen befestigtes Ringelement aus einer Goldlegierung (750er Gelbgold) auf. In die Erzeugnisse ist ein Loch gefräst, in das ein kleiner Schmuckstein (Diamant) eingesetzt ist. -Materialangaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7117 als Fantasieschmuck kommt u. a. deshalb nicht in Betracht, da der Ring aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist, das nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat in dem Ring enthalten ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in der Unterposition 7113 1100 genannte Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)," zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus zwei durch Schweißen miteinander verbundenen Goldlegierungen (750er Weissgold und Rotgold). In die Ringschiene sind drei Diamanten eingesetzt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) in Form einer geschlossenen Ringschiene aus zwei durch Schweißen miteinander verbundenen Goldlegierungen (750er Weissgold und Rotgold). In die Ringschiene sind drei Diamanten eingesetzt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)," zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) aus einer Goldlegierung (750er Rotgold) in Form einer zu einem offenen Ring gebogenen Endlos-Schleife, die an der Oberseite mit einem sternförmigen Diamanten (0,04 Karat) besetzt ist. -Materialangaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7116 als Ware... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) aus einer Goldlegierung (750er Rotgold) in Form einer zu einem offenen Ring gebogenen Endlos-Schleife, die an der Oberseite mit einem sternförmigen Diamanten (0,04 Karat) besetzt ist. -Materialangaben laut Antragsteller- Eine Einreihung in die Position 7116 als Ware aus Edel- oder Schmucksteinen kommt nicht in Betracht, da der Ring aus einem Edelmetall (Gold) gefertigt ist, das nicht nur als geringfügige Verzierung oder unwesentliche Zutat in dem Ring enthalten ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) aus einer Goldlegierung (750er Rotgold) in Form einer geschlossenen Ringschiene, die auf der Oberseite mit einem Diamanten besetzt ist. -Materialangaben laut Antragsteller- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)"... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Schmuckware (Fingerring) aus einer Goldlegierung (750er Rotgold) in Form einer geschlossenen Ringschiene, die auf der Oberseite mit einem Diamanten besetzt ist. -Materialangaben laut Antragsteller- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Schmuckwaren aus Edelmetallen (Gold)" zur Unterposition 7113 1900 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrmaßnahmen
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Platin-Ring
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Platin-Ring mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Präferenzzollsätze.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit Platin-Ring verglichen oder sind zolltariflich verwandt.
Haustier-Halsband
4201.00.00.90.0 · 2,7 %
Keramikware
6912.00.23.10.0 · 5,5 %
Strandstuhl
9401.79.00.00.0 · 0 %
Teller
6911.10.00.90.0 · 12,0 %
Streichholz
3605.00.00.00.0 · 6,5 %
Sitz
9401.61.00.00.0 · 0 %
Edelstahl-Messer
8211.92.00.00.0 · 8,5 %
Reed-Diffusor
3307.49.00.90.0 · 6,5 %
Antiquität
9706.90.00.00.9 · 0 %
