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Kunststoffe & GummiKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Polysilizium: 2804.61.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Polysilizium (2804.61.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Polysilizium unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Polysilizium Produktbild

Polysilizium wird als Ausgangsmaterial für Solarzellen und Halbleiterwafer verwendet. Die korrekte Einreihung hängt von der Reinheit und dem Dotierungszustand ab.

Polysilizium beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Position: 2804 - Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle
  • Unterposition: 2804 61 - Silicium
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2804 6100 00 0 - mit einem Gehalt an Silicium von 99,99|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer gilt für Polysilizium mit einer Reinheit ≥99,99 GHT. Bei abweichender Reinheit oder Dotierung kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polysilizium

Der HS-Code für Polysilizium lautet 2804.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2804.61.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2804.61.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2804.61.00.00.0.

Einreihung von Polysilizium nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Polysilizium erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 2804 und nach AV 6 für die Unterposition 280461. Maßgeblich ist der Reinheitsgrad von mindestens 99,99 GHT.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polysilizium

Alternative Einreihung

2804.69.00.00.0 0 %

Silicium, anderer Reinheitsgrad (<99,99 GHT) - für Polysilizium nicht zutreffend, da dieses hochrein ist

Alternative Einreihung

3818.00.10.19.0 0 %

Dotiertes Silicium (Wafer für Photovoltaik) - nicht zutreffend, Polysilizium ist undotiertes Ausgangsmaterial

Alternative Einreihung

2804.69.00.09.0 0 %

Silicium <99,99% anderer Herkunft - nicht einschlägig

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Polysilizium (2804) ≠ Silicium, anderer Reinheitsgrad (<99,99 GHT) - für Polysilizium nicht zutreffend, da dieses hochrein ist (2804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polysilizium bleibt die Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polysilizium (2804) ≠ Dotiertes Silicium (Wafer für Photovoltaik) - nicht zutreffend, Polysilizium ist undotiertes Ausgangsmaterial (3818)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polysilizium bleibt die Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polysilizium (2804) ≠ Silicium <99,99% anderer Herkunft - nicht einschlägig (2804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polysilizium bleibt die Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Silicium dotiert oder als fertige Halbleiterscheibe vorliegt:

Alternative Einreihung

2804.69.00.00.0 0 %

Silicium, anderer Reinheitsgrad (<99,99 GHT) - für Polysilizium nicht zutreffend, da dieses hochrein ist

Alternative Einreihung

3818.00.10.19.0 0 %

Dotiertes Silicium (Wafer für Photovoltaik) - nicht zutreffend, Polysilizium ist undotiertes Ausgangsmaterial

Alternative Einreihung

2804.69.00.09.0 0 %

Silicium <99,99% anderer Herkunft - nicht einschlägig

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polysilizium ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Polysilizium (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI11867/21-12804.61.00.00.0
vZTA DEBTI11867/21-1: Silicium (mind. 99,99%) als Ingots, Stäbe oder Scheiben – ZTN 2804.61.00.00.0
DEBTI15465/22-12804.61.00.00.0
vZTA DEBTI15465/22-1: Silicium (mind. 99,99%) als unbehandelte Scheiben und Blöcke – ZTN 2804.61.00.00.0
DEBTI45837/24-12804.61.00.00.0
vZTA DEBTI45837/24-1: Silicium (mind. 99,9999%) als silbergraue Stücke – ZTN 2804.61.00.00.0
DE23691/09-12804.61.00.00.0
vZTA DE23691/09-1: Siliciumblöcke (>99,99%) – ZTN 2804.61.00.00.0
DE12785/16-12804.61.00.00.0
vZTA DE12785/16-1: Silicium (>99,99%) als Scheiben/Blanks – ZTN 2804.61.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Polysilizium

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Polysilizium aus jedem Land. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Polysilizium

Welche Zolltarifnummer hat Polysilizium?

Polysilizium wird unter der Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für hochreines, undotiertes Silicium mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,99 Masseprozent. Die Einreihung basiert auf dem HS-Code 280461, der KN-Unterposition 28046100 und dem TARIC-Code 2804610000.

Welchen HS-Code hat Polysilizium?

Der HS-Code (6-stellig) für Polysilizium lautet 280461. Er umfasst Silicium mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr. Dieser Code ist international harmonisiert und gilt für alle Zolltarifnummern, die auf dieser Unterposition aufbauen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Polysilizium?

Der Drittlandszollsatz für Polysilizium unter der Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent zu entrichten.

Wie unterscheidet sich Polysilizium zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem zum weniger reinen Silicium (Code 2804.69.00.00.0) und zu dotierten Halbleiterscheiben (Code 3818.00.10.19.0). Polysilizium ist undotiert und weist eine Reinheit ≥99,99% auf. Eine Alternative wäre die Einreihung als dotiertes Material, wenn die Ware entsprechend behandelt wurde.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Polysilizium verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Im schlimmsten Fall droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem können Warensendungen verzögert oder zurückgewiesen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Polysilizium?

Ja, für Polysilizium gelten besondere Maßnahmen. Bei der Einfuhr ist eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) zu beachten, falls das Material als Abfall eingestuft wird. Bei der Ausfuhr ist eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) erforderlich, da Silicium auch militärisch genutzt werden kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Polysilizium?

Die Zolltarifnummer für Polysilizium ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (2 weitere Stellen) und dem TARIC-Code (2 weitere Stellen) sowie einer zusätzlichen nationalen Schlüsselnummer (1 Stelle) zusammensetzt. Die lesbare Form ist 2804.61.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Polysilizium?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Silicium erfolgte 2022. Es ist ratsam, die aktuellen TARIC-Daten regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendete Nummer noch gültig ist.

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