Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
- Position: 2804 - Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle
- Unterposition: 2804 61 - Silicium
Zolltarifnummer: 2804 6100 00 0 - mit einem Gehalt an Silicium von 99,99|GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polysilizium
Der HS-Code für Polysilizium lautet 2804.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2804.61.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2804.61.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2804.61.00.00.0.
Einreihung von Polysilizium nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Polysilizium erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 2804 und nach AV 6 für die Unterposition 280461. Maßgeblich ist der Reinheitsgrad von mindestens 99,99 GHT.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polysilizium
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSilicium, anderer Reinheitsgrad (<99,99 GHT) - für Polysilizium nicht zutreffend, da dieses hochrein ist | 2804.69.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungDotiertes Silicium (Wafer für Photovoltaik) - nicht zutreffend, Polysilizium ist undotiertes Ausgangsmaterial | 3818.00.10.19.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSilicium <99,99% anderer Herkunft - nicht einschlägig | 2804.69.00.09.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Polysilizium (2804) ≠ Silicium, anderer Reinheitsgrad (<99,99 GHT) - für Polysilizium nicht zutreffend, da dieses hochrein ist (2804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polysilizium bleibt die Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polysilizium (2804) ≠ Dotiertes Silicium (Wafer für Photovoltaik) - nicht zutreffend, Polysilizium ist undotiertes Ausgangsmaterial (3818) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polysilizium bleibt die Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polysilizium (2804) ≠ Silicium <99,99% anderer Herkunft - nicht einschlägig (2804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polysilizium bleibt die Zolltarifnummer 2804.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn das Silicium dotiert oder als fertige Halbleiterscheibe vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSilicium, anderer Reinheitsgrad (<99,99 GHT) - für Polysilizium nicht zutreffend, da dieses hochrein ist | 2804.69.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungDotiertes Silicium (Wafer für Photovoltaik) - nicht zutreffend, Polysilizium ist undotiertes Ausgangsmaterial | 3818.00.10.19.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSilicium <99,99% anderer Herkunft - nicht einschlägig | 2804.69.00.09.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polysilizium ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polysilizium (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI11867/21-1 | vZTA DEBTI11867/21-1: Silicium (mind. 99,99%) als Ingots, Stäbe oder Scheiben – ZTN 2804.61.00.00.0 | 2804.61.00.00.0 |
| DEBTI15465/22-1 | vZTA DEBTI15465/22-1: Silicium (mind. 99,99%) als unbehandelte Scheiben und Blöcke – ZTN 2804.61.00.00.0 | 2804.61.00.00.0 |
| DEBTI45837/24-1 | vZTA DEBTI45837/24-1: Silicium (mind. 99,9999%) als silbergraue Stücke – ZTN 2804.61.00.00.0 | 2804.61.00.00.0 |
| DE23691/09-1 | vZTA DE23691/09-1: Siliciumblöcke (>99,99%) – ZTN 2804.61.00.00.0 | 2804.61.00.00.0 |
| DE12785/16-1 | vZTA DE12785/16-1: Silicium (>99,99%) als Scheiben/Blanks – ZTN 2804.61.00.00.0 | 2804.61.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Polysilizium
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Polysilizium aus jedem Land. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Kunststoffe & Gummi
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Kunststoffe & Gummi mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
