Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer für Dotp zeigt den Weg vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionMehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2917
- Unterpositionaromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291732
- Unterpositionandere291739
- ZolltarifnummerBis(2-ethylhexyl)benzol-1,4-dicarboxylat (DOTP)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dotp
Der HS-Code für Dotp lautet 2917.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2917.39.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2917.39.35.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.39.35.00.0.
Einreihung von Dotp nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Dotp folgt der Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dotp
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) | 2917.32.00.10 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungEster oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure | 2917.39.20.00 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere (Auffangposition) | 2917.39.85.00 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Dotp (2917) ≠ Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dotp bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dotp (2917) ≠ Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dotp bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dotp (2917) ≠ andere (Auffangposition) (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dotp bleibt die Zolltarifnummer 2917.39.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dotp (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI37452/20-1 | Ester einer aromatischen mehrbasischen Carbonsäure; Diisononylphthalat | 2917.33.00.00 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Dotp
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Dotp. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte ähneln Dotp in Bezug auf chemische Struktur, Verwendung oder zolltarifliche Einreihung.