Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3904 - Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
- Unterposition: 3904 10 - Polyvinylchlorid, nicht mit anderen Stoffen gemischt
TARIC: 3904 1000 80 - anderes
Zolltarifnummer: 3904 1000 85 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer bezieht sich auf PVC in Primärformen, das nicht mit anderen Stoffen gemischt ist. Weichgemachtes PVC (Weich-PVC) wird in die Unterposition 3904 22 eingereiht. Für eine sichere Einreihung nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvc
Der HS-Code für Pvc lautet 3904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3904.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3904.10.00.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3904.10.00.85.0.
Einreihung von Pvc nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für PVC gelten besondere Dokumentationspflichten. Bei der Ausfuhr ist der Nachweis des Ursprungs (z. B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) erforderlich, wenn eine Zollpräferenz in Anspruch genommen wird. Bei der Einfuhr aus Drittländern muss der Zollwert korrekt angemeldet werden.
Aufgrund der Maßnahmen für fluorierte Treibhausgase (Code 724/765) sind zusätzliche Nachweise über die gasförmigen Bestandteile erforderlich, falls das PVC Treibhausgase enthält.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvc
Alternative Einreihung
Suspensions-Polyvinylchlorid (S-PVC), nicht mit anderen Stoffen gemischt
Alternative Einreihung
Anderes Poly(vinylchlorid), weich gemacht
Alternative Einreihung
Anderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht
Alternative Einreihung
Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen, aus Polymeren des Vinylchlorids
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pvc (3904) ≠ Suspensions-Polyvinylchlorid (S-PVC), nicht mit anderen Stoffen gemischt (3904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pvc (3904) ≠ Anderes Poly(vinylchlorid), weich gemacht (3904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pvc (3904) ≠ Anderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht (3904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 39 ist in seltenen Fällen möglich.
Alternative Einreihung
Anderes Poly(vinylchlorid), weich gemacht
Alternative Einreihung
Anderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht
Alternative Einreihung
Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen, aus Polymeren des Vinylchlorids
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pvc ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvc (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für PVC berechnen – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr in Drittländer
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Diese Produkte werden häufig zusammen mit PVC eingereiht:
Schaumstoff
3921.13.10.00.0 · 6,5 %
Plexiglas
3920.51.00.90.0 · 6,5 %
Styropor
3921.11.00.90.0 · 6,5 %
Plexiglas-Platte
3920.51.00.90.0 · 6,5 %
Polyethylenterephthalat
3907.61.00.00.0 · 6,5 %
Pu-Schaumstoff
3921.13.90.00.0 · 6,5 %
Kunststoffteil
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Abs-Kunststoff
3903.30.00.00.0 · 6,5 %
Pla
3907.70.00.00.0 · 6,5 %
