Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionPolymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen3904
- UnterpositionPolyvinylchlorid, nicht mit anderen Stoffen gemischt390410
- TARICanderes3904100080
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvc
Der HS-Code für Pvc lautet 3904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3904.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3904.10.00.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3904.10.00.85.0.
Einreihung von Pvc nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für PVC gelten besondere Dokumentationspflichten. Bei der Ausfuhr ist der Nachweis des Ursprungs (z. B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) erforderlich, wenn eine Zollpräferenz in Anspruch genommen wird. Bei der Einfuhr aus Drittländern muss der Zollwert korrekt angemeldet werden.
Aufgrund der Maßnahmen für fluorierte Treibhausgase (Code 724/765) sind zusätzliche Nachweise über die gasförmigen Bestandteile erforderlich, falls das PVC Treibhausgase enthält.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvc
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSuspensions-Polyvinylchlorid (S-PVC), nicht mit anderen Stoffen gemischt | 3904.10.00.80.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAnderes Poly(vinylchlorid), weich gemacht | 3904.22.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAnderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht | 3904.21.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAbfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen, aus Polymeren des Vinylchlorids | 3915.30.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pvc (3904) ≠ Suspensions-Polyvinylchlorid (S-PVC), nicht mit anderen Stoffen gemischt (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvc (3904) ≠ Anderes Poly(vinylchlorid), weich gemacht (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvc (3904) ≠ Anderes Poly(vinylchlorid), nicht weich gemacht (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvc (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26363/18-1 | Pulver aus Reishülsen mit Zusatzstoffen zum Mischen mit PVC | 3904.10.00.85.0 |
| DEHH/1873/06-1 | Mahlgut aus PVC-Halbzeugen (Granulat aus PVC) | 3904.10.00.85.0 |
| DE16043/13-1 | PVDC (Vinylidenchlorid-Copolymer) in Pulverform | 3904.10.00.85.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für PVC berechnen – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr in Drittländer
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Diese Produkte werden häufig zusammen mit PVC eingereiht: