Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung des Retraktors erfolgt in folgender Hierarchie des Zolltarifs:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9018 - Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- Unterposition: 9018 90 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
Zolltarifnummer: 9018 9084 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer 9018.90.84.00.0 für Retraktor basiert auf langjähriger Verwaltungspraxis und mehreren bestandskräftigen vZTA. Eine rechtsverbindliche Einreihung erhalten Sie ausschließlich durch einen Antrag auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Nutzen Sie dafür unseren KI-Klassifizierer zur Vorprüfung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Retraktor
Der HS-Code für Retraktor lautet 9018.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9018.90.84. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9018.90.84.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.90.84.00.0.
Einreihung von Retraktor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Retraktors folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen sowie der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.
AV 1 führt zur Position 9018, da der Retraktor als chirurgisches Instrument (Wundhaken, Wundspreizer) eindeutig unter die Definition der medizinischen Instrumente fällt. Die Unterposition 90189000 erfasst andere Instrumente, Apparate und Geräte; die Unterposition 90189084 als 'andere' schließt die spezifischere Einreihung ab. Eine Einreihung in Kapitel 82 (Werkzeuge) scheidet mangels handwerklicher Zweckbestimmung aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Retraktor
Alternative Einreihung
chirurgische Instrumente und Geräte, andere - medizinischer Retraktor/Wundhaken/Wundspreizer
Alternative Einreihung
Spannschlüssel mit verstellbarer Spannweite
Alternative Einreihung
Spannschlüssel mit nicht verstellbarer Spannweite
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Retraktor (9018) ≠ Spannschlüssel mit verstellbarer Spannweite (8204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Retraktor bleibt die Zolltarifnummer 9018.90.84.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Retraktor (9018) ≠ Spannschlüssel mit nicht verstellbarer Spannweite (8204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Retraktor bleibt die Zolltarifnummer 9018.90.84.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern der Retraktor nicht als medizinisches Instrument ausgeführt ist, kann eine Einreihung in Kapitel 82 (Werkzeuge) relevant werden:
Alternative Einreihung
Spannschlüssel mit verstellbarer Spannweite
Alternative Einreihung
Spannschlüssel mit nicht verstellbarer Spannweite
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Retraktor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Retraktor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und Besonderheiten
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Retraktor
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Retraktor unter Berücksichtigung des Drittlandszolls von 0 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Geben Sie dazu den Zollwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen und Besonderheiten
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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