Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln2009
- UnterpositionApfelsaft200971
- Unterpositionmit einem Brixwert von 20 oder weniger200971
- Kombinierte Nomenklaturkeinen zugesetzten Zucker enthaltend20097199
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saft
Der HS-Code für Saft lautet 2009.71 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.71.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.71.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.71.99.90.0.
Einreihung von Saft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Saft erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position und AV 6 für die Unterpositionen. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu Kapitel 20. Die Position 2009 erfasst nicht gegorene Frucht- und Gemüsesäfte ohne Alkoholzusatz, auch mit Zuckerzusatz. Die weitere Untergliederung richtet sich nach Fruchtart, Brixwert und zugesetztem Zucker.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saft
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungApfelsaft, Brixwert >20 bis ≤67, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer (nicht in Pulverform) – für Apfelsaftkonzentrat | 2009.79.30.90.0 | 18 % |
| Alternative EinreihungOrangensaft, anderer, Dichte ≤1,33 g/cm³ bei 20°C | 2009.19.91.00.0 | 18 % |
| Alternative EinreihungGrapefruitsaft, Brixwert ≤20, anderer | 2009.21.00.90.0 | 18 % |
| Alternative EinreihungAnanassaft | 2009.41 | 18 % |
| Alternative EinreihungTraubensaft (einschließlich Traubenmost) | 2009.61 | 18 % |
| Alternative EinreihungSaft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen) | 2009.89 | 18 % |
| Alternative EinreihungMischungen von Säften | 2009.90 | 18 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Saft (2009) ≠ Apfelsaft, Brixwert >20 bis ≤67, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer (nicht in Pulverform) – für Apfelsaftkonzentrat (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft bleibt die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Saft (2009) ≠ Orangensaft, anderer, Dichte ≤1,33 g/cm³ bei 20°C (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft bleibt die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Saft (2009) ≠ Grapefruitsaft, Brixwert ≤20, anderer (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft bleibt die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Saft (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/1726/05-1 | Trinkfertiger Apfelsaft (Direktsaft) ohne zugesetzten Zucker, Brixwert ≤20, in Aufmachung für den Einzelverkauf | 2009.71.99.90.0 |
| DEBTI49007/19-1 | Apfelsaft, klar, ohne Zuckerzusatz, Brixwert 11,5, in 1-Liter-Packung | 2009.71.99.90.0 |
| DE3617/13-1 | Apfelsaft naturtrüb, ohne Zuckerzusatz, Brixwert 12, in 0,75-l-Flasche | 2009.71.99.90.0 |
| DE5649/15-1 | Apfelsaft aus Konzentrat, ohne Zuckerzusatz, Brixwert 11,8, in Tetrapack | 2009.71.99.90.0 |
| DEBTI5620/19-1 | Milchsauer vergorener Gemüsesaft (z. B. Rote Bete), nicht alkoholisch, mit Zuckerzusatz – Abgrenzung zu Position 2009 | 2202.99.19.19.0 |
| DEBTI13729/23-1 | Milchsauer vergorener Fruchtsaft (Kombucha-ähnlich), ohne Alkohol, mit Zucker – Abgrenzung zu Position 2009 | 2202.99.19.19.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
18 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 18 % | Drittlandszoll |
| USA | 18 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 18 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 14,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 18 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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