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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Saft: 2009.71.99.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Saft (2009.71.99.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Saft unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Saft Produktbild

Die genaue Einreihung von Saft hängt von der Fruchtart, dem Brixwert (Zuckergehalt), einem eventuellen Zuckerzusatz und der Aufmachung (flüssig oder Pulver) ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Saft beschreiben: Fruchtart, Brixwert, Zuckerzusatz, Aufmachung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  • Unterposition: 2009 71 - Apfelsaft
  • Unterposition: 2009 71 - mit einem Brixwert von 20|oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 7199 - keinen zugesetzten Zucker enthaltend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2009 7199 90 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung ist verbindlich. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine erste Einschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saft

Der HS-Code für Saft lautet 2009.71 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.71.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.71.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.71.99.90.0.

Einreihung von Saft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Saft erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Position und AV 6 für die Unterpositionen. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu Kapitel 20. Die Position 2009 erfasst nicht gegorene Frucht- und Gemüsesäfte ohne Alkoholzusatz, auch mit Zuckerzusatz. Die weitere Untergliederung richtet sich nach Fruchtart, Brixwert und zugesetztem Zucker.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saft

Alternative Einreihung

2009.79.30.90.0 18,0 %

Apfelsaft, Brixwert >20 bis ≤67, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer (nicht in Pulverform) – für Apfelsaftkonzentrat

Alternative Einreihung

2009.19.91.00.0 18,0 %

Orangensaft, anderer, Dichte ≤1,33 g/cm³ bei 20°C

Alternative Einreihung

2009.21.00.90.0 18,0 %

Grapefruitsaft, Brixwert ≤20, anderer

Alternative Einreihung

2009.41 18,0 %

Ananassaft

Alternative Einreihung

2009.61 18,0 %

Traubensaft (einschließlich Traubenmost)

Alternative Einreihung

2009.89 18,0 %

Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)

Alternative Einreihung

2009.90 18,0 %

Mischungen von Säften

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Saft (2009) ≠ Apfelsaft, Brixwert >20 bis ≤67, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer (nicht in Pulverform) – für Apfelsaftkonzentrat (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft bleibt die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saft (2009) ≠ Orangensaft, anderer, Dichte ≤1,33 g/cm³ bei 20°C (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft bleibt die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saft (2009) ≠ Grapefruitsaft, Brixwert ≤20, anderer (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saft bleibt die Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 2009 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für Saftprodukte relevant sein:

Alternative Einreihung

2009.79.30.90.0 18,0 %

Apfelsaft, Brixwert >20 bis ≤67, zugesetzten Zucker enthaltend, anderer (nicht in Pulverform) – für Apfelsaftkonzentrat

Alternative Einreihung

2009.19.91.00.0 18,0 %

Orangensaft, anderer, Dichte ≤1,33 g/cm³ bei 20°C

Alternative Einreihung

2009.21.00.90.0 18,0 %

Grapefruitsaft, Brixwert ≤20, anderer

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Saft ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Saft (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/1726/05-12009.71.99.90.0
Trinkfertiger Apfelsaft (Direktsaft) ohne zugesetzten Zucker, Brixwert ≤20, in Aufmachung für den Einzelverkauf
DEBTI49007/19-12009.71.99.90.0
Apfelsaft, klar, ohne Zuckerzusatz, Brixwert 11,5, in 1-Liter-Packung
DE3617/13-12009.71.99.90.0
Apfelsaft naturtrüb, ohne Zuckerzusatz, Brixwert 12, in 0,75-l-Flasche
DE5649/15-12009.71.99.90.0
Apfelsaft aus Konzentrat, ohne Zuckerzusatz, Brixwert 11,8, in Tetrapack
DEBTI5620/19-12202.99.19.19.0
Milchsauer vergorener Gemüsesaft (z. B. Rote Bete), nicht alkoholisch, mit Zuckerzusatz – Abgrenzung zu Position 2009
DEBTI13729/23-12202.99.19.19.0
Milchsauer vergorener Fruchtsaft (Kombucha-ähnlich), ohne Alkohol, mit Zucker – Abgrenzung zu Position 2009
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

18,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China18,0 %

Drittlandszoll

USA18,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz18,0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien14,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand18,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Saft.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Säfte

Welche Zolltarifnummer hat Saft?

Die Zolltarifnummer für trinkfertigen Apfelsaft ohne Zuckerzusatz mit einem Brixwert von 20 oder weniger lautet 2009.71.99.90.0. Für andere Fruchtsäfte, Konzentrate oder Mischungen können abweichende Codes der Position 2009 gelten, abhängig von Fruchtart, Brixwert, Zuckerzusatz und Aufmachung.

Welchen HS-Code hat Saft?

Der HS-Code (6-stellig) für Apfelsaft lautet 200971. Er umfasst Apfelsäfte mit einem Brixwert von 20 oder weniger. Für andere Frucht- oder Gemüsesäfte gibt es eigene HS-Codes innerhalb der Position 2009, z. B. 200911 für Orangensaft oder 200921 für Grapefruitsaft.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Saft?

Der Drittlandszollsatz für Saft der Zolltarifnummer 2009.71.99.90.0 beträgt 18 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China oder die USA. Mit Freihandelsabkommen kann der Satz auf 0 % sinken, etwa bei Importen aus der Türkei oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich Saft zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Saft erfolgt vor allem zu milchsauer vergorenen Säften (Position 2202) und zu Fruchtsaftgetränken mit geringem Fruchtanteil (Position 2202). Alternative Einreihungen innerhalb der Position 2009 ergeben sich aus Fruchtart, Brixwert und Zuckerzusatz. Entscheidend ist der nicht gegorene Zustand ohne Alkoholzusatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Saft verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder ein Zollberater hinzugezogen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Saft?

Ja, für Saft gelten besondere Maßnahmen: Bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich (Maßnahme 750). Zudem können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % auf den Zollwert inklusive Zölle.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Saft?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Saft lautet 2009.71.99.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 200971, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 20097199 und dem 10-stelligen TARIC-Code 2009719990, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Saft?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 2009 für Fruchtsäfte bleibt zwar stabil, aber Unterpositionen können angepasst werden. Es empfiehlt sich, die aktuellen Codes regelmäßig zu prüfen, z. B. über die TARIC-Datenbank der EU.

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