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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kaugummi: 1704.10.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kaugummi (1704.10.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kaugummi unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kaugummi Produktbild

Für Kaugummi sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kaugummi beschreiben: Form (Dragee, Streifen, Kissen), Saccharosegehalt, Aromen

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer von Kaugummi im Zolltarif: von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 10 - Kaugummi, auch mit Zucker überzogen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 1090 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Kaugummi hängt vom Saccharosegehalt ab. Sollte Ihr Produkt weniger als 60 GHT Saccharose enthalten, verwenden Sie 1704.10.10.00.0

Nutzen Sie den Klassifikator für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaugummi

Der HS-Code für Kaugummi lautet 1704.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.10.90.00.0.

Einreihung von Kaugummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Kaugummi wird in die Position 1704 „Zuckerwaren ohne Kakaogehalt“ eingereiht. Die Unterposition 1704.10 erfasst ausdrücklich Kaugummi, auch mit Zucker überzogen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaugummi

Alternative Einreihung

1704.10.10.00.0 6,3 %

Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose von weniger als 60 GHT (zuckerfreie/-reduzierte Kaugummis)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1704.10.10.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1704.90.65.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1704.90.71.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kaugummi (1704) ≠ Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose von weniger als 60 GHT (zuckerfreie/-reduzierte Kaugummis) (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaugummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaugummi (1704) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kaugummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaugummi (1704) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kaugummi bleibt die Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Zolltariflich sind auch Einreihungen in andere Kapitel möglich, wenn die Ware andere Eigenschaften aufweist.

Alternative Einreihung

1704.10.10.00.0 6,3 %

Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose von weniger als 60 GHT (zuckerfreie/-reduzierte Kaugummis)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1704.10.10.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1704.90.65.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1704.90.71.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaugummi ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaugummi (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12249/10-11704.10.90.00.0
Kaugummiquader mit Fruchtaroma, einzeln in Papier verpackt
DE12244/10-11704.10.90.00.0
Kaugummiquader mit roter Füllung, Fruchtaroma
DE12242/10-11704.10.90.00.0
Kaugummiquader mit Fruchtaroma, gelb
DEK/590/09-11704.10.90.00.0
Kaugummi mit Frucht-Mix-Aroma, dragierte Kissen
DE8945/09-11704.10.90.00.0
Dragierte rote/grüne Kaugummikissen mit Fruchtaromen
DE20058/12-11704.10.90.00.0
Eiförmige Kaugummis mit flüssiger Füllung
DE22671/12-11704.10.90.00.0
Kissenförmige Kaugummis mit flüssiger Füllung
DE20054/12-11704.10.90.00.0
Kissenförmige Kaugummis mit saurer Flüssigfüllung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen und Beschränkungen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner

Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Importkosten für Kaugummi berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Zollsätze bei der Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen und Beschränkungen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kaugummis

Welche Zolltarifnummer hat Kaugummi?

Die Zolltarifnummer für handelsüblichen Kaugummi mit einem Saccharosegehalt von 60 GHT oder mehr lautet 1704.10.90.00.0. Für zuckerfreie oder saccharosearme Kaugummis (weniger als 60 GHT) gilt die Zolltarifnummer 1704.10.10.00.0.

Welchen HS-Code hat Kaugummi?

Der HS-Code (6-stellig) für Kaugummi lautet 170410. Dieser Code umfasst Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, und ist in Kapitel 17 (Zucker und Zuckerwaren) des Harmonisierten Systems eingeordnet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kaugummi?

Der Regelzollsatz (Drittlandszoll) für Kaugummi der Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0 beträgt 6,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Kaugummi zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kaugummi erfolgt über den Saccharosegehalt und die Produktbeschaffenheit. Alternative Einreihungen wie Gummibonbons (1704.90.65.00.0) oder Hartkaramellen (1704.90.71.00.0) unterscheiden sich durch ihre Gelatine- oder Hartzuckerbasis und sind nicht als Kaumasse bestimmt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kaugummi verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Strafen. Die Zollbehörde kann die Einreihung beanstanden und eine Nacherhebung von Abgaben für bis zu drei Jahre durchführen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kaugummi?

Ja, für Kaugummi können bestimmte Einfuhrmaßnahmen gelten. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750), Veterinärkontrollen bei tierischen Inhaltsstoffen (Code 410) sowie die Möglichkeit nichtpräferenzieller Zollkontingente (Code 122) und Zusatzzölle (Code 695).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kaugummi?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kaugummi lautet 1704.10.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 170410, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 17041090 und dem 10-stelligen TARIC-Code 1704109000 sowie den zwei abschließenden nationalen Stellen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kaugummi?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ändern. Die 6-stellige HS-Ebene ist stabiler. Für Kaugummi ist die Position 1704.10 seit Jahren konstant, jedoch können sich die Unterpositionen durch Gehaltsgrenzen verschieben.

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