Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für getrockneten Knoblauch.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN07
- PositionGemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet0712
- Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen071290
- Kombinierte Nomenklaturandere07129090
- ZolltarifnummerKnoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrockneter Knoblauch
Der HS-Code für Getrockneter Knoblauch lautet 0712.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.90.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.10.0.
Einreihung von Getrockneter Knoblauch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von getrocknetem Knoblauch folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. AV 6 legt die Unterpositionen auf derselben Stufe fest. Da Knoblauch in der Unterposition 0712.90.90.10.0 spezifisch genannt ist, hat diese lex specialis Vorrang vor der Auffangposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrockneter Knoblauch
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKnoblauch, frisch oder gekühlt – nicht zutreffend, da getrocknet (Kapitel 7, Position 0712 einschlägig) | 0703.20.00.00.0 | 12,8 % |
| Alternative Einreihunganderes (Auffangposition) | 0712.90.90.90.0 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Getrockneter Knoblauch (0712) ≠ Knoblauch, frisch oder gekühlt – nicht zutreffend, da getrocknet (Kapitel 7, Position 0712 einschlägig) (0703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Knoblauch bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrockneter Knoblauch (0712) ≠ anderes (Auffangposition) (0712) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Knoblauch bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrockneter Knoblauch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI13591/22-1 | Getrocknete Knoblauchscheiben | 0712.90.90.10.0 |
| DEBTI20991/19-1 | Getrocknete Knoblauchscheiben | 0712.90.90.10.0 |
| DE4740/14-1 | Knoblauchgranulat | 0712.90.90.10.0 |
| DEBTI18033/19-1 | Knoblauch, getrocknet, zerkleinert | 0712.90.90.10.0 |
| DE11709/13-1 | Knoblauch, getrocknet, zerkleinert | 0712.90.90.10.0 |
| DEM/1382/06-1 | Knoblauch, getrocknet, Granulat auf Gewebeunterlage | 0712.90.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Getrockneter Knoblauch
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für getrockneten Knoblauch. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.