Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer zeigt die Einordnung vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9019 - Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
- Unterposition: 9019 20 - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
Zolltarifnummer: 9019 2090 00 0 - andere, einschließlich Teile und Zubehör
Hinweis zur Einreihung
Ein Sauerstoffkonzentrator ist kein Beatmungsgerät. Geräte für invasive oder nicht-invasive mechanische Beatmung ( 9019.20.10.00.0 bzw. 9019.20.20.00.0 ) unterscheiden sich funktional: Sie pumpen aktiv Luft in die Lunge. Der Konzentrator reichert lediglich die Atemluft mit Sauerstoff an und unterstützt die Spontanatmung. Nutzen Sie zur Sicherheit unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sauerstoffkonzentrator
Der HS-Code für Sauerstoffkonzentrator lautet 9019.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9019.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9019.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9019.20.90.00.0.
Einreihung von Sauerstoffkonzentrator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Sauerstoffkonzentratoren gelten im Wesentlichen die Regelungen der Allgemeinen Vorschriften (AV) für das Harmonisierte System. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 – der Wortlaut der Positionen und der Abschnitte. Medizinische Geräte zur Sauerstofftherapie fallen unter Position 9019.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sauerstoffkonzentrator
Alternative Einreihung
Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet
Alternative Einreihung
Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv
Alternative Einreihung
Elektronische Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen von Gasen
Alternative Einreihung
Andere hand- oder fußbetriebene Luftpumpen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sauerstoffkonzentrator (9019) ≠ Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet (9019)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sauerstoffkonzentrator bleibt die Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sauerstoffkonzentrator (9019) ≠ Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv (9019)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sauerstoffkonzentrator bleibt die Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sauerstoffkonzentrator (9019) ≠ Elektronische Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen von Gasen (9027)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sauerstoffkonzentrator bleibt die Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Sauerstoffkonzentrator kann nicht in ein anderes Kapitel eingeriehen werden. Die Position 9019 ist aufgrund der spezifischen Funktion als Sauerstofftherapiegerät eindeutig.
Alternative Einreihung
Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet
Alternative Einreihung
Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv
Alternative Einreihung
Elektronische Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen von Gasen
Alternative Einreihung
Andere hand- oder fußbetriebene Luftpumpen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sauerstoffkonzentrator ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sauerstoffkonzentrator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Einfuhrabgaben berechnen
Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Sauerstoffkonzentrator aus jedem Herkunftsland.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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