Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8479.90.70.99.0 leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen8479
- UnterpositionTeile847990
- Kombinierte Nomenklaturandere84799020
- Kombinierte Nomenklaturandere84799070
- TARICandere8479907030
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pipettenspitze
Der HS-Code für Pipettenspitze lautet 8479.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.90.70.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.90.70.99.0.
Einreihung von Pipettenspitze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Pipettenspitzen in die Position 8479 folgt der Allgemeinen Vorschrift (AV) 2a: Eine Ware, die als erkennbares Teil einer Maschine (Pipettor/Liquid Handler) in Kapitel 84 einzureihen ist, wird nach der Ware selbst in die entsprechende Position eingereiht. AV 1 sichert zusätzlich, dass die Position 8479 als Auffangposition für Maschinen mit eigener Funktion Vorrang vor Kapitel 39 (Kunststoffwaren) hat.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pipettenspitze
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Pipettenspitzen ohne erkennbare Zuordnung zu einem bestimmten Gerät (ältere Einreihungspraxis, vZTA DE4273/14-1)Andere Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion | 8479.89.97.90.0 | 1,7 % |
| Allgemeine Kunststoffware, kein erkennbares Maschinenteil (AV 2a nicht anwendbar)Andere Waren aus Kunststoff | 3926.90.97.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pipettenspitze (8479) ≠ andere (Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion) (8479) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pipettenspitze bleibt die Zolltarifnummer 8479.90.70.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pipettenspitze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI25576/19-1 | Pipettenspitzen aus Kunststoff für Pipettor | 8479.90.70.99.0 |
| DE4191/17-1 | Pipettenspitzen Art. 750251 aus Kunststoff für Pipettor | 8479.90.70.99.0 |
| DEBTI29229/19-1 | Pipettenspitzen mit Filter für Liquid Handler, in Kunststoffbox | 8479.90.70.99.0 |
| DEBTI14339/19-1 | Pipettenspitzen in Plastikbox zu 96 Stück | 8479.90.70.99.0 |
| DEBTI25535/23-1 | Pipettenspitzen für Dosierroboter/Dosiersysteme | 8479.90.70.99.0 |
| DEBTI16715/23-1 | Pipettenspitzen mit watteartigem Einsatz für Liquid Handler | 8479.90.70.99.0 |
| DEBTI18551/23-1 | Pipettenspitzen für Dosiersysteme, in Kunststoffbox | 8479.90.70.99.0 |
| DEBTI31520/22-1 | Filterspitzen aus Kunststoff (PP) für Mikroliter-Dosierung | 8479.90.70.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Pipettenspitzen unter 8479.90.70.99.0: Zollwert × Drittlandszollsatz (1,7 %) + 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert inklusive Zoll.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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