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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Dentalprobe: 9018.49.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Dentalprobe (9018.49.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Dentalprobe unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Dentalprobe Produktbild

Die Dentalprobe ist ein Diagnoseinstrument aus Edelstahl oder Kunststoff mit gebogenem Arbeitsende, das zur Tiefenmessung von Zahnfleischtaschen dient. Die genaue Einreihung hängt von der Materialzusammensetzung und der konkreten Ausführung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Dentalprobe beschreiben: Material, Länge, Graduierung, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9018 - Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  • Unterposition: 9018 41 - andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
  • Unterposition: 9018 49 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9018 4990 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Dentalprobe ist material- und funktionsabhängig. Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für Handinstrumente ohne motorischen Antrieb. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dentalprobe

Der HS-Code für Dentalprobe lautet 9018.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9018.49.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9018.49.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.49.90.00.0.

Einreihung von Dentalprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Ausfuhr von Dentalproben gelten besondere Beschränkungen. Es besteht eine Ausfuhrgenehmigungspflicht durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Ausfuhr ist nicht frei und unterliegt den Maßnahmen mit den Codes 467 (Beschränkung bei der Ausfuhr) und 473 (Ausfuhrgenehmigung).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dentalprobe

Alternative Einreihung

9018.41.00.00.0 0 %

Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel – nicht zutreffend, da Dentalprobe kein Bohrer/Bohrmaschine ist.

Alternative Einreihung

9018.49.10.00.0 0 %

Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen – nicht zutreffend, da Dentalprobe ein Diagnose-/Sondeninstrument ist.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Dentalprobe (9018) ≠ Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel – nicht zutreffend, da Dentalprobe kein Bohrer/Bohrmaschine ist. (9018)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dentalprobe bleibt die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dentalprobe (9018) ≠ Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen – nicht zutreffend, da Dentalprobe ein Diagnose-/Sondeninstrument ist. (9018)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dentalprobe bleibt die Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Mögliche andere Einreihung außerhalb der Position 9018:

Alternative Einreihung

9018.41.00.00.0 0 %

Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel – nicht zutreffend, da Dentalprobe kein Bohrer/Bohrmaschine ist.

Alternative Einreihung

9018.49.10.00.0 0 %

Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen – nicht zutreffend, da Dentalprobe ein Diagnose-/Sondeninstrument ist.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dentalprobe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Dentalprobe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2154/14-19018.49.90.00.0
Implantat-Tiefenmesssonde – zahnärztliches Instrument mit längerem Griff und drahtähnlichem Arbeitsende mit Graduierung zur Bohrtiefenermittlung. Eingereiht als 'zahnärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4910 erfasst' = 9018 49 90 000.
DE15715/16-19018.49.90.00.0
Dentalinstrumente im 3er-Set mit Mundspiegel und Zahnreinigungsinstrumenten mit hakenförmiger Spitze – ebenfalls 9018 49 90 000 eingereiht.
DEB/566/09-19018.49.90.00.0
Zahnärztlicher Bohrer (Einpatientenbohrer) – ebenfalls 9018 49 90 000 (Bestätigung der Sammelposition).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

0 % (zollfrei)

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zoll- und Abgabenrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Dentalprobe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Dentalproben

Welche Zolltarifnummer hat eine Dentalprobe?

Eine Dentalprobe wird unter der Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für zahnärztliche Handinstrumente ohne motorischen Antrieb, die zur Diagnose und Sondierung von Zähnen und Zahnfleisch verwendet werden. Die Einreihung erfolgt in die Sammelposition der Kombinierten Nomenklatur für andere zahnärztliche Instrumente.

Welchen HS-Code hat eine Dentalprobe?

Der HS-Code für eine Dentalprobe lautet 901849. Auf der 6-stelligen Ebene des Harmonisierten Systems werden zahnärztliche Instrumente und Apparate unter der Position 9018 erfasst. Die Unterposition 901849 umfasst andere zahnärztliche Instrumente, die nicht unter die spezifischeren Unterpositionen fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Dentalproben?

Der Drittlandszollsatz für Dentalproben der Zolltarifnummer 9018.49.90.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zu entrichten.

Wie unterscheidet sich eine Dentalprobe zolltechnisch von anderen zahnärztlichen Instrumenten?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Dentalprobe ergibt sich aus ihrer Funktion als Diagnoseinstrument ohne motorischen Antrieb. Eine Alternative dazu sind Dentalbohrmaschinen unter der Position 901841. Im Gegensatz zu rotierenden Werkzeugen wie Fräsern (90184910) wird die Dentalprobe als reines Handinstrument unter 90184990 eingeordnet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Dentalprobe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen wegen Zollhinterziehung nach sich ziehen. Im Export kann eine falsche Nummer zu Verstößen gegen Ausfuhrbeschränkungen führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Dentalproben?

Für die Einfuhr von Dentalproben bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Die Ware unterliegt dem normalen zollrechtlichen Verfahren. Bei der Ausfuhr sind jedoch Beschränkungen zu beachten: Es gilt eine Ausfuhrgenehmigungspflicht durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß den Maßnahmen 467 und 473.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Dentalproben?

Die Zolltarifnummer für Dentalproben ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.49.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 901849, der 8-stelligen KN-Unterposition 90184990, dem 10-stelligen TARIC-Code 9018499000 und der 11. deutschen Gliederungsstelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Dentalproben?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch jährliche Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Dentalproben unter 9018.49.90.00.0 ist in den letzten Jahren jedoch keine Änderung eingetreten. Es empfiehlt sich, die Aktualität regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neufassungen der KN zum 1. Januar eines Jahres.

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