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Haushalt & KücheKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Saugroboter: 8508.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Saugroboter (8508.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Saugroboter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Saugroboter Produktbild

Saugroboter sind elektrische Haushaltsgeräte zur automatischen Bodenreinigung. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Leistung und Behältervolumen ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Saugroboter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8508.11.00.00.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8508 - Staubsauger
  • Unterposition: 8508 11 - mit eingebautem Elektromotor
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8508 1100 00 0 - mit einer Leistung von 1|500|W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20|l oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die hier angegebene Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saugroboter

Der HS-Code für Saugroboter lautet 8508.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8508.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8508.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8508.11.00.00.0.

Einreihung von Saugroboter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Saugrobotern erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) in die Position 8508, da die kennzeichnende Haupttätigkeit das Saugen ist. Eine Anwendung der AV 3 ist nicht erforderlich, da es sich um eine eindeutig bestimmbare Ware handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saugroboter

Alternative Einreihung

8508.19.00.00.0 2,2 %

Staubsauger mit eingebautem Elektromotor - andere (für Saugroboter mit Leistung > 1.500 W oder Staubbehälter > 20 l)

Alternative Einreihung

8508.60.00.00.0 2,2 %

andere Staubsauger (ohne eingebauten Elektromotor)

Alternative Einreihung

8479.50.00.00.0 2,2 %

Industrieroboter

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Saugroboter (8508) ≠ Staubsauger mit eingebautem Elektromotor - andere (für Saugroboter mit Leistung > 1.500 W oder Staubbehälter > 20 l) (8508)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saugroboter bleibt die Zolltarifnummer 8508.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saugroboter (8508) ≠ andere Staubsauger (ohne eingebauten Elektromotor) (8508)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saugroboter bleibt die Zolltarifnummer 8508.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saugroboter (8508) ≠ Industrieroboter (8479)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saugroboter bleibt die Zolltarifnummer 8508.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist ebenfalls möglich, aber fachlich nicht korrekt:

Alternative Einreihung

8508.19.00.00.0 2,2 %

Staubsauger mit eingebautem Elektromotor - andere (für Saugroboter mit Leistung > 1.500 W oder Staubbehälter > 20 l)

Alternative Einreihung

8508.60.00.00.0 2,2 %

andere Staubsauger (ohne eingebauten Elektromotor)

Alternative Einreihung

8479.50.00.00.0 2,2 %

Industrieroboter

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Saugroboter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Saugroboter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI44505/22-18508.11.00.00.0
Saugroboter mit WLAN, 35 W, Staubbehälter 400+200 ml
DEBTI39353/18-18508.11.00.00.0
Saugroboter mit Fernbedienung, < 1.500 W, < 20 l
DEBTI30298/22-18508.11.00.00.0
Saugroboter mit Kamera, WLAN, 66 W
DEBTI49765/21-18508.11.00.00.0
Saugroboter mit Fernbedienung, 0,4 l Behälter
DEBTI41499/22-18508.11.00.00.0
Saugroboter, 350 ml Behälter
DEBTI20038/24-18508.11.00.00.0
Saugroboter mit Wischfunktion, 140 ml Behälter
DEBTI41493/22-18508.11.00.00.0
Saugroboter, 350 ml Behälter
DEBTI41491/22-18508.11.00.00.0
Saugroboter, 350 ml Behälter
DEBTI9290/24-18508.11.00.00.0
Saugroboter mit Kamera, WLAN, < 1.500 W
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2.2

Einfuhrumsatzsteuer

19

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,2 %

Drittlandszoll

USA2,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,2 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Saugroboter mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um die anfallenden Zölle und Steuern zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Saugroboter

Welche Zolltarifnummer hat Saugroboter?

Die Zolltarifnummer für Saugroboter lautet 8508.11.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Staubsauger mit eingebautem Elektromotor, einer Leistung von maximal 1.500 W und einem Staubbehältervolumen von höchstens 20 Litern. Handelsübliche Saugroboter erfüllen diese Kriterien und werden daher in diese Unterposition eingereiht.

Welchen HS-Code hat Saugroboter?

Der HS-Code für Saugroboter lautet 850811. Er bezeichnet Staubsauger mit eingebautem Elektromotor gemäß Kapitel 85 des Harmonisierten Systems. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind international harmonisiert und gelten weltweit. Der HS-Code 850811 ist die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Saugroboter?

Der Drittlandszollsatz für Saugroboter der Zolltarifnummer 8508.11.00.00.0 beträgt 2,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen wie Großbritannien, Schweiz oder Japan kann der Zollsatz 0 % betragen. Der effektive Abgabensatz hängt vom Ursprungsland und dem Vorliegen eines Präferenznachweises ab.

Wie unterscheidet sich Saugroboter zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Saugrobotern erfolgt gegenüber Industrierobotern der Position 8479, da Saugroboter keine Industrieroboter sind. Eine Alternative zur Einreihung in 8508.11.00.00.0 wäre die Unterposition 8508.19.00.00.0 für Staubsauger mit höherer Leistung oder größerem Behälter. Maßgeblich ist die kennzeichnende Haupttätigkeit des Saugens, nicht die Roboterfunktion.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Saugroboter verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erhalten. Auch das Klassifizierungstool auf dieser Seite kann helfen, die korrekte Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Saugroboter?

Für Saugroboter der Zolltarifnummer 8508.11.00.00.0 gibt es keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt die allgemeine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung für Teile, die in der Luftfahrt verwendet werden. Ansonsten unterliegen Saugroboter den üblichen Einfuhrbestimmungen für Elektrogeräte, wie der Einhaltung der CE-Kennzeichnung und der RoHS-Richtlinie.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Saugroboter?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Saugroboter setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur, dem 10-stelligen TARIC-Code und einer nationalen 11. Stelle zusammen. Die vollständige Nummer lautet 8508.11.00.00.0. Jede Stelle hat eine spezifische Bedeutung für die zolltarifliche Einreihung und die Erhebung von Zöllen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Saugroboter?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Staubsauger erfolgte 2022. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Es empfiehlt sich, die Einreihung regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei neuen Produktversionen oder Gesetzesänderungen.

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