Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Taschentuch gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionToilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern4818
- UnterpositionTaschentücher, Abschminktücher und Handtücher481820
- ZolltarifnummerTaschentücher und Abschminktücher
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Taschentuch
Der HS-Code für Taschentuch lautet 4818.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4818.20.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4818.20.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4818.20.10.00.0.
Einreihung von Taschentuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Taschentüchern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Taschentuch
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHandtücher - in Rollen | 4818.20.91.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHandtücher - andere | 4818.20.99.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere - andere | 4818.90.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungToilettenpapier | 4818.10.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Taschentuch (4818) ≠ Handtücher - in Rollen (4818) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Taschentuch bleibt die Zolltarifnummer 4818.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Taschentuch (4818) ≠ Handtücher - andere (4818) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Taschentuch bleibt die Zolltarifnummer 4818.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Taschentuch (4818) ≠ andere - andere (4818) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Taschentuch bleibt die Zolltarifnummer 4818.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Taschentuch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI33298/23-1 | Taschentücher und Abschminktücher zum Gebrauch im Haushalt und bei der Körperpflege, aus Vliesen aus Zellstofffasern | 4818.20.10.00.0 |
| DE9096/17-1 | Taschentücher und Abschminktücher zum Gebrauch im Haushalt und bei der Körperpflege, aus Vliesen aus Zellstofffasern | 4818.20.10.00.0 |
| DEBTI33295/23-1 | Taschentücher und Abschminktücher zum Gebrauch im Haushalt und bei der Körperpflege, aus Vliesen aus Zellstofffasern | 4818.20.10.00.0 |
| DE9095/17-1 | Taschentücher und Abschminktücher zum Gebrauch im Haushalt und bei der Körperpflege, aus Vliesen aus Zellstofffasern | 4818.20.10.00.0 |
| DEBTI16003/20-1 | Taschentücher und Abschminktücher zum Gebrauch im Haushalt und bei der Körperpflege, aus Vliesen aus Zellstofffasern | 4818.20.10.00.0 |
| DEBTI22782/23-1 | Taschentücher aus Vliesen aus Zellstofffasern | 4818.20.10.00.0 |
| DEBTI25823/17-1 | Taschentücher aus Vliesen aus Zellstofffasern | 4818.20.10.00.0 |
| DE23607/14-8 | Taschentücher aus Papier, sog. Papier Taschentücher | 4818.20.10.00.0 |
| DE2283/13-1 | Taschentücher aus Papier | 4818.20.10.00.0 |
| DE4254/10-1 | Taschentücher und Abschminktücher, aus Papier | 4818.20.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importmaßnahmen
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen für Taschentuch
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Exportmaßnahmen
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