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MedizintechnikKapitel 30Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Schmerzpflaster: 3005.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Schmerzpflaster (3005.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Schmerzpflaster unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Schmerzpflaster Produktbild

Für Schmerzpflaster sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Schmerzpflaster beschreiben: Wirkstoff, Klebeschicht, Trägerfolie, Aufmachung für Einzelverkauf

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 für Schmerzpflaster ist in folgende hierarchische Ebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 30 - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 3005 - Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z.|B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3005 1000 00 0 - Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Schmerzpflastern erfordert eine Prüfung der konkreten Beschaffenheit. Abweichend kann Position 3004 (Arzneiwaren) in Betracht kommen. Nutzen Sie das für eine schnelle Einreihung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schmerzpflaster

Der HS-Code für Schmerzpflaster lautet 3005.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3005.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3005.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3005.10.00.00.0.

Einreihung von Schmerzpflaster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Maßgeblich für die Einreihung von Schmerzpflastern ist der Wortlaut der Position 3005: „Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken.“ Schmerzpflaster mit Klebeschicht fallen unter die Unterposition 3005 1000.

Schmerzpflaster bestehen aus einer Trägerfolie mit wirkstoffhaltiger Klebeschicht. Ihre charaktergebende Eigenschaft ist die Pflasterstruktur mit Klebeschicht, die sie eindeutig als Ware der Position 3005 qualifiziert. Reine Wärmepflaster ohne pharmazeutischen Wirkstoff gehören ebenfalls hierher. Die Abgrenzung zu Position 3004 ergibt sich aus Anmerkung 1 zu Kapitel 30.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schmerzpflaster

Alternative Einreihung

3004.90.00.00.0 0 %

Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Alternative Einreihung

3005.90.99.00.0 0 %

Andere Erzeugnisse der Position 3005 (Watte, Gaze, Binden) ohne Klebeschicht

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schmerzpflaster (3005) ≠ Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (3004)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schmerzpflaster bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schmerzpflaster (3005) ≠ Andere Erzeugnisse der Position 3005 (Watte, Gaze, Binden) ohne Klebeschicht (3005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schmerzpflaster bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Zusätzlich können folgende Positionen in anderen Kapiteln des Zolltarifs für bestimmte medizinische Pflaster- oder Wärmeprodukte relevant sein:

Alternative Einreihung

3004.90.00.00.0 0 %

Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Alternative Einreihung

3005.90.99.00.0 0 %

Andere Erzeugnisse der Position 3005 (Watte, Gaze, Binden) ohne Klebeschicht

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schmerzpflaster ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schmerzpflaster (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI40818/22-13005.10.00.00.0
Wirkstoffpflaster mit Capsaicin als transdermales therapeutisches System (TTS)
DEBTI32974/19-13005.10.00.00.0
Wirkstoffpflaster mit Capsaicin als TTS
DE14789/12-13005.10.00.00.0
Wirkstoffpflaster mit Capsaicin
DE14792/12-13005.10.00.00.0
Wirkstoffpflaster mit Ibuprofen
DE14791/12-13005.10.00.00.0
Wirkstoffpflaster mit Ketoprofen
DEBTI53183/23-13005.10.00.00.0
Wärmepflaster mit Klebeschicht
DEBTI38210/20-13005.10.00.00.0
Wärmepflaster mit Klebeschicht
DEBTI40823/22-13004.90.00.00.0
Wirkstoffpflaster mit Ketoprofen als dosierte Arzneiware
DEBTI32978/19-13004.90.00.00.0
Wirkstoffpflaster mit Ketoprofen als dosierte Arzneiware
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Schmerzpflaster unter der Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0: Drittlandszollsatz 0 %, Einfuhrumsatzsteuer 19 % auf den Zollwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schmerzpflaster

Welche Zolltarifnummer hat Schmerzpflaster?

Die Zolltarifnummer für Schmerzpflaster lautet 3005.10.00.00.0. Sie umfasst Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht. Capsaicin-, Ibuprofen- und Ketoprofen-Wirkstoffpflaster sowie Wärmepflaster werden nach ständiger vZTA-Praxis in diese Unterposition eingereiht.

Welchen HS-Code hat Schmerzpflaster?

Der HS-Code für Schmerzpflaster ist 300510. Er bezeichnet auf internationaler Ebene Heftpflaster und Waren mit Klebeschicht und ist Basis für die EU-weite Kombinierte Nomenklatur 30051000 und den TARIC-Code 3005100000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schmerzpflaster?

Der Drittlandszollsatz für Schmerzpflaster der Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Damit fallen bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien keine Zollabgaben an. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert ist jedoch zu beachten.

Wie unterscheidet sich Schmerzpflaster zolltechnisch?

Zolltechnisch ist die Abgrenzung zur Position 3004 (Arzneiwaren) entscheidend: Pflaster zum Heilgebrauch fallen unter 3005, dosierte Arzneiwaren unter 3004. Eine Alternative ist die Einreihung als Arzneiware, wenn das Pflaster als exakt dosiertes Medikament deklariert ist. Die vZTA-Praxis reiht die meisten Schmerzpflaster jedoch in 3005 ein.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schmerzpflaster verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen bei der Abfertigung und Bußgeldern führen. Im Extremfall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Zollhinterziehung. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Schmerzpflaster?

Ja, für die Einfuhr von Schmerzpflastern gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761): Die chemischen Bestandteile der Wirkstoffmatrix müssen konform mit der EU-Chemikalienverordnung REACH registriert sein. Eine Verletzung kann zur Zurückweisung der Sendung führen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schmerzpflaster?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Schmerzpflaster lautet 3005.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 300510, der 8-stelligen KN 30051000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 3005100000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schmerzpflaster?

Zolltarifnummern können sich im Rahmen von Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. In den letzten Jahren war die Unterposition 3005 1000 stabil. Importeure sollten jedoch jährlich die aktuelle TARIC-Fassung prüfen.

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