Hierarchie der Zolltarifnummer
Die genaue Einreihung einer Operationsleuchte ergibt sich aus folgender Hierarchie:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9405 - Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 9405 41 - andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
- Unterposition: 9405 42 - andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
Zolltarifnummer: 9405 4210 00 0 - Scheinwerfer
Hinweis zur Einreihung
Operationsleuchten sind Beleuchtungskörper (Kapitel 94), keine medizinischen Geräte (Kapitel 90). Dies ist die häufigste Fehleinreihung. Prüfen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit dem Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Operationsleuchte
Der HS-Code für Operationsleuchte lautet 9405.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.42.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.42.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.42.10.00.0.
Einreihung von Operationsleuchte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Unterposition 9405.42 erfasst Leuchten und Beleuchtungskörper, die ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED) bestimmt sind. Operationsleuchten werden nahezu ausnahmslos mit LED-Technik betrieben; die verbauten Lichtquellen sind fest integriert und nicht für andere Leuchtmittel ausgelegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Operationsleuchte
Alternative Einreihung
Deckenleuchten LED, andere Stoffe – kommt nicht in Betracht, da Operationsleuchten als Scheinwerfer gelten (enger Abstrahlwinkel, vZTA-konform)
Alternative Einreihung
Andere Instrumente und Apparate für die Medizin (Position 9018) – kommt nicht in Betracht, da die Leuchte kein medizinisches Instrument/Apparat ist, sondern ein Beleuchtungskörper (vZTA bestätigt Position 9405)
Alternative Einreihung
Andere LED-Beleuchtungskörper (keine Scheinwerfer) – unzutreffend, da der enge Abstrahlwinkel einer OP-Leuchte sie als Scheinwerfer qualifiziert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Operationsleuchte (9405) ≠ Deckenleuchten LED, andere Stoffe – kommt nicht in Betracht, da Operationsleuchten als Scheinwerfer gelten (enger Abstrahlwinkel, vZTA-konform) (9405)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Operationsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Operationsleuchte (9405) ≠ Andere Instrumente und Apparate für die Medizin (Position 9018) – kommt nicht in Betracht, da die Leuchte kein medizinisches Instrument/Apparat ist, sondern ein Beleuchtungskörper (vZTA bestätigt Position 9405) (9018)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Operationsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Operationsleuchte (9405) ≠ Andere LED-Beleuchtungskörper (keine Scheinwerfer) – unzutreffend, da der enge Abstrahlwinkel einer OP-Leuchte sie als Scheinwerfer qualifiziert (9405)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Operationsleuchte bleibt die Zolltarifnummer 9405.42.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Deckenleuchten LED, andere Stoffe – kommt nicht in Betracht, da Operationsleuchten als Scheinwerfer gelten (enger Abstrahlwinkel, vZTA-konform)
Alternative Einreihung
Andere Instrumente und Apparate für die Medizin (Position 9018) – kommt nicht in Betracht, da die Leuchte kein medizinisches Instrument/Apparat ist, sondern ein Beleuchtungskörper (vZTA bestätigt Position 9405)
Alternative Einreihung
Andere LED-Beleuchtungskörper (keine Scheinwerfer) – unzutreffend, da der enge Abstrahlwinkel einer OP-Leuchte sie als Scheinwerfer qualifiziert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Operationsleuchte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Operationsleuchte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrabgaben berechnen
Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Operationsleuchte aus verschiedenen Ursprungsländern ermitteln – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Operationsleuchten importiert oder haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung.
Diagnose-Reagenz
3822.19.00.90.0 · 0 %
Alkohol-Tuch
3808.94.90.90.0 · 6 %
N95-Maske
6307.90.93.11.0 · 6,3 %
Augentropfen
3004.90.00.00.0 · 0 %
Op-Maske
6307.90.95.11.0 · 6,3 %
Kapsel
9602.00.00.90.0 · 2,2 %
Spritze
9018.31.10.00.0 · 0 %
Wangenabstrich-Tupfer
3005.90.50.00.0 · 0 %
Herzfreqünz-Messgerät
9018.90.84.00.0 · 0 %
