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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Inhalator: 9019.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Inhalator (9019.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Inhalator unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Inhalator Produktbild

Inhalatoren – auch als Inhaliergeräte, Inhalationsgeräte, Tascheninhalatoren, Dosieraerosole oder Pulverinhalatoren bezeichnet – sind als Apparate für die Aerosoltherapie in Position 9019 einzureihen. Die deutsche Zollverwaltung bestätigt dies durch zahlreiche vZTA-Entscheidungen (u. a. DEBTI9757/24‑1, DEBTI6403/21‑1). Zur fachlichen Abgrenzung und weiteren Einreihungsmöglichkeiten: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Inhalatoren leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC ab:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9019 - Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
  • Unterposition: 9019 20 - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9019 2090 00 0 - andere, einschließlich Teile und Zubehör

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Abfertigung, Nachforderungen von Abgaben oder Bußgeldern führen. Prüfen Sie Ihr Produkt daher vor der Anmeldung mit unserem KI-gestützten Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Inhalator

Der HS-Code für Inhalator lautet 9019.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9019.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9019.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9019.20.90.00.0.

Einreihung von Inhalator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Position 9019 bestehen keine spezifischen Anmerkungen des Vorläufigen Ausschusses der Weltzollorganisation (WCO) oder ergänzende Vorschriften der EU, die die Einreihung von Inhalatoren abweichend von der allgemeinen Praxis bestimmen. Die Einreihung folgt dem Wortlaut und den HS-Erläuterungen zu Position 9019.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Inhalator

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet9019.20.10.00.0 0 %
Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv9019.20.20.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Inhalator (9019) ≠ Geräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet (9019)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inhalator bleibt die Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Inhalator (9019) ≠ Geräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv (9019)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inhalator bleibt die Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Wechsel in ein anderes Kapitel kommt für Inhalatoren nicht in Betracht, da die medizinische Zweckbestimmung als Aerosoltherapiegerät eindeutig in Kapitel 90 verwiesen ist.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, für invasive Beatmung geeignet9019.20.10.00.0 0 %
Alternative EinreihungGeräte für die mechanische Beatmung, nicht-invasiv9019.20.20.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Inhalator ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Inhalator (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI9757/24-1Inhalator mit Schwingmembran-Technologie (Mesh-Vernebler)9019.20.90.00.0
DEBTI6403/21-1IH 60 Inhalator, akkubetrieben, mit Kompressor9019.20.90.00.0
DEBTI32782/24-1IH 60 Inhalator, akkubetrieben, mit Kompressor9019.20.90.00.0
DEBTI5916/21-1IH 55 Inhalator, Schwingmembran-Technologie9019.20.90.00.0
DEBTI6357/21-1IH 26 Inhalator, Kompressor9019.20.90.00.0
DEBTI32770/24-1IH 26 Inhalator, Kompressor9019.20.90.00.0
DEBTI6315/21-1IH 26 Kids Inhalator, Kompressor9019.20.90.00.0
DEBTI32762/24-1IH 26 Kids Inhalator, Kompressor9019.20.90.00.0
DEBTI6298/21-1IH 21 Inhalator, Kompressor9019.20.90.00.0
DEBTI6338/21-1Inhalator mit Ultraschallvernebler9019.20.90.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhr-Maßnahmen

Einfuhr-Maßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Kontrolle der Einfuhr von fluorierten TreibhausgasenDie Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Inhalator berechnen. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und den geltenden Zollsatz (0%) sowie die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhr-Maßnahmen

Ausfuhr-Maßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle von fluorierten TreibhausgasenDer Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Inhalatoren

Welche Zolltarifnummer hat ein Inhalator?

Ein Inhalator wird unter der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst Geräte für die Aerosoltherapie einschließlich Kompressor-Inhalatoren, Mesh-Vernebler, Ultraschall-Inhalatoren, Pulverinhalatoren und Dosieraerosole, soweit sie nicht unter die spezifischeren Unterpositionen 9019.20.10.00.0 (invasives Beatmungsgerät) oder 9019.20.20.00.0 (nicht-invasives Beatmungsgerät) fallen.

Welchen HS-Code hat ein Inhalator?

Der HS-Code für einen Inhalator lautet 9019.20. Auf dieser 6-stelligen internationalen Ebene sind Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie zusammengefasst, einschließlich Beatmungsapparate zum Wiederbeleben. Die genaue Untergliederung in die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur und die 10-stellige TARIC-Nummer erfolgt nach der konkreten medizinischen Funktion.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Inhalator?

Der Drittlandszollsatz für Inhalatoren der Zolltarifnummer 9019.20.90.00.0 beträgt 0 Prozent. Die Einfuhr ist somit zollfrei. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz ebenfalls 0 Prozent betragen.

Wie unterscheidet sich ein Inhalator zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Inhalators erfolgt gegenüber invasiven Beatmungsgeräten (9019.20.10.00.0) und nicht-invasiven Beatmungsgeräten (9019.20.20.00.0). Während Inhalatoren ein Arzneimittel-Aerosol erzeugen, das der Patient einatmet, dienen Beatmungsgeräte der maschinellen Atemunterstützung. Eine Alternative wie ein reiner Zerstäuber ohne medizinischen Zweck fällt in Kapitel 8424.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Inhalator verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachforderungen von Abgaben und Bußgeldern führen. Wird ein Inhalator fälschlich als Beatmungsgerät angemeldet, drohen Prüfungen durch die Zollverwaltung. Bei Verdacht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen nach dem Zollverwaltungsgesetz möglich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Inhalatoren?

Ja, für Inhalatoren besteht eine Einfuhrkontrolle für fluorierte Treibhausgase (Maßnahme 724), wenn das Gerät solche Gase enthält. Für die Ausfuhr gelten Beschränkungen und eine Genehmigungspflicht durch das BAFA (Maßnahmen 467, 473). Zudem unterliegt die Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen der Kontrolle (Maßnahme 765). Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Inhalator?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Inhalator ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9019.20.90.00.0. Davon entfallen 6 Stellen auf den HS-Code, 2 weitere Stellen auf die Kombinierte Nomenklatur (8 Stellen) und 2 Stellen auf den TARIC-Code (10 Stellen). Die elfte Stelle ist die nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Inhalatoren?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen durch das Harmonierte System (alle 5 Jahre) sowie jährlichen Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Die aktuelle Einreihung unter 9019.20.90.00.0 ist für das laufende Jahr gültig. Vor der Zollanmeldung sollte der aktuelle Stand der EU-TARIC-Datenbank geprüft werden.

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