Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Pralinen, auch gefüllt
Zolltarifnummer: 1806 9019 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Schokolade-Pralinen hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokolade-Praline
Der HS-Code für Schokolade-Praline lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.19.00.0.
Einreihung von Schokolade-Praline nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokolade-Praline
Alternative Einreihung
Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - gefüllt
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - nicht gefüllt
Alternative Einreihung
andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln - gefüllt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schokolade-Praline (1806) ≠ Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokolade-Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokolade-Praline (1806) ≠ Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - gefüllt (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokolade-Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokolade-Praline (1806) ≠ Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - nicht gefüllt (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokolade-Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn die Ware keinen Kakao enthält.
Alternative Einreihung
Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - gefüllt
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - nicht gefüllt
Alternative Einreihung
andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln - gefüllt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokolade-Praline ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokolade-Praline (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Schokolade-Praline mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie verwandte Waren und deren Zolltarifnummern.
Mungbohne
0713.31.00.00.0 · 0 %
Türkische Süßigkeit
1905.90.70.00.0 · 9 %
Steviol-Glycosid
2938.90.90.90.0 · 6,5 %
Babymilch
1901.10.00.00.0 · 7,6 %
Chin-Chin
1905.90.70.00.0 · 9 %
Pinienkern
0802.92.00.00.0 · 2 %
Kurkuma-Öl
3301.29.49.00.0 · 0 %
Piment
0904.21.90.80.0 · 0 %
Brokkoli
0704.90.90.00.0 · nicht ermittelt
