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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Piment: 0904.21.90.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Piment (0904.21.90.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Piment unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Piment Produktbild

Piment wird aus getrockneten Beeren des Pimentbaums (Pimenta dioica) gewonnen und fällt als ganzes Gewürz unter die Position 0904. Je nach Verarbeitungszustand – ganz oder gemahlen – können unterschiedliche Unterpositionen zur Anwendung kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Piment beschreiben: Lieferzustand, botanische Gattung, Verarbeitung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Piment erfolgt im Harmonisierten System in folgender Hierarchie:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Unterposition: 0904 21 - Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta
  • Unterposition: 0904 21 - getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0904 2190 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0904 2190 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Piment hängt entscheidend vom Verarbeitungszustand ab. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur genauen Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Piment

Der HS-Code für Piment lautet 0904.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.21.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.21.90.80.0.

Einreihung von Piment nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Maßgeblich für die Einreihung von Piment ist AV 1: Der Wortlaut der Position 0904 erfasst ausdrücklich Früchte der Gattung Pimenta. AV 3a schließt die Auffangposition 0910 (andere Gewürze) aus, da Piment spezifisch in 0904 genannt wird.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Piment

Alternative Einreihung

0904.22.00.90.0 0 %

Piment gemahlen oder sonst zerkleinert (0904 22 00 90)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0904.22.00.90.0 0 %

Früchte der Gattung Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0904.21.10.00.0 0 %

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Piment (0904) ≠ Piment gemahlen oder sonst zerkleinert (0904 22 00 90) (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Piment bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Piment (0904) ≠ Früchte der Gattung Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Piment bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Piment (0904) ≠ Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Piment bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den spezifischen Positionen für Piment kommen auch Auffangpositionen in Betracht:

Alternative Einreihung

0904.22.00.90.0 0 %

Piment gemahlen oder sonst zerkleinert (0904 22 00 90)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0904.22.00.90.0 0 %

Früchte der Gattung Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0904.21.10.00.0 0 %

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Piment ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Piment (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI20952/19-10904.21.90.80.0
ganze, getrocknete Früchte der Gattung Pimenta (Pimenta officinalis; Piment) ohne weitere Zusätze
DEBTI13704/22-10904.21.90.80.0
ganze, getrocknete Früchte der Gattung Pimenta (Pimenta officinalis; Piment) ohne weitere Zusätze
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Piment

Mit unserem Zollrechner berechnen Sie die Importkosten für Piment basierend auf der Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Piment

Welche Zolltarifnummer hat Piment?

Die Zolltarifnummer für ganze, getrocknete Pimentbeeren lautet 0904.21.90.80.0. Für gemahlenen oder sonst zerkleinerten Piment gilt die Nummer 0904.22.00.90.0. Beide Nummern fallen unter Position 0904 des Harmonisierten Systems, die Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta umfasst.

Welchen HS-Code hat Piment?

Der HS-Code für Piment ist 090421. Er umfasst Früchte der Gattung Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Piment wird zusammen mit Pfeffer und Paprika in Position 0904 des HS eingereiht, was eine korrekte Einreihung gemäß AV 1 sicherstellt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Piment?

Der Drittlandszollsatz für Piment beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr in die EU unabhängig vom Ursprungsland kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an, die für Lebensmittel und Gewürze gilt.

Wie unterscheidet sich Piment zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Piment erfolgt gegenüber anderen Gewürzen und gegenüber Gemüsepaprika. Eine Alternative zur Einreihung in Position 0904 ist die Auffangposition für andere Gewürze (0910), die jedoch durch AV 3a ausgeschlossen wird, da Piment in 0904 spezifisch genannt wird. Auch zu Capsicum (Paprika) muss abgegrenzt werden, da diese botanisch anders einzuordnen sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Piment verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Verzugszinsen und Strafen. Zudem können Sendungen im Zollverfahren aufgehalten werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Piment?

Für Piment bestehen Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse: Bei Bio-Ware ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich. Zudem können Zusatzzölle nach Maßnahme 695 bei Marktstörungen anfallen. Für bestimmte Ursprungsländer gelten allgemeine Einfuhrkontrollen (Maßnahme 731).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Piment?

Die vollständige Zolltarifnummer für Piment ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.21.90.80.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und drei TARIC-Stellen zusammen. Die Punkte dienen der Lesbarkeit.

Ändern sich Zolltarifnummern für Piment?

Zolltarifnummern können sich jährlich aufgrund von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Piment ist die Position 0904 jedoch stabil. Dennoch empfehlen wir, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Zolltarifverordnung.

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