Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Piment erfolgt im Harmonisierten System in folgender Hierarchie:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionPfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert0904
- UnterpositionFrüchte der Gattung Capsicum oder Pimenta090421
- Unterpositiongetrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert090421
- Kombinierte Nomenklaturandere09042190
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Piment
Der HS-Code für Piment lautet 0904.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.21.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.21.90.80.0.
Einreihung von Piment nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Maßgeblich für die Einreihung von Piment ist AV 1: Der Wortlaut der Position 0904 erfasst ausdrücklich Früchte der Gattung Pimenta. AV 3a schließt die Auffangposition 0910 (andere Gewürze) aus, da Piment spezifisch in 0904 genannt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Piment
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPiment gemahlen oder sonst zerkleinert (0904 22 00 90) | 0904.22.00.90.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitFrüchte der Gattung Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere | 0904.22.00.90.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) | 0904.21.10.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Piment (0904) ≠ Piment gemahlen oder sonst zerkleinert (0904 22 00 90) (0904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Piment bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Piment (0904) ≠ Früchte der Gattung Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert, andere (0904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Piment bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Piment (0904) ≠ Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) (0904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Piment bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Piment (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20952/19-1 | ganze, getrocknete Früchte der Gattung Pimenta (Pimenta officinalis; Piment) ohne weitere Zusätze | 0904.21.90.80.0 |
| DEBTI13704/22-1 | ganze, getrocknete Früchte der Gattung Pimenta (Pimenta officinalis; Piment) ohne weitere Zusätze | 0904.21.90.80.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Piment
Mit unserem Zollrechner berechnen Sie die Importkosten für Piment basierend auf der Zolltarifnummer 0904.21.90.80.0.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Hier finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel und Gewürze.