Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Steviol-Glycosid in folgende Hierarchiestufen unter dem Abschnitt „Erzeugnisse der chemischen Industrie“.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2938 - Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
- Unterposition: 2938 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2938 9090 - andere
Zolltarifnummer: 2938 9090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Steviol-Glycosid 2938.90.90.90.0 gilt nur für Gemische natürlicher Glykoside (Gesamtglykosid-Gehalt mind. 90 %). Für chemisch einheitliches Rebaudiosid A (CAS 58543-16-1, Reinheit ≥ 97 %) ist eine abweichende Codenummer – 2938.90.90.30.0 – zu verwenden. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihr Produkt anhand konkreter Angaben prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steviol-Glycosid
Der HS-Code für Steviol-Glycosid lautet 2938.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2938.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2938.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2938.90.90.90.0.
Einreihung von Steviol-Glycosid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Steviol-Glycosid erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen derselben Gliederungsstufe) führen über die Beschreibung der Position 2938 zur Unterposition 2938.90.90.90.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steviol-Glycosid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2938.90.90.30.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2938.90.90.10.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2938.90.90.20.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2106.90.98.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 1302.12.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Steviol-Glycosid (2938) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2938) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Steviol-Glycosid bleibt die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Steviol-Glycosid (2938) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2938) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Steviol-Glycosid bleibt die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Steviol-Glycosid (2938) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2938) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Steviol-Glycosid bleibt die Zolltarifnummer 2938.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen können Steviol-Glycosid-haltige Erzeugnisse auch anderen Abschnitten des Zolltarifs zugeordnet werden, wenn die Ware als Pflanzenextrakt oder zubereitetes Lebensmittel vorliegt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2106.90.98.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 1302.12.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steviol-Glycosid ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Steviol-Glycosid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20936/18-1 | Natürliches Gemisch von Glykosiden; Steviaextrakt – Gesamtgehalt an Steviolglycosiden mind. 90%, weißes Pulver | 2938.90.90.90.0 |
| DE25203/09-1 | Steviaextrakt – Gesamtgehalt an Steviolglycosiden mind. 95%, weißes bis gelbliches Pulver | 2938.90.90.90.0 |
| DE18073/09-1 | Stevia Rebaudiosid A 40% – Mischung von Glycosiden, weißes Pulver | 2938.90.90.90.0 |
| DE2455/12-1 | Steviosid, Rebaudiosid A – chemisch einheitliches Rebaudiosid A 87% mit natürlichem Nebenprodukt | 2938.90.90.90.0 |
| DEK/1740/07-1 | Rebaudiosid A – chemisch einheitlich, Reinheit 95%, CAS 58543-16-1 | 2938.90.90.90.0 |
| DEBTI35681/21-1 | Rebaudiosid A, chemisch einheitlich, Reinheit ≥97%, CAS 58543-16-1, synonym E 960 | 2938.90.90.30.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Steviol-Glycosid
Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Steviol-Glycosid aus China oder anderen Drittländern berechnen.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren Zolltarifnummern.
