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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit: 1806.90.19.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit (1806.90.19.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Schokoladen-Süßigkeit unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Schokoladen-Süßigkeit Produktbild

Eine Schokoladen-Süßigkeit ist ein mundgerechtes Fertigerzeugnis aus Schokolade, typischerweise gefüllt oder ungefüllt, in Bonbon- oder Pralinenform. Hauptbestandteile sind Kakao, Kakaobutter, Zucker und Milchbestandteile. Die charaktergebende Beschaffenheit ergibt sich aus der Schokoladenhülle und der Portionsgröße. Für die korrekte Einreihung ist die genaue Beschaffenheit entscheidend – von der Füllung bis zur Form. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Schokoladen-Süßigkeit beschreiben: Material, Füllung, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit setzt sich aus den folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur zusammen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Pralinen, auch gefüllt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 9019 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Entscheidend sind Faktoren wie Füllung, Alkoholgehalt und die Form (mundgerecht vs. Tafel). Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um eine individuelle Einreihung für Ihr Produkt zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit

Der HS-Code für Schokoladen-Süßigkeit lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.19.00.0.

Einreihung von Schokoladen-Süßigkeit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Schokoladen-Süßigkeiten folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit

Alternative Einreihung

1806.90.11.00.0 8,3 %

Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig

Alternative Einreihung

1806.90.31.00.0 8,3 %

Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - gefüllt

Alternative Einreihung

1806.31.00.00.0 8,3 %

Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln - gefüllt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schokoladen-Süßigkeit (1806) ≠ Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Süßigkeit bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schokoladen-Süßigkeit (1806) ≠ Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - gefüllt (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Süßigkeit bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schokoladen-Süßigkeit (1806) ≠ Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln - gefüllt (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Süßigkeit bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Schokoladen-Süßigkeit nicht mehr durch Schokolade charakterisiert wird.

Alternative Einreihung

1806.90.11.00.0 8,3 %

Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig

Alternative Einreihung

1806.90.31.00.0 8,3 %

Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - andere - gefüllt

Alternative Einreihung

1806.31.00.00.0 8,3 %

Schokolade in Tafeln, Stangen oder Riegeln - gefüllt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokoladen-Süßigkeit (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9974/11-11806.90.19.00.0
Weichkaramellen in kakaohaltiger Fettglasur, rechteckig, mundgerecht, gefüllt mit Karamellmasse
DE22378/13-11806.90.19.00.0
Physalis in Edelbitterschokolade, mundgerechte gefüllte Pralinen
DE5258/15-11806.90.19.00.0
Espressobohnen in Zartbitterschokolade, gefüllte Pralinen
DEHH/383/05-11806.90.19.00.0
Krokantmasse mit Nussstückchen umgeben von Milchschokolade, mundgerecht, nach Art von Pralinen
DEHH/386/05-11806.90.19.00.0
Krokantmasse mit Nussstückchen umgeben von Milchschokolade
DEHH/1328/06-11806.90.19.00.0
Marzipan umhüllt von Bitterschokolade, mundgerecht, nach Art von Pralinen
DEHH/1329/06-11806.90.19.00.0
Marzipan in Zartbitterschokolade, mundgerecht
DEHH/1897/06-11806.90.19.00.0
Feine kleine Schokoladenstückchen, einzeln verpackt
DEHH/379/05-11806.90.19.00.0
Karamellmasse umgeben von Bitterschokolade, mundgerecht
DEHH/632/06-11806.90.19.00.0
Vertraulich - Pralinen, auch gefüllt, nicht alkoholhaltig
DEHH/1970/07-11806.90.19.00.0
Pralinen, auch gefüllt, andere als alkoholhaltig
DEHH/1969/07-11806.90.19.00.0
Pralinen, auch gefüllt, andere als alkoholhaltig
DEHH/1883/07-11806.90.19.00.0
Pralinen, auch gefüllt, andere
DEHH/2014/06-11806.90.19.00.0
Pralinen, auch gefüllt, andere
DEHH/1708/08-11806.90.19.00.0
Pralinen, auch gefüllt, andere
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzoll für Schokoladen-Süßigkeit

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,3 %

Drittlandszoll

USA8,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,3 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Schokoladen-Süßigkeit

Berechnen Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Schokoladen-Süßigkeit: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (7 %) und ggf. weitere Kosten.

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Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeiten

Welche Zolltarifnummer hat Schokoladen-Süßigkeit?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine Schokoladen-Süßigkeit (mundgerechte Praline oder Bonbon aus Schokolade, ohne Alkohol) lautet 1806.90.19.00.0. Diese Codenummer erfasst Pralinen, auch gefüllt, nicht alkoholhaltig.

Welchen HS-Code hat Schokoladen-Süßigkeit?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Schokoladen-Süßigkeiten lautet 180690. Er umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, die nicht anderweitig spezifiziert sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schokoladen-Süßigkeit?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für die Einfuhr von Schokoladen-Süßigkeiten (Codenummer 1806.90.19.00.0) aus Nicht-EU-Staaten beträgt 8,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigt).

Wie unterscheidet sich Schokoladen-Süßigkeit zolltechnisch?

Zolltechnisch ist die Abgrenzung zu anderen schokoladehaltigen Waren entscheidend. Eine Schokoladen-Süßigkeit (Praline/Bonbon) unterscheidet sich von gefüllten Tafeln (1806.31) durch ihre mundgerechte Form. Eine Alternative zu alkoholhaltigen Pralinen (1806.90.11.00.0) besteht nur bei konkretem Alkoholgehalt. Die Abgrenzung zu schokoladeüberzogenen Keksen (1905.31) erfolgt über den Hauptbestandteil: hier Schokolade, dort Teig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugsgebühren und im Extremfall zu einer Zollstrafe führen. Auch kann die Ware bei der Einfuhr verzögert oder beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Schokoladen-Süßigkeit?

Ja, für Schokoladen-Süßigkeiten mit Milchbestandteilen ist eine Veterinärkontrolle möglich. Bio-Produkte benötigen eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse. Außerdem unterliegen Lebensmittel allgemein der Kontrolle nach der Abfertigung zum freien Verkehr (Beschränkung für Lebensmittel und Futtermittel).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Schokoladen-Süßigkeit lautet 1806.90.19.00.0. Sie setzt sich aus 4-stelliger Position (1806), 2-stelliger HS-Unterposition (90), 2-stelliger KN-Unterposition (19) und 3-stelligen nationalen und statistischen Unterteilungen (000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schokoladen-Süßigkeit?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ändern. Die Codenummer 1806.90.19.00.0 ist aktuell gültig; bei dauerhafter Geschäftsbeziehung sollten Sie regelmäßig die Gültigkeit prüfen.

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