Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 ist in den Zolltarif wie folgt eingebunden:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
TARIC: 2106 9092 65 - andere
TARIC: 2106 9092 85 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 gilt für Süßungsmittel als Lebensmittelzubereitung. Reine chemische Süßstoffe (Kapitel 29) oder Zuckeralkohole (Position 2905) sind abzugrenzen. Nutzen Sie unseren Zolltarifnummern-Rechner für eine Prüfung Ihres Produkts.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Süßungsmittel
Der HS-Code für Süßungsmittel lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.
Einreihung von Süßungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist die Position 2106 für Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind, einschlägig. Süßungsmittel als Mischungen von Süßstoffen mit Trägerstoffen (z. B. Dextrose, Maltodextrin) erfüllen den Wortlaut der Position, sofern sie nicht als chemisch reine Stoffe (Kapitel 29) oder Zuckeralkohole (Position 2905) vorliegen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Süßungsmittel
Alternative Einreihung
Süßstofftabletten
Alternative Einreihung
Andere natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside
Alternative Einreihung
Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen
Alternative Einreihung
Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Süßungsmittel (2106) ≠ Süßstofftabletten (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Süßungsmittel (2106) ≠ Andere natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside (2938)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Süßungsmittel (2106) ≠ Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Waren, die als Süßungsmittel dienen, aber aus anderen Kapiteln stammen, kann ein abweichender Code in Betracht kommen:
Alternative Einreihung
Andere natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside
Alternative Einreihung
Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Süßungsmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Süßungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Süßungsmittel
Mit unserem Zollrechner berechnen Sie Importkosten (Zoll, EUSt) für Ihr Süßungsmittel aus jedem Ursprungsland. Einfach Warenwert und Ursprungsland eingeben – sofortiges Ergebnis.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Die folgenden Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Süßungsmitteln gesucht:
Getrockneter Pilz
0712.39.00.39.0 · 12,8 %
Hibiskus-Blüte
1212.99.95.90.0 · 0 %
Krill-Öl
1506.00.00.00.0 · 0 %
Gefrorenes Hähnchen
0207.12.10.00.0 · 29,9 %
Tomate
0702.00.99.99.0 · nicht ermittelt
Haferflocke
1104.12.90.00.0 · 182 Euro/100 kg (spezifischer Zollsatz)
Gewürzpulver
0910.91.90.00.0 · 12,5 %
Getrockneter Flusskrebs
0306.99.10.00.0 · 7,5 %
Ahornsirup
1702.20.90.90.0 · 8 %
