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Lebensmittel und GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Süßungsmittel: 2106.90.92.85.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Süßungsmittel (2106.90.92.85.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Süßungsmittel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Süßungsmittel Produktbild

Süßungsmittel werden auf Basis von Süßstoffen wie Saccharin, Aspartam, Steviolglykosiden (Stevia), Sucralose oder Zuckeralkoholen (Erythrit, Xylit) hergestellt. Die genaue Einreihung hängt von der Zusammensetzung, Darreichungsform und dem Verwendungszweck ab. Eine Übersicht aller kodierfähigen Varianten und Abgrenzungen finden Sie in den Alle Möglichkeiten im Überblick →

Süßungsmittel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 ist in den Zolltarif wie folgt eingebunden:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 65 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 gilt für Süßungsmittel als Lebensmittelzubereitung. Reine chemische Süßstoffe (Kapitel 29) oder Zuckeralkohole (Position 2905) sind abzugrenzen. Nutzen Sie unseren Zolltarifnummern-Rechner für eine Prüfung Ihres Produkts.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Süßungsmittel

Der HS-Code für Süßungsmittel lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.

Einreihung von Süßungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist die Position 2106 für Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind, einschlägig. Süßungsmittel als Mischungen von Süßstoffen mit Trägerstoffen (z. B. Dextrose, Maltodextrin) erfüllen den Wortlaut der Position, sofern sie nicht als chemisch reine Stoffe (Kapitel 29) oder Zuckeralkohole (Position 2905) vorliegen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Süßungsmittel

Alternative Einreihung

2106.90.92.85.1 12,8 %

Süßstofftabletten

Alternative Einreihung

2938.90.90.90.0 12,8 %

Andere natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside

Alternative Einreihung

2106.90.92.65.0 12,8 %

Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen

Alternative Einreihung

2106.90.20.90.0 12,8 %

Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Süßungsmittel (2106) ≠ Süßstofftabletten (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Süßungsmittel (2106) ≠ Andere natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside (2938)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Süßungsmittel (2106) ≠ Erythrit in Gemischen mit <10 GHT anderen Erzeugnissen (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Süßungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Waren, die als Süßungsmittel dienen, aber aus anderen Kapiteln stammen, kann ein abweichender Code in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

2938.90.90.90.0 12,8 %

Andere natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside

Alternative Einreihung

2106.90.20.90.0 12,8 %

Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Süßungsmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Süßungsmittel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12205/24-12106.90.92.65.0
Erythrit mit Inulin, als Tafelsüße
DEBTI588/24-12106.90.92.65.0
Tafelsüße mit Erythrit und Stevia
DEBTI53756/23-12106.90.92.65.0
Tafelsüße mit Erythrit, Steviolglycosiden und Vanillin
DEBTI53696/23-12106.90.92.65.0
Tafelsüße mit Erythrit und Acerolapulver
DEBTI35635/23-12106.90.92.65.0
Erythrit mit Zusatz von Stevia und Caramel
DE18073/09-12938.90.90.90.0
Stevia Rebaudiosid A 40% (Glykosidgemisch)
DEBTI20936/18-12938.90.90.90.0
Steviaextrakt, natürliches Glykosidgemisch
DEBTI35681/21-12938.90.90.30.0
Rebaudiosid A, chemisch einheitlich
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Süßungsmittel

Mit unserem Zollrechner berechnen Sie Importkosten (Zoll, EUSt) für Ihr Süßungsmittel aus jedem Ursprungsland. Einfach Warenwert und Ursprungsland eingeben – sofortiges Ergebnis.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Süßungsmittel

Welche Zolltarifnummer hat Süßungsmittel?

Die Zolltarifnummer für Süßungsmittel (Tafelsüße, Zuckerersatz) lautet 2106.90.92.85.9. Es handelt sich um eine Lebensmittelzubereitung der Position 2106. Der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Süßungsmittel?

Der HS-Code (6-stellig) für Süßungsmittel lautet 210690. Er umfasst Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur ist 21069092, der 10-stellige TARIC-Code lautet 2106909285.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Süßungsmittel?

Der Drittlandszollsatz für Süßungsmittel unter der Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 beträgt 12,8 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Süßungsmittel zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu chemisch reinen Süßstoffen (Kapitel 29) und Zuckeralkoholen (Position 2905) ist entscheidend. Bei Süßungsmitteln als Lebensmittelzubereitung ist die Alternative 2106.90.92.85.9 korrekt. Reine Glykoside oder Erythrit als Einzelsubstanzen fallen unter spezifischere Codes in Kapitel 29 oder 2905.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Süßungsmittel verwende?

Bei Angabe einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Der Zoll kann die Einfuhr verzögern oder die Ware zurückweisen. Auch ein Antidumpingzoll von 115,90 EUR/100 kg für bestimmte Süßungsmittel aus China kann unentdeckt bleiben.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Süßungsmittel?

Ja. Für Süßungsmittel aus China gilt ein Antidumpingzoll (Code 552) von 115,90 EUR pro 100 kg netto. Zudem unterliegen Einfuhren Kontrollen nach dem Lebensmittelrecht, der Bio-Kontrolle (Code 750), REACH (Code 761) und CITES (Code 710). Ausfuhren unterliegen der CITES-Kontrolle.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Süßungsmittel?

Die Zolltarifnummer für Süßungsmittel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 210690, der 8-stelligen KN 21069092, dem 10-stelligen TARIC-Code 2106909285 und der vollständigen 11-stelligen Nummer 2106.90.92.85.9.

Ändern sich Zolltarifnummern für Süßungsmittel?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Die 11-stellige nationale Gliederung (2106.90.92.85.9) kann ebenfalls angepasst werden. Prüfen Sie daher regelmäßig die aktuellen Fassungen im TARIC der EU-Kommission.

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