Hierarchie der Zolltarifnummer
Schuhe werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XII, Kapitel 64 eingereiht. Die Position 6403 umfasst Schuhe mit Lederoberteil und Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff oder Leder:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- Position: 6403 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- Unterposition: 6403 91 - andere Schuhe
Kombinierte Nomenklatur: 6403 9911 - andere
Zolltarifnummer: 6403 9996 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Schuh kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schuh
Der HS-Code für Lederschuhe ist 6403.99 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6403.99.96 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6403.99.96.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.99.96.90.0 .
Einreihung von Schuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Schuhe können je nach Material des Oberteils, Sohlenart, Schuhtyp und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Lederschuh, Gummischuh oder Sportschuh handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schuh
Lederoberteil + Kautschuk/Kunststoff-Laufsohle, nicht den Knöchel bedeckend, für Männer (häufigster Importtyp)
Herrenhalbschuhe mit Leder-Oberteil und Kautschuk-/Kunststoffsohle, Innensohle ≥ 24 cm
Lederoberteil + Kautschuk/Kunststoff-Sohle, den Knöchel (nicht Wade) bedeckend, für Männer
Herrenstiefel mit Leder-Oberteil und Kautschuk-/Kunststoffsohle, Knöchel bedeckend, ≥ 24 cm
Lederoberteil + Ledersohle, nicht den Knöchel bedeckend, für Männer
Herrenhalbschuhe mit Leder-Oberteil und Ledersohle, Innensohle ≥ 24 cm
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Lederschuh (6403) ≠ Turnschuh/Sneaker (6404)
Turnschuhe und Sneaker mit Textilschaft (Nylon, Mesh, Leinwand) fallen unter Position 6404, nicht unter 6403. Maßgeblich ist das Material des Oberteils.
Lederschuh (6403) ≠ Gummistiefel (6401/6402)
Schuhe mit Oberteil komplett aus Kautschuk oder Kunststoff fallen unter Position 6401 (wasserdicht) oder 6402. Nur wenn das Oberteil aus Leder ist, gilt 6403.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Schuhe fallen unter Position 6403. Schuhe mit Kunststoff- oder Textilschaft werden unter anderen Positionen eingereiht:
Oberteil UND Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff – kein Leder!
Schuhe komplett aus Kautschuk/Kunststoff (Oberteil und Laufsohle), für Männer
Oberteil aus Spinnstoffen (Leinwand, Mesh, Nylon) statt Leder – anderes Kapitel!
Sportschuhe mit Textilschaft und Kautschuk-/Kunststoffsohle (Turnschuhe, Sneaker)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schuh ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material des Oberteils, Sohlenart, Schuhtyp und Schuhgröße. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schuh (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Schuhen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Halbschuhe, Größe 7,5 – mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, an der Ferse verziert, mit Schnürsenkelverschluss, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, nicht den Knöchel bedeckend, Innensohle ca. 27,7 cm, als Männerschuhe erkennbar.
AV 1 und 6, Pos. 6403.99
Halbschuhe, Größe 7,5 – mit Laufsohlen aus Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, mit Schnürsenkelverschluss, seitlich entlang des Schnürverschlusses mit einem Reißverschluss, im Bereich der Ferse mit einem Firmenlogo, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, nicht den Knöchel bedeckend, Innensohle ca. 28 cm, als Männerschuhe erkennbar.
AV 1, Pos. 6403.99
Halbschuhe, Größe 7,5 – mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, an der Ferse verziert, mit Schnürsenkelverschluss, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, nicht den Knöchel bedeckend, Innensohle ca. 27,8 cm, als Männerschuhe erkennbar.
AV 1 und 3b, Pos. 6403.99
Halbschuhe (Straßenschuhe für Männer), Größe 42 – mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, mit einem Hinterriemen aus Leder verstärkt, mit Schnürsenkelverschluss, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, den Knöchel nicht bedeckend, Innensohle ca. 28,2 cm, als Männerschuh erkennbar.
AV 1, Pos. 6403.59
Halbschuhe, Größe 7,5 – mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, an der Ferse und seitlich verziert, mit einer Anziehhilfe, mit Schnürsenkelverschluss, ohne Metallschutz in der Vorderkappe, nicht den Knöchel bedeckend, Innensohle ca. 28 cm, als Männerschuhe erkennbar.
AV 1, Pos. 6403.99
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China8 %Drittlandszoll
USA8 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei8 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,5 %GSP Präferenz
Vietnam1 %EVFTA Präferenz
Thailand8 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten. Nur mit Bescheinigung in engen Ausnahmen erlaubt.
Schuhe aus Leder geschützter Tierarten benötigen CITES-Dokumente nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Zollbefreiung für Schuhe die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Schuhe aus Leder geschützter Tierarten benötigen CITES-Ausfuhrdokumente nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
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