Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionÖlkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 23052306
- Zolltarifnummeraus Sonnenblumenkernen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl
Der HS-Code für Sonnenblumen-Mehl lautet 2306.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2306.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2306.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2306.30.00.00.0.
Einreihung von Sonnenblumen-Mehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Sonnenblumen-Mehl gelten keine Anti-Dumping-Maßnahmen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Wird das Mehl als Futtermittel eingesetzt, sind die abfallrechtlichen Ein- und Ausfuhrkontrollen zu beachten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl - anderes - anderes | 1208.90.00.90.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSonnenblumenkerne, auch geschrotet - zur Aussaat | 1206.00.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitÖlkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl | 2304.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitÖlkuchen und andere feste Rückstände, andere | 2306.90.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sonnenblumen-Mehl (2306) ≠ Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl - anderes - anderes (1208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sonnenblumen-Mehl bleibt die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sonnenblumen-Mehl (2306) ≠ Sonnenblumenkerne, auch geschrotet - zur Aussaat (1206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sonnenblumen-Mehl bleibt die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sonnenblumen-Mehl (2306) ≠ Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl (2304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sonnenblumen-Mehl bleibt die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein weiterer, abweichender Warecode aus einem anderen Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl - anderes - anderes | 1208.90.00.90.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSonnenblumenkerne, auch geschrotet - zur Aussaat | 1206.00.10.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblumen-Mehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI33921/23-1 | Rückstand der Ölpressung ungeschälter Sonnenblumenkerne, eingereiht in 2306.30.00.00.0 | 2306.30.00.00.0 |
| DE14669/11-1 | Feste Rückstände aus dem Prozess der Ölherstellung aus Sonnenblumenkernen, eingereiht in 2306.30.00.00.0 | 2306.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Sonnenblumen-Mehl: Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % und einer ermäßigten EUSt von 7 % fallen lediglich die Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert an. Präferenzabkommen senken die Abgaben nicht weiter.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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