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Lebensmittel & GetränkeKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl: 2306.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl (2306.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sonnenblumen-Mehl unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sonnenblumen-Mehl Produktbild

Sonnenblumen-Mehl als Extraktionsschrot unterliegt dem Kapitel 23 (Rückstände der Lebensmittelindustrie). Die Einreihung ist durch verbindliche vZTA bestätigt. Eine Verwechslung mit Mehl der Position 1208 scheidet aus, da hier kein Mehl aus ganzen Ölsamen, sondern der Rückstand einer Ölgewinnung vorliegt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sonnenblumen-Mehl beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Position: 2306 - Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen|2304|und 2305
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2306 3000 00 0 - aus Sonnenblumenkernen

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Sonnenblumen-Mehl setzt eine präzise Warenbeschreibung voraus: Es muss sich um einen festen Rückstand der Ölgewinnung handeln. Bei loser Ware (z. B. in Containern) oder wechselnder Zusammensetzung empfehlen wir eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur ersten Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl

Der HS-Code für Sonnenblumen-Mehl lautet 2306.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2306.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2306.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2306.30.00.00.0.

Einreihung von Sonnenblumen-Mehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Sonnenblumen-Mehl gelten keine Anti-Dumping-Maßnahmen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Wird das Mehl als Futtermittel eingesetzt, sind die abfallrechtlichen Ein- und Ausfuhrkontrollen zu beachten.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1208.90.00.90.0 0 %

Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl - anderes - anderes

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1206.00.10.00.0 0 %

Sonnenblumenkerne, auch geschrotet - zur Aussaat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2304.00.00.00.0 0 %

Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2306.90.90.00.0 0 %

Ölkuchen und andere feste Rückstände, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sonnenblumen-Mehl (2306) ≠ Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl - anderes - anderes (1208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sonnenblumen-Mehl bleibt die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sonnenblumen-Mehl (2306) ≠ Sonnenblumenkerne, auch geschrotet - zur Aussaat (1206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sonnenblumen-Mehl bleibt die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sonnenblumen-Mehl (2306) ≠ Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl (2304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sonnenblumen-Mehl bleibt die Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein weiterer, abweichender Warecode aus einem anderen Kapitel:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1208.90.00.90.0 0 %

Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl - anderes - anderes

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1206.00.10.00.0 0 %

Sonnenblumenkerne, auch geschrotet - zur Aussaat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2304.00.00.00.0 0 %

Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2306.90.90.00.0 0 %

Ölkuchen und andere feste Rückstände, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblumen-Mehl (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI33921/23-12306.30.00.00.0
Rückstand der Ölpressung ungeschälter Sonnenblumenkerne, eingereiht in 2306.30.00.00.0
DE14669/11-12306.30.00.00.0
Feste Rückstände aus dem Prozess der Ölherstellung aus Sonnenblumenkernen, eingereiht in 2306.30.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Sonnenblumen-Mehl: Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % und einer ermäßigten EUSt von 7 % fallen lediglich die Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert an. Präferenzabkommen senken die Abgaben nicht weiter.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehle

Welche Zolltarifnummer hat Sonnenblumen-Mehl?

Sonnenblumen-Mehl (entöltes Sonnenblumenkernmehl, Extraktionsschrot) wird unter der Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 eingereiht. Es handelt sich um einen festen Rückstand der Sonnenblumenöl-Gewinnung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 7 %.

Welchen HS-Code hat Sonnenblumen-Mehl?

Der HS-Code für Sonnenblumen-Mehl lautet 230630. Auf sechsstelliger Ebene (Harmonisiertes System) werden damit Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sonnenblumenöl erfasst. Die EU-weite Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf 23063000, und der TARIC-Code lautet 2306300000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sonnenblumen-Mehl?

Der Drittlandszollsatz für Sonnenblumen-Mehl der Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an. Aufgrund des Zollsatzes von null bestehen keine nennenswerten Zollbelastungen bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern.

Wie unterscheidet sich Sonnenblumen-Mehl zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung ist entscheidend: Sonnenblumen-Mehl als Extraktionsschrot fällt unter Position 2306 (Rückstand der Ölgewinnung), während Mehl aus ganzen Sonnenblumenkernen ohne vorherige Entölung unter Position 1208 eingeht. Eine Alternative ist die falsche Einreihung in 1208 – der Unterschied ergibt sich aus dem Herstellungsprozess. Die vZTA DE3136/14-1 bestätigt diese Abgrenzung analog für Soja.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl verwende?

Bei falscher Einreihung drohen Zollnacherhebung, Verzögerungen in der Zollabwicklung und im Wiederholungsfall Bußgelder. Nutzen Sie verbindliche Auskünfte (vZTA) oder unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer 2306.30.00.00.0 sicherzustellen und Abgrenzungsfehler zu vermeiden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sonnenblumen-Mehl?

Ja, für Sonnenblumen-Mehl gelten zwei relevante Einfuhrkontrollen: Die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) und die Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755). Für Bio-Ware ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich. Bei Ausfuhr besteht eine Abfall-Ausfuhrkontrolle (Code 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl?

Die vollständige, 11-stellige Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Mehl lautet 2306.30.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (230630), der 8-stelligen KN (23063000) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (2306300000) plus der 11. Stelle für die nationale Statistik zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sonnenblumen-Mehl?

Die Zolltarifnummern können sich durch jährliche Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern, beispielsweise bei Neustrukturierung von Kapitel 23. Für Sonnenblumen-Mehl ist die Position 2306 seit Jahren stabil. Dennoch sollte die Aktualität regelmäßig über den TARIC der EU-Kommission geprüft werden.

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