Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 für Lutscher ist wie folgt in den Zolltarif eingeordnet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)1704
- Unterpositionandere170490
- Kombinierte Nomenklaturandere17049051
- Kombinierte Nomenklaturandere17049065
- ZolltarifnummerHartkaramellen, auch gefüllt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lutscher
Der HS-Code für Lutscher lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.71. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.71.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0.
Einreihung von Lutscher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Lutschern folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Entscheidend ist die objektive Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lutscher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen | 1704.90.55.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungKaugummi, Saccharose < 60 GHT | 1704.10.10.00.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse | 1704.90.65.00.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lutscher (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lutscher bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lutscher (1704) ≠ Kaugummi, Saccharose < 60 GHT (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lutscher bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lutscher (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lutscher bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lutscher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/382/06-1 | Hartkaramellen am Stiel, Fruchtaroma (Lutscher) | 1704.90.71.00.0 |
| DEK/384/06-1 | Hartkaramellen am Stiel, Cola-Aroma (Lutscher) | 1704.90.71.00.0 |
| DEK/1628/08-1 | Hartkaramellen am Stiel, Cola (Lutscher) | 1704.90.71.00.0 |
| DE11983/11-1 | Hartkaramell-Lutscher, Kunststoffröhrchen unbeachtlich | 1704.90.71.00.0 |
| DEBTI9379/24-1 | Dauerlutscher am Stiel mit Kaugummikern | 1704.10.10.00.0 |
| DEBTI32242/19-1 | Harte Lutschbonbons (Hustenbonbons) | 1704.90.55.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Lutscher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Lutscher aus Drittländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer (7 %) zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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