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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Getrocknete Chili: 0904.21.90.20.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Getrocknete Chili (0904.21.90.20.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Getrocknete Chili unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Getrocknete Chili Produktbild

Getrocknete Chili wird in ganzen Schoten, geschnittenen Ringen oder als grobe Flocke (Partikelgröße > 1 mm) gehandelt. Für die zolltarifliche Einreihung entscheidend sind der brennende Geschmack (Capsicum spp.) und der fehlende Mahlgrad – Chiliflocken gelten gemäß vZTA nicht als zerkleinert. Abgrenzungen ergeben sich zu gemahlenem Chilipulver, zu Paprika ohne Schärfe und zu würzigen Fertigmischungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Getrocknete Chili beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 für Getrocknete Chili ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Unterposition: 0904 21 - Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta
  • Unterposition: 0904 21 - getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0904 2190 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0904 2190 20 0 - Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.)

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt ausschließlich für reine, getrocknete Chili (ganze Schoten, Ringe oder Flocken > 1 mm) ohne Zusätze wie Salz oder Öl. Chiliflocken werden nach vZTA-Rechtsprechung der Position 0904.21 zugewiesen. Bei gemahlener Ware (Pulver) ist die Alternative 0904.22 zu prüfen. Mischungen mit Salz oder Gewürzen fallen in Kapitel 21. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Ersteinschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrocknete Chili

Der HS-Code für Getrocknete Chili lautet 0904.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.21.90.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.21.90.20.0.

Einreihung von Getrocknete Chili nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Getrocknete Chili kann beim Drittlandszollsatz von 0 % profitieren – ergänzt durch die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %. Je nach Ursprungsland gelten unterschiedliche Zollpräferenzen oder Freihandelsabkommen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrocknete Chili

Alternative Einreihung

0904.21.10.00.0 0 %

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)

Alternative Einreihung

0904.21.90.80.0 0 %

andere (Capsicum/Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch zerkleinert)

Alternative Einreihung

0904.22.00.11.0 0 %

Paprika (Capsicum spp.) gemahlen

Alternative Einreihung

0904.22.00.19.0 0 %

andere, gemahlen oder sonst zerkleinert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Getrocknete Chili (0904) ≠ Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum) (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Chili bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getrocknete Chili (0904) ≠ andere (Capsicum/Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch zerkleinert) (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Chili bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getrocknete Chili (0904) ≠ Paprika (Capsicum spp.) gemahlen (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Chili bleibt die Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Seltener, aber zolltariflich relevant – diese Positionen liegen außerhalb von Kapitel 09 und kommen für bestimmte Chili-Produkte in Betracht:

Alternative Einreihung

0904.21.10.00.0 0 %

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)

Alternative Einreihung

0904.22.00.11.0 0 %

Paprika (Capsicum spp.) gemahlen

Alternative Einreihung

0904.22.00.19.0 0 %

andere, gemahlen oder sonst zerkleinert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Getrocknete Chili ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrocknete Chili (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI38995/24-10904.21.90.20.0
Ganze, getrocknete Red-Chillis (Capsicum mit brennendem Geschmack)
DEBTI27816/21-10904.21.90.20.0
Ganze, getrocknete Red-Chillis (Capsicum mit brennendem Geschmack)
DEBTI35777/18-10904.21.90.20.0
Unregelmäßig zerkleinerte, getrocknete Chili-Flocken (Capsicum Annuum, > 1 mm, brennender Geschmack)
DEBTI13754/19-10904.21.90.20.0
In Ringe geschnittene, gefriergetrocknete Chili (Capsicum annuum, > 1 mm breit, brennender Geschmack)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Weitere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zoll und Abgaben berechnen

Unser Zollrechner hilft Ihnen, die Einfuhrabgaben für Getrocknete Chili aus verschiedenen Ursprungsländern zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für getrocknete Chilis

Welche Zolltarifnummer hat Getrocknete Chili?

Getrocknete Chili in ganzen Schoten, Ringen oder als grobe Flocke (Partikelgröße > 1 mm) wird unter der Zolltarifnummer 0904.21.90.20.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer ist für Capsicum spp. mit brennendem Geschmack vorgesehen. Die entscheidenden Kriterien sind der brennende Geschmack und die fehlende Zerkleinerung im zolltariflichen Sinne.

Welchen HS-Code hat Getrocknete Chili?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6-stellig) für Getrocknete Chili lautet 0904.21. Er steht für „Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert“. Darauf bauen die Kombinierte Nomenklatur (0904.21.90) und die deutsche Zolltarifnummer auf.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Getrocknete Chili?

Der Drittlandszollsatz für Getrocknete Chili beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an. Bei Präferenzabkommen mit bestimmten Ländern (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz ebenfalls 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Getrocknete Chili zolltechnisch?

Zolltechnisch ist die Abgrenzung zu Paprika ohne brennenden Geschmack (0904.21.10) entscheidend: Chili zeichnet sich durch Capsicum spp. mit Schärfe aus. Eine Alternative stellt gemahlenes Chilipulver (0904.22) dar. Chiliflocken > 1 mm gelten nach vZTA als nicht zerkleinert. Eingelegte Chili in Öl fällt unter Kapitel 20, Würzmischungen unter Kapitel 21.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Getrocknete Chili verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verspätungszuschläge und in schweren Fällen Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Die Zollverwaltung kann die Einfuhr verzögern oder die Ware zurückweisen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Getrocknete Chili?

Ja, für Getrocknete Chili ist die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) zu beachten: Bio-Ware benötigt eine gültige Kontrollbescheinigung. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Für bestimmte Ursprungsländer besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Getrocknete Chili?

Die vollständige Zolltarifnummer für Getrocknete Chili hat 11 Stellen: 0904.21.90.20.0 (11-stellige Zolltarifnummer). Der HS-Code umfasst 6 Stellen (0904.21), die Kombinierte Nomenklatur 8 Stellen (0904.21.90) und der TARIC-Code 10 Stellen (0904.21.90.20).

Ändern sich Zolltarifnummern für Getrocknete Chili?

Die Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Grundlegende HS-Codes bleiben meist über Jahre stabil. Es empfiehlt sich, die Aktualität der Nummer regelmäßig im TARIC der EU-Kommission oder über aktuelle vZTA zu prüfen.

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