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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sorbinsäure: 2916.19.95.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sorbinsäure (2916.19.95.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sorbinsäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sorbinsäure Produktbild

Für Sorbinsäure sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sorbinsäure beschreiben: CAS-Nummer, Reinheit, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2916.19.95.90.0 leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2916 - Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2916 11 - ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2916 19 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2916 1995 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2916 1995 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer ist abhängig von der genauen Beschaffenheit und dem Verwendungszweck Ihrer Sorbinsäure. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie unseren digitalen Klassifizierungsassistenten.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sorbinsäure

Der HS-Code für Sorbinsäure lautet 2916.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2916.19.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2916.19.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2916.19.95.90.0.

Einreihung von Sorbinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Maßgeblich ist die Allgemeine Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV 1). Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Sorbinsäure als ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure fällt unter Position 2916. Die Unterposition 2916 19 (andere) ist einschlägig, da keine spezifischere Unterposition für Sorbinsäure existiert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sorbinsäure

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1104.41 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

andere – Auffangcode für Sorbinsäure ohne spezifische Verwendungsbeschränkung (allgemeine Lebensmittelkonservierung E200) 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2424.63.46.15 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sorbinsäure (2916) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Sorb)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sorbinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2916.19.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sorbinsäure (2916) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (ande)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sorbinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2916.19.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sorbinsäure (2916) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Kali)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sorbinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2916.19.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt kein Carbonsäure-Charakter vor oder handelt es sich um ein Derivat mit anderer Hauptfunktion, kommen Positionen außerhalb von 2916 in Betracht.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2424.63.46.15 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sorbinsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sorbinsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12463/23-12916.19.95.40.0
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure (CAS 110-44-1, Reinheit ≥99%), farbloses kristallines Pulver, Verwendung bei Tierfutterherstellung
DEBTI11225/20-12916.19.95.40.0
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Sorbinsäure (CAS 110-44-1, Reinheit ≥99%), farbloses kristallines Pulver, Verwendung bei Tierfutterherstellung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Sorbinsäure

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Sorbinsäure

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sorbinsäure (2916.19.95.90.0) mit unserem Zollrechner: Zollwert + Drittlandszollsatz + 19 % Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen für Sorbinsäure

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sorbinsäure

Welche Zolltarifnummer hat Sorbinsäure?

Sorbinsäure (E 200, CAS 110-44-1) wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 2916.19.95.90.0 eingereiht. Der Code gilt für die freie ungesättigte acyclische Carbonsäure ohne spezifischen Verwendungsnachweis. Bei nachgewiesener Verwendung zur Tierfutterherstellung kommt der TARIC-Code 2916.19.95.40.0 zur Anwendung.

Welchen HS-Code hat Sorbinsäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Sorbinsäure lautet 2916.19 auf sechsstelliger Ebene. Er umfasst als Unterposition 2916 19 (andere) der Position 2916 (ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren). Der HS-Code ist weltweit für die zolltarifliche Einreihung dieser Carbonsäure maßgeblich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sorbinsäure?

Der Drittlandszollsatz für Sorbinsäure (2916.19.95.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Regelsatz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Für Länder mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Sorbinsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Sorbinsäure erfolgt gegenüber Kaliumsorbat (2916.19.95.30.0) als Salz der Säure. Eine weitere Alternative ist der spezifische TARIC-Code 2916.19.95.40.0, der ausschließlich bei nachgewiesener Verwendung zur Tierfutterherstellung gilt. Ohne diesen Nachweis greift der Auffangcode 2916.19.95.90.0 für allgemeine Sorbinsäure.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sorbinsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Berechnung der Einfuhrabgaben, Nachzahlungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder Bußgeldern führen. Besonders kritisch ist die Verwechslung von Sorbinsäure (2916.19.95.90.0) mit dem spezifischen Tierfutter-Code (2916.19.95.40.0), da hier der Verwendungsnachweis fehlt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sorbinsäure?

Ja, Sorbinsäure unterliegt als chemischer Stoff der REACH-Verordnung (Einfuhrkontrolle, Code 761). Importeure müssen prüfen, ob der Stoff ordnungsgemäß bei der ECHA registriert ist. Zudem gelten die allgemeinen Ausfuhrkontrollen für Abfälle (Code 751), falls das Produkt als Abfall deklariert wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sorbinsäure?

Die Zolltarifnummer für Sorbinsäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die in Blöcken von 4, 2, 2, 2 und 1 Ziffern dargestellt wird: 2916.19.95.90.0. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 7. und 8. Ziffer die Kombinierte Nomenklatur, die 9. und 10. den TARIC-Code und die 11. Ziffer den Länder-TARIC.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sorbinsäure?

Zolltarifnummern können sich jährlich ändern, insbesondere auf der Ebene der Kombinierten Nomenklatur (7. und 8. Stelle) und des TARIC-Codes (9. und 10. Stelle). Die HS-Code-Ebene (6-stellig) ändert sich nur im Rhythmus von etwa 5 Jahren. Es ist empfehlenswert, die gültige Fassung regelmäßig zu prüfen.

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