Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschenZolltarifnummer für Vitamin A.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionNatürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art2936
- UnterpositionVitamine und ihre Derivate, ungemischt293621
- ZolltarifnummerVitamine A und ihre Derivate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vitamin a
Der HS-Code für Vitamin a lautet 2936.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2936.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2936.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2936.21.00.00.0.
Einreihung von Vitamin a nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Vitamin A ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) maßgeblich: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Position 2936 erfasst natürliche und synthetische Provitamine und Vitamine sowie ihre Derivate. Vitamin A in reiner Form oder als Derivat (Acetat, Palmitat) erfüllt den Wortlaut der Unterposition 2936 21 (Vitamin A und seine Derivate).
Die AV 2a gilt für Waren, die in unvollständigem oder unfertigem Zustand vorliegen. Vitamin A-Derivate mit Stabilisatoren oder Trägerstoffen (Stärke, Maltodextrin, Gelatine) bleiben nach ständiger vZTA-Rechtsprechung in Unterposition 2936 21, da die Trägerstoffe keine Stoffumwandlung bewirken.
Die AV 6 legt fest, dass für die Unterpositionen innerhalb einer Position die Anmerkungen und der Wortlaut der Unterpositionen maßgeblich sind. Die Unterposition 2936 21 ist gegenüber 2936 29 (andere Vitamine) spezifischer, da sie Vitamin A ausdrücklich nennt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vitamin a
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Vitamine und ihre Derivate | 2936.29.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVitamin B1 und seine Derivate | 2936.22.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVitamin E und seine Derivate | 2936.28.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Vitamin a (2936) ≠ andere Vitamine und ihre Derivate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vitamin a bleibt die Zolltarifnummer 2936.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vitamin a (2936) ≠ Vitamin B1 und seine Derivate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vitamin a bleibt die Zolltarifnummer 2936.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vitamin a (2936) ≠ Vitamin E und seine Derivate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vitamin a bleibt die Zolltarifnummer 2936.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vitamin a (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/1912/08-1 | Vitamin A-Acetat (Retinolacetat), CAS 127-47-9, braunes Pulver, Futtermittelzusatz | 2936.21.00.00.0 |
| DEBTI23664/21-1 | Vitamin A-Acetat (Retinylacetat), stabilisiert in Matrix, braunes Pulver, Futtermittelzusatz | 2936.21.00.00.0 |
| DEK/1910/08-1 | Vitamin A-Palmitat (Retinolpalmitat), CAS 79-81-2, gelbe viskose Flüssigkeit, Futtermittelzusatz | 2936.21.00.00.0 |
| DEBTI49979/23-1 | Vitamin A-Acetat in Matrix aus Stärke, Maltodextrin, Sucrose, Pflanzenöl, Futtermittel | 2936.21.00.00.0 |
| DEBTI46921/20-1 | Vitamin A-Acetat in Matrix, schwach gelbes Pulver, Futtermittel | 2936.21.00.00.0 |
| DEBTI48829/20-1 | Vitamin A-Acetat in Matrix aus Maisstärke, Gelatine, Glucose, braune Mikrokapseln | 2936.21.00.00.0 |
| DEBTI49968/23-1 | Vitamin A-Acetat in Matrix aus Maisstärke, Gelatine, Glucose, braune Mikrokapseln | 2936.21.00.00.0 |
| DE4102/12-1 | Vitamin A-Palmitat (Retinylpalmitat), Mikrokapseln, Futtermittelherstellung | 2936.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
Zollrechner für Vitamin A
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Vitamin A. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei Importen aus Freihandelspartnern (z. B. Schweiz, Japan) kann der Präferenzzollsatz von 0 % genutzt werden. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein, um die genauen Kosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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